Letzte Möglichkeit der Photovoltaik- und Speicherförderung
Wer in den nächsten Monaten die Errichtung einer neuen Photovoltaikanlage plant, beziehungsweise wer eine bestehende Anlage erweitern möchte, kann am 8. Oktober ab 17 Uhr die Bundes
förderung beantragen. Die Beantragung eines Investitionszuschusses erfolgt auf der Seite www.eag-abwicklungsstelle.at.
Im Unterschied zu früher kann ein Projekt bereits vorher erfasst werden und zu besagtem Termin eingereicht werden. Die Antragstellung muss jedenfalls vor der Bestellung der Anlage erfolgen! Zur Vorbereitung muss beim zuständigen Stromnetzbetreiber eine Netzanfrage zum Erhalt eines Netzzugangsangebots und Vergabe eines Zählpunkts gestellt werden. Weiters müssen behördliche Vorgaben geklärt werden. Diese hängen von der Anlagengröße und von der Art der Anlage als Dachanlage oder Freiflächenanlage ab.
Für eine dachparallele Anlage bis 100 Quadratmeter Modulfläche (entspricht zirka 22 - 23 kW) ist baurechtlich beispielsweise weder eine Bauanzeige noch ein baurechtliches Ansuchen nötig, für über 100 m2 auf dem Dach genügt in der Regel eine Bauanzeige. Im Freiland sind neben dem Baurecht auch raumordnungsrechtliche Anforderungen und eventuell das Naturschutzgesetz zu beachten.
Allgemein abhängig von der Anlagenleistung ist ab einer Größe über 50 kWp eine elektrizitätsrechtliche Anzeige und ab 250 kWp ein elektrizitätsrechtliches Bewilligungsverfahren nach dem Tiroler Elektrizitätsgesetz notwendig. Unabhängig vom Einreichdatum können Sie bereits vorher die Daten ihres Förderantrages erfassen. Dazu registrieren Sie sich auf der Seite www.eag-abwicklungsstelle.at mit einer gültigen E-Mail-Adresse und einem von Ihnen gewählten Passwort. Nach Ihrer Registrierung können Sie bereits ihr Projekt über den Button "Neues Projekt erfassen" anlegen. Dazu sind Daten zum Antragsteller sowie Daten zur Photovoltaikanlage anzugeben und die erforderlichen Dokumente, wie das Netzzugangsangebot, allfällige Genehmigungsbescheide und eine technische Projektbeschreibung, hochzuladen. Am 8. Oktober um 17 Uhr erfolgt der Start mit der gewohnten Ticketziehung. Nach erfolgter Ticketziehung können Sie Ihr Projekt auf dieses Ticket einreichen.
Im Unterschied zu früher kann ein Projekt bereits vorher erfasst werden und zu besagtem Termin eingereicht werden. Die Antragstellung muss jedenfalls vor der Bestellung der Anlage erfolgen! Zur Vorbereitung muss beim zuständigen Stromnetzbetreiber eine Netzanfrage zum Erhalt eines Netzzugangsangebots und Vergabe eines Zählpunkts gestellt werden. Weiters müssen behördliche Vorgaben geklärt werden. Diese hängen von der Anlagengröße und von der Art der Anlage als Dachanlage oder Freiflächenanlage ab.
Für eine dachparallele Anlage bis 100 Quadratmeter Modulfläche (entspricht zirka 22 - 23 kW) ist baurechtlich beispielsweise weder eine Bauanzeige noch ein baurechtliches Ansuchen nötig, für über 100 m2 auf dem Dach genügt in der Regel eine Bauanzeige. Im Freiland sind neben dem Baurecht auch raumordnungsrechtliche Anforderungen und eventuell das Naturschutzgesetz zu beachten.
Allgemein abhängig von der Anlagenleistung ist ab einer Größe über 50 kWp eine elektrizitätsrechtliche Anzeige und ab 250 kWp ein elektrizitätsrechtliches Bewilligungsverfahren nach dem Tiroler Elektrizitätsgesetz notwendig. Unabhängig vom Einreichdatum können Sie bereits vorher die Daten ihres Förderantrages erfassen. Dazu registrieren Sie sich auf der Seite www.eag-abwicklungsstelle.at mit einer gültigen E-Mail-Adresse und einem von Ihnen gewählten Passwort. Nach Ihrer Registrierung können Sie bereits ihr Projekt über den Button "Neues Projekt erfassen" anlegen. Dazu sind Daten zum Antragsteller sowie Daten zur Photovoltaikanlage anzugeben und die erforderlichen Dokumente, wie das Netzzugangsangebot, allfällige Genehmigungsbescheide und eine technische Projektbeschreibung, hochzuladen. Am 8. Oktober um 17 Uhr erfolgt der Start mit der gewohnten Ticketziehung. Nach erfolgter Ticketziehung können Sie Ihr Projekt auf dieses Ticket einreichen.
Die Fördervergabe sowie die Höhe der Förderung erfolgt je nach Anlagengröße in vier Kategorien
Kategorie A: Anlagen bis 10 kW Leistung
Kategorie B: Anlagen größer 10 bis 20 kW
Kategorie C: Anlagen größer 20 bis 100 kW
Kategorie D: Anlagen größer 100 bis 1.000 kW
Je Kategorie steht im Oktober ein Fördertopf in Höhe von 2 Mio. Euro zur Verfügung. In der Kategorie A werden 160 Euro pro kW gefördert, in der Kategorie B 150 Euro pro kW. Die Reihung der Anträge erfolgt nach dem Zeitpunkt der Ticketziehung. Bewilligungen werden erteilt, bis der Fördertopf erschöpft ist. In den Kategorien C und D erfolgt die Fördervergabe durch die Abgabe eines Gebots zur Förderhöhe, das in der Kategorie C maximal 140 Euro pro kW hoch sein kann und in der Kategorie D maximal 130 Euro pro kW. Die Reihung der Anträge wird jeweils vom niedrigsten Gebot aufwärts aufgefüllt, bis der Fördertopf erschöpft ist. Neu ist der sogenannte Europabonus für die Verwendung von Komponenten mit europäischer Wertschöpfung, bei dem sich die Förderhöhe um bis zu 20% erhöht.
Für alle Kategorien kann im Zuge der Neuerrichtung oder Erweiterung einer Anlage ein Stromspeicher mitbeantragt werden (die Investition in einen Speicher ohne PV-Errichtung wird nicht gefördert!). Die Höhe der Speicherförderung beträgt 150 Euro pro kWh für alle Kategorien. In den Kategorien A, B und C ist die Kombination mit Landes- und Gemeindeförderungen unter Einhaltung von Förder-obergrenzen zulässig. In Tirol kann für bestimmte Anlagen eine Landesförderung über die Wohnbauförderung beantragt werden. Davon betroffen sind Anlagen, die unter anderem der privaten Nutzung dienen, wenn die Module auf der gleichen Parzelle errichtet sind, auf der das Wohnhaus steht und der Netzanschlusspunkt im Wohnhaus liegt.
Kategorie B: Anlagen größer 10 bis 20 kW
Kategorie C: Anlagen größer 20 bis 100 kW
Kategorie D: Anlagen größer 100 bis 1.000 kW
Je Kategorie steht im Oktober ein Fördertopf in Höhe von 2 Mio. Euro zur Verfügung. In der Kategorie A werden 160 Euro pro kW gefördert, in der Kategorie B 150 Euro pro kW. Die Reihung der Anträge erfolgt nach dem Zeitpunkt der Ticketziehung. Bewilligungen werden erteilt, bis der Fördertopf erschöpft ist. In den Kategorien C und D erfolgt die Fördervergabe durch die Abgabe eines Gebots zur Förderhöhe, das in der Kategorie C maximal 140 Euro pro kW hoch sein kann und in der Kategorie D maximal 130 Euro pro kW. Die Reihung der Anträge wird jeweils vom niedrigsten Gebot aufwärts aufgefüllt, bis der Fördertopf erschöpft ist. Neu ist der sogenannte Europabonus für die Verwendung von Komponenten mit europäischer Wertschöpfung, bei dem sich die Förderhöhe um bis zu 20% erhöht.
Für alle Kategorien kann im Zuge der Neuerrichtung oder Erweiterung einer Anlage ein Stromspeicher mitbeantragt werden (die Investition in einen Speicher ohne PV-Errichtung wird nicht gefördert!). Die Höhe der Speicherförderung beträgt 150 Euro pro kWh für alle Kategorien. In den Kategorien A, B und C ist die Kombination mit Landes- und Gemeindeförderungen unter Einhaltung von Förder-obergrenzen zulässig. In Tirol kann für bestimmte Anlagen eine Landesförderung über die Wohnbauförderung beantragt werden. Davon betroffen sind Anlagen, die unter anderem der privaten Nutzung dienen, wenn die Module auf der gleichen Parzelle errichtet sind, auf der das Wohnhaus steht und der Netzanschlusspunkt im Wohnhaus liegt.
Für Informationen helfen Ihnen die Fachberater der LK gerne weiter
Betriebe aus dem Tiroler Oberland: Leonhard Larcher, Tel.-Nr.: 059292-2104
Unterland, Osttirol: Peter Schießling, Tel.-Nr.: 059292-1305
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