Jagdgesetznovelle zur schnelleren Wolfsentnahme vorgestellt
Was gilt für den diesjährigen Almsommer? Wer darf wann, wo und unter welchen Voraussetzungen einen Wolf entnehmen? Diese und viele weitere Fragen zur Jagdgesetznovelle wurden in den letzten Wochen bei Informationsveranstaltungen gestellt und beantwortet. Am 1. April tritt diese Novelle in Kraft, mit ihr sollen das Wolfsmanagement merklich erleichtert und Maßnahmen schneller umgesetzt werden – das Interesse war dementsprechend groß. Die Informationsveranstaltungen waren durchwegs gut besucht, als Vortragende informierten Vertreter:innen der Jägerschaft und der Landwirtschaftskammer über die neuen Regelungen im Tiroler Jagdgesetz.
Im Mittelpunkt der Referate stand auch die Bedeutung einer engen Abstimmung zwischen Almverantwortlichen, Tierbesitzern und Jägerschaft.
Josef Hechenberger, Präsident der LK Tirol, sieht die Zusammenarbeit als zentrales Element eines erfolgreichen Wolfsmanagements: „Der Wolf bereitet der Landwirtschaft, insbesondere der Almwirtschaft, seit Jahren Probleme. Die Jagdgesetznovelle ermöglicht nun ein verbessertes Management mit unbürokratischen und schnell umsetzbaren Entnahmemöglichkeiten. Damit diese optimal genutzt werden können, braucht es eine gute Abstimmung zwischen Almverantwortlichen und Jägerschaft. Erstere kennen das Almgebiet, verbringen dort sehr viel Zeit und können auch das Verhalten ihrer Tiere deuten. Sie können die Jägerinnen und Jägern zeitnah über Wolfspräsenz informieren. Sind alle Voraussetzungen gegeben, können sie im betroffenen Revier auch selbst eine Entnahme durchführen. Um Missverständnisse zu vermeiden, schnelles Handeln zu ermöglichen und eine gute Zusammenarbeit zu etablieren, ist in jedem Fall ein regelmäßiger und transparenter Austausch der beteiligten Personen notwendig.“
Jurist:innen der Landwirtschaftskammer erklärten die rechtliche Ausgangslage und die sich daraus ergebenden Änderungen. In erster Linie wurde über den verbesserten Ablauf bei der Entscheidung einer Entnahme informiert. Landesjägermeister Anton Larcher gab als Referent der Jägerschaft einen Überblick über die Entwicklung der Wolfspopulation in Tirol und in den Nachbarregionen. Er unterstrich, dass an einer europäischen Datenbank, die für alle Staaten zugänglich ist und auf standardisierten DNA-Analysen basiert, kein Weg vorbei führe. Nur wenn die aktuelle Wolfspopulation und die Konflikte mit der Bevölkerung dargestellt werden können, könne ein wirkliches Management ermöglicht werden. Ausführlich und praxisnah erklärte Anton Larcher die Neuerung „Schuss auf Sicht“. Wie bereits ausführlich berichtet, können jagdlich ausgebildete Almverantwortliche von der Jägerschaft zu einer Entnahme bei „Gefahr im Verzug“ berechtigt werden. Sowohl von den Jurist:innen als auch vom Landesjägermeister wurde auf den erforderlichen rechtfertigenden Notstand hingewiesen. Von einem solchen spricht man dann, wenn ein Wolf sich schon im Nahebereich von Alm- und Weidevieh aufhält und man von einem zeitnahen Angriff ausgehen muss. Aus Sicht der Veranstalter war diese Informationsreihe sehr wichtig, besonders die abschließenden Frage- und Diskussionsrunden erfreuten sich stets reger Teilnahme und unterstrichen die Bedeutung der Jagdgesetznovelle für ein effizienteres Wolfsmanangement.