Nach dem Schnee kommen die Radler

Radfahren im Wald ist klar durch die österreichische Bundesgesetzgebung des Forstgesetzes geregelt: Wo biken nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist es verboten. Das Befahren von Forststraßen oder Trails (schmale Wanderwege, Steige, gebaute Bike-Strecken) bedarf rechtlich der ausdrücklichen Zustimmung des Wegehalters beziehungsweise Grundeigentümers.
Besucherlenkung
Die Entwicklung eines bedarfsgerechten Mountainbike-Angebotes dient der Besucher
lenkung und ist im Interesse des Landes Tirol. Daher werden durch das Land Tirol die Freigaben der Wege mittels Verträge seit beinahe 25 Jahren mit entsprechenden Rahmenbedingungen des Tiroler MTB-Modells unterstützt. Grundlage der Freigabe eines Weges für das legale Befahren mit Mountainbikes ist ein Vertrag zwischen Grundeigentümer/Wegehalter einerseits und Gemeinde und/oder Tourismusverband andererseits.
Musterverträge
In Musterverträgen, welche unter anderem in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer ausgearbeitet wurden, werden Rechte und Pflichten zwischen Tourismusverband/Gemeinde und Wegehalter/Grundeigentümer klar geregelt. Durch den Mustervertrag wird die Wegehaltereigenschaft, eingeschränkt auf das Radfahren, in der Zeit von 1. April bis 31. Oktober auf den Vertragspartner (Tourismusverband/Gemeinde) übertragen. Diese Verein
barung gilt auch für E-Bikes
(Fahrräder, welche mit
Muskelkraft und Elektrounter
stützung fortbewegt werden, Bauartgeschwindigkeit ≤ 25 km/h. Ausgeschlossen sind Fahrräder, welche nur mit Elektroantrieb fortbewegt werden können).
Geld aus dem Tourismusförderungsfonds
Für die Einschränkung im Eigentumsrecht sowie etwaiger Bewirtschaftungserschwernisse durch Mountainbiker wird ein Entgelt im Übereinkommen vereinbart. In Österreich herrscht der Grundsatz der Vertrags
autonomie, das heißt, die Vertragspartner können die Höhe der Entschädigung frei vereinbaren. Im Rahmen des MTB-Modells unterstützt das Land Tirol die Gemeinden und Tourismusverbände mit Geld aus dem Touris
musförderungsfonds im Betrag von 0,12 Euro/Laufmeter/Jahr, sofern die Gemeinde/der Tourismusverband nicht mehr als 0,45 Euro/Laufmeter/Jahr an den Grundeigentümer bezahlt. Das heißt, dass sogar Entschädigungen bis zu 0,45 Euro/Laufmeter/Jahr noch mit 0,12 Euro/Laufmeter/Jahr gestützt werden. In den letzten Jahren ist das Mountainbike beliebter geworden. Aufgrund des E-Bikes hat die Frequenz
auf den Wegen sehr stark zu
genommen, weshalb es zu
vermehrten Nutzungskon
flikten gekommen ist. Das
vereinbarte Entgelt sollte des
halb auch dem Um
stand der Frequenzsteigerung Rechnung tragen.
Vertragsdauer
In Österreich gilt grundsätzlich das Prinzip der Vertragsfreiheit. Deshalb können die Vertragsteile im Rahmen der Privatautonomie jede mögliche Vertragslaufzeit vereinbaren. Zum Beispiel ist auch eine Vertragslaufzeit von zunächst nur einem Jahr möglich. In der Regel wird das Übereinkommen auf drei
Jahre abgeschlossen und ver
längert sich automatisch um
ein weiteres Jahr. Kündigungs
frist sind drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende. Es kann jederzeit gekündigt werden, wenn die Gemeinde/der Tourismusverband die Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllt. Der Fachbereich Recht, Wirtschaft und Forst der Landwirtschaftskammer steht beratend zur Seite.