Mehrfachantrag 2026 - Einreichung bis 15. April ohne Nachfrist
Was muss bis spätestens am 15. April 2026 eingereicht werden?
Bis spätestens am 15. April 2026 muss der Mehrfachantrag für folgende Maßnahmen und Beilagen eingereicht werden:
- Antrag auf Direktzahlungen und Ausgleichszulage
- Lage, Ausmaß und Schlagnutzung der Flächen und Landschaftselemente einschließlich allfälliger Codes (Feldstücksliste)
- Tierliste
- Beilage “Tierwohl - Weide/Stallhaltung“
- Beilage “Gefährdete Nutztierrassen“
- ÖPUL-Angaben wie z. B. Anzahl der Bio-Bienenstöcke und Verzicht auf Mähaufbereiter
- Referenzänderungsantrag
Korrekturen
Bei zeitgerechter Einreichung des Mehrfachantrags 2026 können erforderliche Änderungen der Schlagnutzungsart bis Anfang Dezember ohne Prämieneinbußen vorgenommen werden, sofern noch nicht ein Verstoß festgestellt wurde oder eine Vor-Ort-Kontrolle angekündigt wurde.
Ausweitungen oder Nachreichungen von Flächen oder prämienrelevanter Codes (z.B. SLK) können allerdings nur bis spätestens am 15. April 2026 prämienfähig berücksichtigt werden.
Korrekturen, die sich aus dem Flächenmonitoring oder Vorabprüfungen ergeben, müssen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Information der AMA vom betroffenen Betrieb selbsttätig oder mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer durchgeführt werden.
Weitere Informationen zum Flächenmonitoring sind unter www.ama.at/fachliche-informationen/mehrfachantrag/merkblaetter beim Punkt “AMA MFA Fotos APP“ abrufbar.
Ausweitungen oder Nachreichungen von Flächen oder prämienrelevanter Codes (z.B. SLK) können allerdings nur bis spätestens am 15. April 2026 prämienfähig berücksichtigt werden.
Korrekturen, die sich aus dem Flächenmonitoring oder Vorabprüfungen ergeben, müssen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Information der AMA vom betroffenen Betrieb selbsttätig oder mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer durchgeführt werden.
Weitere Informationen zum Flächenmonitoring sind unter www.ama.at/fachliche-informationen/mehrfachantrag/merkblaetter beim Punkt “AMA MFA Fotos APP“ abrufbar.
ÖPUL-Maßnahmenantrag
Die Frist für die Beantragung von ÖPUL-Maßnahmen und bestimmten Optionen im Mehrfachantrag 2026 endete bereits am 31. Dezember 2025. Wurde diese Frist versäumt, ist der Einstieg in einjährige Maßnahmen oder Optionen erst wieder ab dem Antragsjahr 2027 möglich. Hierzu muss bis spätestens am 31. Dezember 2026 der Mehrfachantrag 2027 mit Beantragung der entsprechenden ÖPUL 2023-Maßnahmen eingereicht werden. Der Einstieg oder Umstieg in mehrjährige Maßnahmen ist nicht mehr möglich.
Sollten nicht kombinierbare ÖPUL-Maßnahmen beantragt worden sein, müssen diese so rasch wie möglich behoben werden. Wichtig ist, dass bis zur Abmeldung alle Förderverpflichtungen eingehalten werden.
Sollten nicht kombinierbare ÖPUL-Maßnahmen beantragt worden sein, müssen diese so rasch wie möglich behoben werden. Wichtig ist, dass bis zur Abmeldung alle Förderverpflichtungen eingehalten werden.
Antragsfrist bis spätestens am 15. Juli 2026
- Alm-/Gemeinschaftsweide - Auftriebsliste 2026
- Angaben zur ÖPUL-Maßnahme “Tierwohl - Behirtung“
Antragsfrist bis spätestens am 31. August 2026
- Variante 1, 2 und 3 der ÖPUL-Maßnahme “Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau“
Antragsfrist bis spätestens am 30. September 2026
- Variante 4, 5, 6 und 7 der ÖPUL-Maßnahme “Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau“
Antragsfrist bis spätestens am 30. November 2026
- Mengenangaben zur ÖPUL-Maßnahme “Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation“
Weitere Informationen
Ein Handbuch zur elektronischen Antragstellung für den Mehrfachantrag 2026, Hinweise zur Programmbedienung, sowie Videoanleitungen, sind online unter www.ama.at/fachliche-informationen/mehrfachantrag/merkblaetter abrufbar.