Photovoltaikförderung startet am 23. April 2026
Die Antragstellung erfolgt über die EAG-Abwicklungsstelle (www.eag-abwicklungsstelle.at). Um einen Antrag stellen zu können, muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits ein gültiges Netzangebot des Netzbetreibers mit der Angabe einer Zählpunktnummer vorliegen sowie allenfalls gültige behördliche Bescheide. Dazu ist anzumerken, dass laut Tiroler Bauordnung (§ 52 b) für Dachanlagen, die eine Modulfläche von maximal 100 Quadratmetern (ca. 22 - 23 kW) nicht überschreiten und dachparallel errichtet werden (Oberkante Module nicht mehr als 30 cm über Dachhaut), ist keine Bauanzeige bzw. Baubewilligung notwendig.
Die Fördervergabe sowie die Höhe der Förderung erfolgt in unterschiedlichen Kategorien, je nach Anlagengröße.
Kategorie A: Anlagen bis 10 kW Leistung
Kategorie B: Anlagen größer 10 - 20 kW
Kategorie C: Anlagen größer 20 - 100 kW
Kategorie D: Anlagen größer 100 - 1.000 kW
In der Kategorie A werden 150 Euro/kW gefördert, in der Kategorie B 140 Euro/kW. Die Reihung der Anträge erfolgt nach dem Antragszeitpunkt (siehe auch Ticketziehung) und Zusagen werden so lange erteilt, bis der Fördertopf erschöpft ist. In den Kategorien C und D entscheidet ein Bieterverfahren über die Reihung. Gebote zur Höhe der notwendigen Förderung können in der Kategorie C bis maximal 130 Euro/kW und in der Kategorie D bis maximal 120 Euro/kW abgegeben werden. Je niedriger das Gebot, desto weiter vorne ist der Antrag gereiht. Zusagen werden ebenso erteilt, bis der Fördertopf erschöpft ist. Für alle Kategorien kann im Zuge der Neuerrichtung oder Erweiterung einer Photovoltaikanlage ein Stromspeicher mitbeantragt werden. Die Höhe der Speicherförderung beträgt 150 Euro/kWh, es werden maximal 50 kWh gefördert. Die alleinige Investition in einen Speicher ohne PV-Errichtung ist nicht förderbar, ebenso werden Speicher erweiterungen nicht gefördert.
Im Zuge der Antragstellung kann auch der "Made in Europe-Bonus" beantragt werden, in dem sich bei Investition in Module, Wechselrichter oder Batteriespeicher aus europäischer Herkunft die Förderhöhe um je 10% pro Komponente erhöht. Die Anlage darf im Unterschied zu früheren Jahren auch bereits vor der Antragstellung bestellt werden. Allerdings ist zu beachten, dass die Anlage erst nach der Antragstellung in Betrieb genommen werden darf! Mit der Inbetriebnahme ist die Fertigstellungsmeldung an den Netzbetreiber gemeint.
Kategorie B: Anlagen größer 10 - 20 kW
Kategorie C: Anlagen größer 20 - 100 kW
Kategorie D: Anlagen größer 100 - 1.000 kW
In der Kategorie A werden 150 Euro/kW gefördert, in der Kategorie B 140 Euro/kW. Die Reihung der Anträge erfolgt nach dem Antragszeitpunkt (siehe auch Ticketziehung) und Zusagen werden so lange erteilt, bis der Fördertopf erschöpft ist. In den Kategorien C und D entscheidet ein Bieterverfahren über die Reihung. Gebote zur Höhe der notwendigen Förderung können in der Kategorie C bis maximal 130 Euro/kW und in der Kategorie D bis maximal 120 Euro/kW abgegeben werden. Je niedriger das Gebot, desto weiter vorne ist der Antrag gereiht. Zusagen werden ebenso erteilt, bis der Fördertopf erschöpft ist. Für alle Kategorien kann im Zuge der Neuerrichtung oder Erweiterung einer Photovoltaikanlage ein Stromspeicher mitbeantragt werden. Die Höhe der Speicherförderung beträgt 150 Euro/kWh, es werden maximal 50 kWh gefördert. Die alleinige Investition in einen Speicher ohne PV-Errichtung ist nicht förderbar, ebenso werden Speicher erweiterungen nicht gefördert.
Im Zuge der Antragstellung kann auch der "Made in Europe-Bonus" beantragt werden, in dem sich bei Investition in Module, Wechselrichter oder Batteriespeicher aus europäischer Herkunft die Förderhöhe um je 10% pro Komponente erhöht. Die Anlage darf im Unterschied zu früheren Jahren auch bereits vor der Antragstellung bestellt werden. Allerdings ist zu beachten, dass die Anlage erst nach der Antragstellung in Betrieb genommen werden darf! Mit der Inbetriebnahme ist die Fertigstellungsmeldung an den Netzbetreiber gemeint.
Das Förderprozedere beginnt mit einer Registrierung der Person, die einen Antrag bei der EAG-Abwicklungsstelle stellt. Die Antragsdaten zur Anlage können jederzeit im System vorbereitet werden, sie müssen aber jedenfalls im Zeitfenster zwischen 24. April bis 11. Mai hochgeladen werden! Vorab besteht am 23. April um 17 Uhr die Möglichkeit einer Ticketziehung, die für den Antrag als Einreichzeitpunkt gewertet werden kann. Für die Kategorien A und B wird diese Möglichkeit dringend empfohlen! Erfolgt die Antragstellung ohne Ticketziehung erst ab 24. April, gilt der Zeitpunkt der Antragseinreichung für die Reihung des Antrages.
So wie in dem Artikel beschrieben, wird es ab 16. Juni und ab 8. Oktober zwei weitere Zeitfenster zur Antragstellung geben.
Bei Fragen: Betriebe aus dem Tiroler Oberland: Tel.-Nr.: 059292-2104; Unterland, Osttirol: Tel.-Nr.: 059292-1305.
Hinweis: In den Kategorien A, B und C ist die Kombination mit Landes- und Gemeindeförderungen unter Einhaltung von Förderobergrenzen zulässig. Über die Wohnbauförderstelle des Landes kann bei Erfüllung nachfolgender Kriterien eine zusätzliche Förderung beantragt werden. Anlagen, die u.a. der privaten Nutzung dienen, bei denen die Module auf der Parzelle des Wohnhauses errichtet sind und der Netzanschlusspunkt im Wohnhaus liegt, können für die ersten 20 kW eine Förderung von je 125 Euro/kW erhalten. Die Beantragung erfolgt bis spätestens 18 Monate nach Rechnungsdatum bei der Wohnbauförderung der Bezirkshauptmannschaft oder online über https://forms.tirol.gv.at/fr/tirol/234/new?empfaengerGvOuId=AT:L7:LVN:155100