Mehrfachantrag 2027 startet am 2. November
Das seit 2023 bewährte Ein-Antrag-System wird auch 2027 fortgeführt. Damit entfällt die Notwendigkeit separater Herbstanträge. Die Einreichung des MFA 2027 beginnt am 2. November 2026. Die reguläre Abgabefrist endet am 15. April 2027, eine Nachfrist ist nicht vorgesehen. Wie gewohnt unterstützen die Bezirkslandwirtschaftskammern bei der Antragstellung. Für das Absenden des Antrags ist
ID Austria erforderlich.
Neue Maßnahmen bedingt möglich
Mehrjährige ÖPUL-Maßnahmen können ab 2027 grundsätzlich nicht mehr neu beantragt werden.
Bis 31. Dezember 2026 bleiben folgende Möglichkeiten:
Bis 31. Dezember 2026 bleiben folgende Möglichkeiten:
- Einjährige Maßnahmen:
etwa Tierwohl – Weide, gefährdete Nutztierrassen, Begrünungen sowie bodennahe Gülleausbringung und Gülleseparation - Optionale Zuschläge:
etwa Biodiversitätsmonitoring bei UBB, Almweideplan oder Festmistkompostierung
Bio-Zuschuss für UBB-Betriebe
Betriebe, welche aktuell an der Maßnahme „Umweltgerechte biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ teilnehmen, können bei Umstieg auf Bio 80 Euro je Hektar erhalten. Der Biokontrollvertrag und die Beantragung des Zuschlags im Mehrfachantrag sind bis 31. Dezember 2026 abzuschließen.
Der Biokontrollvertrag muss über das Förderjahr hinweg durchgehend gelten.
Der Biokontrollvertrag muss über das Förderjahr hinweg durchgehend gelten.
Agrardieselrückvergütung für 2027
Die Beantragung der Rückvergütung für das Antragsjahr 2027 erfolgt mittels fristgerechter Abgabe des MFA bis 15. April.
Fördervoraussetzung ist das Setzen des Kreuzes „Agrardieselrückvergütung“ unter „MFA-Angaben“. Zusätzlich muss das Ausmaß der 2027 bewirtschafteten Forstfläche in Hektar angegeben werden.
Fördervoraussetzung ist das Setzen des Kreuzes „Agrardieselrückvergütung“ unter „MFA-Angaben“. Zusätzlich muss das Ausmaß der 2027 bewirtschafteten Forstfläche in Hektar angegeben werden.
Wichtige Hinweise zur Antragstellung
Ein Bewirtschafterwechsel muss rechtzeitig, möglichst einige Wochen vor Antrag-
stellung, über die Bezirkslandwirtschaftskammer gemeldet werden, um eine fristgerechte Einreichung zu gewährleisten.
Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten Antragsteller:innen ihre ID Austria und die Zugangsdaten für eAMA rechtzeitig überprüfen.
Die Bezirkslandwirtschaftskammern vergeben persönliche Termine zur Antragstellung. Wer Maßnahmen oder Zuschläge mit Frist 31. Dezember 2026 beantragen möchte, sollte sich frühzeitig bei der zuständigen Bezirkslandwirtschaftskammer melden, um sich einen Herbsttermin zu sichern.
stellung, über die Bezirkslandwirtschaftskammer gemeldet werden, um eine fristgerechte Einreichung zu gewährleisten.
Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten Antragsteller:innen ihre ID Austria und die Zugangsdaten für eAMA rechtzeitig überprüfen.
Die Bezirkslandwirtschaftskammern vergeben persönliche Termine zur Antragstellung. Wer Maßnahmen oder Zuschläge mit Frist 31. Dezember 2026 beantragen möchte, sollte sich frühzeitig bei der zuständigen Bezirkslandwirtschaftskammer melden, um sich einen Herbsttermin zu sichern.