Rasche Hilfe für den Wald
600.000 Festmeter Schadholz, 2.000 Hektar zerstörter Wald, 30 Millionen Euro finanzieller Schaden in den hauptbetroffenen Bezirken Imst, Innsbruck-Land und Schwaz: Das ist die vorläufige Bilanz nach den Unwettern der vergangenen Wochen. Das Land Tirol hat rasch reagiert und letzten Donnerstag einen „Forstgipfel“ einberufen. Bei diesem Termin sind neben den zuständigen politischen Vertreter:innen auch die betroffenen Bürgermeister, Vertreter der Sägeindustrie, Bundesforste, des Tiroler Forstvereines und der Sozialpartner zusammengekommen. Für die Landwirtschaftskammer und damit die privaten Waldbesitzer:innen haben Präsident Josef Hechenberger und Forstreferent Klaus Viertler an der Sitzung teilgenommen.
Die Zeit drängt
Die möglichst schnelle Aufarbeitung der großen Schadholzmengen stellt die erste Herausforderung dar. Diesbezüglich wurden von verschiedenen Seiten unter anderem unkomplizierte Behördenverfahren – auch für
allfällig benötigte Erschließungen – gefordert. Auch Unterstützungen beim Transport bspw. eine Erhöhung der Tonnagen oder die Möglichkeit auch ausländische Fahrer anzustellen – wurden diskutiert. Ziel ist es, das Schadholz vor dem Winter aufzuarbeiten. Dazu braucht es vor allem eine gute Koordination aller Beteiligten. Eine entsprechende Information des Landesforstdienstes ist daher bereits an die betroffenen Bürgermeister und Bezirksforstinspektionen ergangen. Insgesamt wurden beim Forstgipfel finanzielle Mittel in der Höhe von 25 Millionen Euro zur Aufarbeitung der Schäden zugesagt. (Details dazu finden Sie in der Tabelle.)
Wichtige Zusage
Bei der Schadensaufarbeitung von Naturkatastrophen ist die Hilfe zur Selbsthilfe die effizienteste und kostengünstigste Methode. Daher fordert die Landwirtschaftskammer eine finanzielle Unterstützung beim Ankauf von Holzerntegerätschaften wie Traktorseilwinden, Anbauseilgeräten und Rückewägen. Zur Reduktion von Arbeitsunfällen wurde zusätzlich gefordert, den Ankauf der persönlichen Schutzausrüstung durch die SVS zu fördern.
Auch die Sicherstellung der entsprechenden finanziellen Mittel für die erforderliche Wiederaufforstung und die Waldpflege müssen sichergestellt werden. Präsident Hechenberger appellierte aber vor allem an die Vertreter der Sägeindustrie: „Die Tiroler Waldbesitzer brauchen jetzt volle Unterstützung! Diese Situation stellt uns vor große Herausforderungen und ich erwarte mir, dass diese Lage nicht ausgenützt wird, um Preise zu drücken.“
Die anwesenden Vertreter sicherten trotz schwieriger Marktlage die Abnahme der kompletten Schadholzmenge und keine weiteren Preissenkungen zu – ein wichtiger Aspekt für alle betroffenen Waldbesitzer:innen!
Untergrenze für die Meldung von Schäden ist ein Auszahlungsbetrag 500 Euro auf Basis der vereinbarten Entschädigungssätze je Erntefestmeter (efm).
Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren, wird vorgeschlagen, dass Gemeinden mit vielen Teilwaldbesitzer:innen als Antragsteller auftreten und die Schadensabwicklung für die einzelnen Eigentümer:innen übernehmen. Für diese Vorgehensweise müssen alle Berechtigten im betroffenen Waldabschnitt mit der Abwicklung über die Gemeinde einverstanden sein.
Untergrenze für die Meldung von Schäden ist ein Auszahlungsbetrag 500 Euro auf Basis der vereinbarten Entschädigungssätze je Erntefestmeter (efm).
Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren, wird vorgeschlagen, dass Gemeinden mit vielen Teilwaldbesitzer:innen als Antragsteller auftreten und die Schadensabwicklung für die einzelnen Eigentümer:innen übernehmen. Für diese Vorgehensweise müssen alle Berechtigten im betroffenen Waldabschnitt mit der Abwicklung über die Gemeinde einverstanden sein.
Abgeltung Schäden am Waldbestand:
Kategorie | Beschreibung | Beihilfe/efm |
Kategorie I | Alle Harvester und Harvestermaschinen Kombinationen Knickschlepper mit Harvester Vollmechanische Maschinenkombinationen sowie Bodenpartien (Traktor mit Winde, Pferde, usw.) | 10 Euro |
Kategorie II | Seilbringung unter 400 lfm Seillänge bergauf | 18 Euro |
Kategorie III | Seilbringung unter 400 lfm Seillänge bergab; Seilbringung über 400 lfm | 25 Euro |
Kategorie IV | Extreme Standorte (Objektschutzwald) mit techn. Sicherheitsvorkehrungen und erhebl. Mehrkosten bei Aufarbeitung (Seilbringungen mit Kosten über brutto 60 Euro) oder Hubschrauber | 35 Euro |
Zuschlag | für alle Kategorien bei hiebsunreifen Beständen mit einem durchschnittlichen BHD unter 35 cm | 5 Euro |
Konkrete Auskünfte zur Schadholzaufarbeitung, nötige Straßensperren, Entschädigungen aus dem Katastrophenfonds und Förderungen der Forstmaßnahmen erteilt der örtliche Waldaufseher in der Heimatgemeinde.