Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Kleinanzeigen
  • Landwirtschaftliche Blätter
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Tirol logo
LK Tirol logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Arbeitskreise
    • Bauen
    • Biolandbau
    • Konditionalität
    • Einkommenskombinationen und Direktvermarktung
    • Energie
    • Forstwirtschaft
    • Förderungen
    • Pflanzenbau
    • Recht und Steuern
    • Tierhaltung
    • Unternehmenskompetenz
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Tirol
    • Tirol
    • Aktuelles
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Funktionär/innen
      • Mitarbeiter/innen
      • Organigramm
      • Partnerschaftliche Interessenvertretung
      • Karriere
    • Verbände
      • Verbände
      • Mitarbeiter/innen Verbände
    • Bildergalerien
    • Videos
    • Publikationen
    • Landwirtschaftliche Blätter
    • anzeigen.lko.at
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Veranstaltungen
    • Lockpfosten
    • Fest-Service
      • Fest-Service
      • Bäuerliche Feste
      • Verpflegung | Tirol am Teller
      • Verpflegung Produkte
      • Rezepte „Tirol am Teller“
    • Tätigkeitsbericht
    • forum lk
    • Wetter
    • Kontakt
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Almwirtschaft
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Weitere Förderungen
  • Recht & Steuer(current)1
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer(current)2
    • Soziales und Arbeit
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Spezialkulturen und Markt
    • Spezialkulturen und Markt
    • Obst und Obstverarbeitung
    • Gemüse
      • Gemüse
      • Interner Bereich
      • Login für Gemüsebauern
    • Ackerbau
    • Zierpflanzen
    • Pflanzenschutz
    • Direktvermarktung
    • Haus- und Kleingarten
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Arbeitskreise
    • Bauen
    • Biolandbau
    • Konditionalität
    • Einkommenskombinationen und Direktvermarktung
    • Energie
    • Forstwirtschaft
    • Förderungen
    • Pflanzenbau
    • Recht und Steuern
    • Tierhaltung
    • Unternehmenskompetenz
  1. LK Tirol
  2. Recht & Steuer
  3. Steuer

Ferialjobs richtig versteuern

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
17.09.2025 | von Dr. Erich Moser

Ob kurzer Ferialjob oder längeres Praktikum - jede Tätigkeit hat steuerliche und sozialversicherungs­rechtliche Folgen. Wer die Regeln kennt, kann Rückforderungen vermeiden.

Ferialpraktikanten.jpg © stock.adobe.com/ KI-generiert
Bei Ferialarbeit gilt es, steuerliche Aspekte, Sozialversicherung und die Zuverdienstgrenze bei der Familienbeihilfe zu berücksichtigen. © stock.adobe.com/ KI-generiert
Zahlreiche Studierende sind im Laufe der Zeit im Rahmen von Ferialjobs tätig. Dabei ist es ratsam, sich mit den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten sowie etwaigen Auswirkungen auf die Familienbeihilfe auseinanderzusetzen bzw. diese nochmals in Erinnerung zu rufen, damit es im Nachhinein zu keinen bösen Überraschungen kommt. Die folgenden Ausführungen gelten selbstverständlich nicht nur für Ferialjobs, sondern auch für laufende Jobs oder bezahlte Praktika im Rahmen der Ausbildung.

Steuerfragen

Die ertragsteuerliche Behandlung bei Ferialjobs hängt grundsätzlich davon ab, ob man angestellt ist oder in Form eines Werkvertrags bzw. freien Dienstvertrags tätig wird. Dauert das Arbeitsverhältnis beispielsweise nur einen Monat - jedenfalls aber nicht länger als ein volles Jahr - und werden aufgrund einer entsprechenden Höhe der Entlohnung Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer einbehalten, so ist anzuraten, im darauffolgenden Kalenderjahr eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen. Der Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung kann bis zu fünf Jahre rückwirkend gestellt werden. Er führt im Regelfall zu einer Steuergutschrift, da die Bezüge auf das ganze Jahr verteilt werden und eine Neudurchrechnung der Lohnsteuer vorgenommen wird. Gegebenenfalls kann es auch zur antragslosen Arbeitnehmerveranlagung kommen. Erfolgt die Beschäftigung im Rahmen eines Werkvertrags oder aber auf Basis eines freien Dienstvertrags, so liegen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit vor. In diesem Fall wird keine Lohnsteuer einbehalten. Ab einem Jahreseinkommen von 13.308 Euro bzw. von 14.517 Euro im Kalenderjahr 2025 muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden, sofern auch lohnsteuerpflichtige Einkünfte darin enthalten sind.

Eine etwaige Umsatzsteuerpflicht ist im Zusammenhang mit Ferialjobs auf Werkvertragsbasis bzw. auf Basis eines freien Dienstvertrags theoretisch denkbar, in der Praxis jedenfalls erst dann, wenn die Bruttoeinnahmen 55.000 Euro übersteigen und auch bereits im Vorjahr überstiegen haben. Bis zu dieser Grenze gilt die unechte Umsatzsteuerbefreiung als Kleinunternehmer. Ebenfalls eher theoretischer Natur ist der noch mitzubedenkende unionsweite Schwellenwert von 100.000 Euro. Kleinunternehmer müssen überdies auch keine Umsatzsteuerjahreserklärung und Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen.

Familienbeihilfe

Der Verdienst aus einem Ferialjob kann, insbesondere wenn er mit anderen Einkünften zusammenfällt, dazu führen, dass die Zuverdienstgrenze für die Familienbeihilfe überschritten wird. Ist dies der Fall, so ist der die Grenze überschreitende Betrag zurückzuzahlen. An die Familienbeihilfe ist auch das Schicksal des Kinderabsetzbetrags geknüpft. Die in den meisten Fällen für die Eltern unliebsame Rückzahlungsverpflichtung tritt ein, wenn auf das Kalenderjahr 2025 bezogen ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 17.212 Euro erzielt wird. Dabei sind gewisse Besonderheiten bei der Ermittlung dieser Grenze zu berücksichtigen. Wichtigste Ausnahme ist das Alter, da die Zuverdienstgrenze für Jugendliche vor Vollendung des 19. Lebensjahres keine Bedeutung hat. Ab Beginn des Kalenderjahres, das auf den 19. Geburtstag folgt, muss allerdings unterschieden werden, ob die Einnahmen (z.B. aus dem Ferialjob) in den Zeitraum fallen, in dem Familienbeihilfe bezogen wurde oder nicht. Erfolgt etwa kurzfristig kein Bezug von Familienbeihilfe, so sind Einnahmen während dieses Zeitraums nicht für die Berechnung der Zuverdienstgrenze maßgeblich. Nicht zu relevanten Einnahmen zählen einkommensteuerfreie Bezüge wie beispielsweise Entschädigungen aus einem anerkannten Lehrverhältnis, Waisenpensionen oder auch Sozialhilfe. Das für die Zuverdienstgrenze relevante Einkommen ergibt sich, indem die mit den Einnahmen zusammenhängenden Ausgaben in Abzug gebracht werden. Zu beachten ist, dass für die Familienbeihilfe nicht nur aktive Einkünfte - beim Ferialjob sind dies im Regelfall Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit - sondern alle der Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte maßgeblich sind. Endbesteuerte Einkünfte wie Zinsen oder Dividenden bleiben jedoch außer Ansatz.

Neben dem Beobachten der Einkünfte des laufenden Jahres, um das Überschreiten der Zuverdienstgrenze durch einen Ferialjob nach Möglichkeit hintanzuhalten, ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Familienbeihilfe bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze im darauffolgenden Jahr neu beantragt werden muss. Voraussetzung ist freilich, dass das zu versteuernde Einkommen im neuen Jahr die Zuverdienstgrenze nicht überschreitet. Die Voraussetzungen für den Bezug von Familienbeihilfe bzw. für das Überschreiten der Zuverdienstgrenze ändern sich auch dann nicht, wenn die Auszahlung der Familienbeihilfe direkt an das Kind erfolgt. Dies kann bei Volljährigkeit mit Zustimmung des anspruchsberechtigten Elternteils beim Finanzamt beantragt werden und führt dann auch zur Überweisung des Kinderabsetzbetrags auf das angegebene Konto. Rückforderungsansprüche betreffend die Familienbeihilfe richten sich trotzdem weiterhin an die Eltern.

Sozialversicherung

Die meisten Ferialpraktikanten werden - wenn sie angestellt sind und somit nicht auf Basis eines Werkvertrags oder freien Dienstvertrags ihre Arbeit verrichten - sozialversicherungsrechtlich wie reguläre Arbeitnehmer behandelt. Beträgt das Bruttogehalt mehr als die Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro im Monat, so besteht eine Pflicht(voll)versicherung, und es erfolgt ein Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen. Überdies sollte aus Sicht des Arbeitgebers darauf geachtet werden, dass die jungen Menschen entsprechend entlohnt werden, da es ansonsten zu empfindlichen Verwaltungsstrafen kommen kann (Lohn- und SozialdumpingBekämpfungsgesetz). Es ist sicherzustellen, dass weder der kollektivvertraglich zu leistende Grundlohn unterschritten wird, noch, dass es bei der Bezahlung zur Nichtgewährung von Entgelt kommt, welches laut Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag gebührt, insbesondere Überstunden oder Zuschläge.
Zum nächsten nächster Artikel

Steuerlicher Rechtstipp: Erweiterte Urprodukteliste

LK Beratung

  • lk_beratung_recht_steuern © lk beratung

    Recht und Steuern

    Beratungsangebot der LK Tirol nutzen!

Weitere Fachinformation

  • Ferialjobs richtig versteuern
  • Steuerlicher Rechtstipp: Erweiterte Urprodukteliste
  • Grenzen der Voll- und Teilpauschalierung
  • Innovative Produktion aus steuerrechtlicher Sicht
  • Steuerliche Neuerungen
  • Wichtige Grenzwerte im Bereich der Land- und Forstwirtschaft 2025
  • Tabaksteuergesetz: Informationen zur Herstellung von getrockneten Hanfblüten
  • Ordnungsgemäße Rechnungsausstellung: Was ist zu beachten?
  • Kauf aus einem EU-Mitgliedstaat: Grenzüberschreitender Warenverkehr und Maschinentransfer
  • Abfindungsbrennrecht: Zulassung eines einfachen Brenngerätes
  • zum ersten Set
  • zurück zum vorigen Set
  • Seite 1 von 3
  • weiter zum nächsten Set
  • zum letzten Set
27 Artikel | Seite 1 von 3

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Publikationen
  • Verbände

Partner-Services

  • Agrarmarketing Tirol
  • AIZ – Agrarisches Informationszentrum
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitiut (LFI) Tirol
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Lehrlings- und Fachausbildungsstelle
  • lk Bäuerinnen Tirol
  • Mein Hof – Mein Weg
  • Tiroler Jungbauernschaft/Landjugend
  • Tiroler Tiergesundheitsdienst
  • Schule am Bauernhof
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2025 tirol.lko.at

Landwirtschaftskammer Tirol
Brixner Straße 1, 6020 Innsbruck

Telefon: +43 5 92 92-0
E-Mail: office@lk-tirol.at

Impressum | Kontakt | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Instagram
  • Facebook
  • Youtube
Ferialpraktikanten.jpg © stock.adobe.com/ KI-generiert

Bei Ferialarbeit gilt es, steuerliche Aspekte, Sozialversicherung und die Zuverdienstgrenze bei der Familienbeihilfe zu berücksichtigen. © stock.adobe.com/ KI-generiert