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16.02.2021 | von Franz Eberharter

Die AMA versendet Ende Februar an über 12.100 Tiroler Antragsteller die Unterlagen für den MFA Flächen 2021.

Markt_Foto-Michaela-Ko╠êlle-1841-Kopie.png © Michaela Kölle
© Michaela Kölle
Betriebe, die auf die Zusendung des Papiervordruckes verzichtet haben, können ihre MFA-Unterlagen ab 25. Februar im e-Archiv einsehen und gegebenenfalls ausdrucken. Die übermittelten Antragsunterlagen beinhalten die Feldstücksliste auf Basis des Vorjahresantrages, die Maßnahmenseite mit den vorgedruckten (verlängerten) ÖPUL-Maßnahmen, die Verpflichtungserklärung, die Tierliste, bei Teilnahme an der Maßnahme „Seltene Nutztierrassen“ die Auflistung der betreffenden Tiere des Vorjahres, bei Teilnahme an der Maßnahme „Alpung“ die Almauftriebsliste. Die Antragsformulare sind ohne Durchschlag und nicht zur Abgabe bestimmt, stellen jedoch die Grundlage für die Antragsvorbereitung dar. Bitte überprüfen Sie in Ihrem eigenen Interesse die Richtigkeit aller Angaben, tragen Sie die erforderlichen Änderungen bzw. Ergänzungen in die jeweiligen Formblätter ein und bringen Sie diese zu Ihrem Antragstermin in die Bezirkskammer mit. Es werden darüber hinaus keine Merkblätter oder Arbeitsanleitungen in Papier- form übermittelt. Weitere Informationen stehen unter www.ama.gv.at im Internet zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt wie in den Vorjahren ausschließlich online über Internet und eAMA. Die Erfassung in den Bezirkslandwirtschaftskammern beginnt dann ab 1. März. Die Beratungs- und Bean- tragungstermine werden den Antragstellern zeitgerecht von der örtlich zuständigen Bezirkskammer mitgeteilt. Die Online-Antragstellung kann jeder Antragsteller entweder selbsttätig unter www.eama.at (mit seinem PIN-Code) oder über den Weg der Bezirkslandwirtschaftskammer durchführen. In jedem Fall ist der Antrag bis spätestens 17. Mai 2021 online abzusenden. Verspätete Übermittlung an die AMA führt zu Abzügen bzw. zum gänzlichen Verlust der beantragten Zahlungen.

Festlegung und Änderung der Referenzfläche

Die Referenzfläche ist die maximal beihilfefähige Fläche, die von der AMA als Referenzbehörde auf Basis der jeweils aktuellsten Luftbilder festgelegt wird. Für die Bezirke Innsbruck, Schwaz und große Teile der Bezirke Landeck, Kufstein und Imst stehen für den MFA 2021 neue Luftbilder zur Verfügung. Die AMA hat im Herbst des Vorjahres auf Basis dieser Bilder die Referenz aktualisiert. Hauptsächlich von Änderungen betroffen sind erfahrungsgemäß Almfutterflächen, Hutweideflächen und Land- schaftselemente. Die Luftbilder stammen aus dem Sommer 2019 und sind im GIS unter www.eama.at ersichtlich und in der Feldstücksliste auch mit dem Hinweis „Neues Luftbild“ gekennzeichnet. Soll bei der Antragstellung über diese Referenzfläche hinaus Fläche beantragt werden, so ist dafür ein separater Antrag notwendig (Referenzänderungsantrag). Auch dieser Antrag kann ausschließlich auf elektronischem Weg eingebracht werden. Änderungsanträge haben nur dann Aussicht auf eine positive Beurteilung, wenn entsprechend plausible Erklärungen beziehungsweise aussagekräftige Belege und Unterlagen beigelegt werden (z.B. Fotos, Rodungsbescheid, …). Diese müssen bereits bei der Versendung des Antrages hochgeladen werden. Eine Nachreichung von Unterlagen ist nicht möglich, daher die Unterlagen entsprechend vorbereiten und zum Abgabetermin unbedingt mitbringen beziehungsweise noch besser im Vorfeld auf elektronischem Weg per E-Mail an die Bezirkskammer übermitteln.
Tiere,-Rinder,-Tuxer,-Tux-Zillertaler,-Kuh-1-(RZV-Tirol).png © Rinderzucht Tirol

Antragstellung

Die Bezirkslandwirtschafts- kammern werden sich wie erwähnt mit einem Ab- gabetermin für die Antrags- bearbeitung mit allen Antrag- stellern in Verbindung setzen. Wir bitten um die verlässliche Einhaltung des mitgeteilten Termins. In dringenden Fällen kann der vorgegebene Termin telefonisch abgeändert werden. Wir ersuchen auch um Rückmeldung, wenn die Antragstellung selbsttätig ohne Mithilfe der BLK gemacht wird, damit wir freiwerdende Termine an andere Antragsteller vergeben können. In jedem Fall sind die jeweils geltenden Covid-Sicherheitsbestimmungen unbedingt zu beachten und einzuhalten. Insbesondere ist das Betreten der Kammerräumlichkeiten ausschließlich allein (Zutritt nur für eine Person je Betrieb), pünktlich zum vorgegebenen Termin, mit FFP-2-Schutzmaske und unter Beachtung des Mindestabstandes erlaubt. Wenn Sie Symptome einer Covid-Erkrankung aufweisen, kommen Sie keinesfalls in die Kammer, sondern kontaktieren Sie uns telefonisch zur Abklärung der weiteren Vorgangsweise. Wenn Sie den Antrag erstmals selbsttätig stellen, lesen Sie alle einschlägigen Merkblätter der AMA aufmerksam durch, bevor Sie an eine Eigenbeantragung herangehen. Die AMA bietet zudem auf ihrer Homepage sehr gute Videoclips an, die die notwendigen Arbeiten im e-AMA sehr anschaulich und verständlich erklären (www.ama.at/Formulare-Merkblätter/Mehrfachantrag Flächen/Videos zur Vorgangsweise bei der Digitalisierung). Es gibt auch die Möglichkeit einer interaktiven Online-Schulung, die orts- und zeitunabhängig von zu Hause aus absolviert werden kann und vom LFI angeboten wird. Dabei werden Schritt für Schritt die Digitalisierung von Förderflächen und die online-Antragstellung beschrieben. Nähere Informationen dazu bzw. Anmeldung auf www.lfi.at bzw. beim LFI-Kundenservice unter 05 92 92-1111.

Wechsel in der Betriebsführung

Antragsberechtigt ist immer nur der jeweils aktuelle Bewirtschafter. Ein Wechsel in der Betriebsführung ist umgehend über die zuständige BLK an die AMA zu melden. Die Bearbeitung und Beurteilung eines Bewirtschafterwechsels erfordert Zeit. Es ist daher unbedingt erforderlich, dass zwischen März und Mai geplante Änderungen in der Betriebsführung so rasch als möglich gemeldet werden. Ansonsten kann es passieren, dass keine rechtzeitige Antragstellung möglich ist. In jedem Fall muss damit gerechnet werden, dass eine Antragstellung frühestens erst zwei bis drei Wochen nach Meldung des Bewirtschafterwechsels an die AMA möglich ist.

Landwirtschaftskammer als Dienstleister

Die online-Antragstellung erfordert, dass bei Inanspruchnahme der Landwirtschaftskammer der Antragsteller selbst oder sein Bevollmächtigter oder der Vertretungsbefugte persönlich bei der Antragstellung anwesend ist. Wird der Antragsteller vertreten, so ist in jedem Fall eine gültige Vollmacht erforderlich. Eine Zusendung des Papierantrages an die Landwirtschaftskammer oder direkt an die AMA ist in keinem Fall zulässig. Derartige Anträge gelten als „nicht gestellt“. Erstmals wird heuer im Zuge des Mehrfachantrages auch die erforderliche Absolvierung der bei den ÖPUL-Maßnahmen Bio und UBB vorgeschriebenen Ausbildungsstunden abgefragt. Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie die geforderten Ausbildungsnachweise über mindestens fünf Stunden je Maßnahme in Ihren Unterlagen haben. Nur so kann die richtige Angabe im Zuge der Antragstellung gemacht werden. Die Landwirtschaftskammer Tirol ist ihren Mitgliedern gerne bei der Antragstellung behilflich. Um aber den Arbeitsaufwand in der vorgegebenen Zeit in bestmöglicher Qualität bewältigen zu können, ist es erforderlich, dass die dargestellten Antragserfordernisse und die vorgegebenen Bearbeitungstermine eingehalten sowie die Hinweise in den Zusendungen Ihrer Bezirkskammer genau beachtet werden.

Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung vorzubereiten und mitzubringen:

  • vollständig überprüfter und aktualisierter „AMA-Papierantrag“ (zugesendeter Vordruck)
  • neue Feldstücks-/Schlaggrenzen in die Hofkarten einzeichnen n neue Feldstücke in der Feldstücksliste ergänzen (eventuell Pachtverträge mitbringen)
  • Tierliste mit Stichtag 1. April ausfüllen
  • Auflistung der „gefährdeten Tiere“ kontrollieren, richtigstellten und ergänzen
  • für allfällige Referenzänderungsanträge entsprechende Belege, Nachweise mitbringen beziehungsweise vorab elektronisch an die Bezirkskammer mailen
  • aktuelle Projektbestätigung der Abteilung Naturschutz beim Amt der Tiroler Landesregierung bei Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme „Naturschutz“
© LK Tirol

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