Höhere Gewalt
Wenn Naturkatastrophen, schwere Wetterereignisse oder Wildtierrisse die Bewirtschaftung erheblich beeinträchtigen, kann höhere Gewalt beziehungsweise ein außergewöhnlicher Umstand vorliegen. Wichtig ist, Schäden rasch zu dokumentieren und fristgerecht an die AMA zu melden.
Was gilt als höhere Gewalt?
Von höherer Gewalt oder außergewöhnlichen Umständen spricht man, wenn ein Ereignis unvorhersehbar und unabwendbar war, vom Betrieb nicht beeinflusst werden konnte und bei Antragstellung noch nicht bekannt war. Auch bei gebotener Sorgfalt hätten die Folgen nicht vermieden werden können. Relevant wird das vor allem, wenn beantragte Förderbedingungen wegen eines solchen Ereignisses nicht eingehalten werden können, etwa weil Flächen nicht geerntet, gemäht, beweidet, gepflegt oder rekultiviert werden können. Eine fristgerechte Meldung kann helfen, die Förderfähigkeit geschädigter Flächen oder betroffener Tiere zu erhalten.
Fälle höherer Gewalt
- schwere Naturkatastrophen oder Wetterereignisse wie Hagel, Frost, Hochwasser, Abschwemmungen, Muren, Vermurungen oder Dürre
- anzeigepflichtige Seuchen, Pflanzenkrankheiten oder Pflanzenschädlinge
- Zerstörung von Stallgebäuden
- Tod oder andauernde Berufsunfähigkeit maßgeblich eingebundener Personen
- Tierverluste durch Blitzschlag, Steinschlag, Wildtierrisse oder große Beutegreifer
Bewirtschaftung im Mittelpunkt
Je nach Maßnahme können unterschiedliche Verpflichtungen betroffen sein: Ernte, Mahd mit Abtransport, vollflächige Beweidung, Pflege, Begrünung, Auftrieb oder die Erhaltung einer landwirtschaftlich nutzbaren Fläche. Entscheidend ist, ob die beantragte Nutzung trotz fachgerechter Bewirtschaftung wegen des Ereignisses nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.
Elementarereignisse können dazu führen, dass Prämien für geschädigte Flächen weiterhin gewährt werden, wenn die Förderbedingungen nachvollziehbar nicht eingehalten werden können. Das betrifft etwa Fälle, in denen eine Kultur nicht zur Ernte gebracht werden kann, oder eine Rekultivierung nicht möglich ist.
Kann eine Fläche nach einem Ereignis dauerhaft nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden, ist dies besonders klar zu begründen und zu dokumentieren. Bei Wildtierrissen durch große Beutegreifer sind neben den betroffenen Tieren auch Auswirkungen auf Auftrieb, Weidehaltung, Behirtung oder die Einhaltung von Tierwohl- und Almverpflichtungen zu prüfen.
So erfolgt die Meldung an die AMA
Die Meldung ist innerhalb von drei Wochen ab jenem Zeitpunkt zu machen, ab dem erkennbar ist, dass Förderbedingungen nicht eingehalten werden können. Sie erfolgt im eAMA unter „Eingaben“ im Menüpunkt „Andere Eingaben“.
Wichtig sind eine kurze, nachvollziehbare Beschreibung, Fotos, Wetter- oder Schadensdaten und gegebenenfalls ein Schadensprotokoll. Bei Wildtierrissen sind geeignete Nachweise wie Rissbegutachtung oder amtstierärztliche Unterlagen notwendig.
Die Entscheidung trifft die AMA im Einzelfall. Entscheidend sind vor allem Unvorhersehbarkeit, Unabwendbarkeit und fehlende Beeinflussbarkeit des Ereignisses.
Im Ernstfall unterstützt Sie Ihre Bezirkslandwirtschaftskammer gerne bei der Einschätzung des Schadens und bei der fristgerechten Meldung an die AMA.