EU-Haushalt 2028–2034: Prüfer nehmen Stellung zu neuen Vorschlägen für die Landwirtschaft
Die EU-Prüfer beziehen Stellung zu den Gesetzesentwürfen, die - einmal verabschiedet - im Zeitraum 2028 bis 2034 für die Lebensmittel- und Landwirtschaftsbranche der EU gelten sollen. In seiner gestern veröffentlichten Stellungnahme berät der Europäische Rechnungshof das EU-Parlament und den Rat unabhängig und fachkundig zu den Vorschlägen der EU-Kommission für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und die gemeinsame Marktorganisation (GMO). Die Prüfer bewerten die künftige Gestaltung und Umsetzung der GAP unter dem Gesichtspunkt einer soliden Haushaltsführung, der Rechenschaftspflicht und des europäischen Mehrwerts. Sie warnen davor, dass Unsicherheit und mangelnde Klarheit zu Risiken führen, und betonen, dass die EU-Mittel rückverfolgbar bleiben müssen.
2025 hatte die Kommission vorgeschlagen, den EU-Haushalt 2028 -2034 - auch als "mehrjähriger Finanzrahmen" (MFR) bekannt - mit insgesamt 2 Billionen Euro auszustatten. Mit einem Budget von rund 865 Mrd. Euro soll der Europäische Fonds den größten Teil des nächsten MFR ausmachen. Die GAP, derzeit das größte EU-Programm zur Deckung der Agrarausgaben, soll aus diesem neuen Fonds auf der Grundlage nationaler Pläne finanziert werden. Erstmals seit der Einführung der GAP im Jahr 1962 schlägt die EU-Kommission damit vor, für die Landwirtschaft keinen spezifischen Fonds mehr einzurichten. Der Vorschlag der Kommission enthält ferner eine einschneidende strukturelle Veränderung: Die GAP soll nicht länger in zwei Bereiche - Förderung für Landwirte und für den Agrar- und Lebensmittelsektor einerseits und für die Entwicklung des ländlichen Raums andererseits - aufgeteilt werden.
Die Prüfer stellten fest, dass die komplizierten Regelungen für die Erstellung und Annahme der Pläne und die komplexe rechtliche Struktur der GAP für Unsicherheit sorgen können. Dies könnte zu weniger Vorhersehbarkeit für Mittelempfänger führen, die Auszahlung der Gelder verzögern und somit letztlich das Ziel einer Vereinfachung untergraben. Im November 2025 hatten sich die Präsidentinnen von EU-Parlament und EU-Kommission sowie der Ratsvorsitz darauf geeinigt, bestimmte Vorschriften vom Europäischen Fonds in die GAP-Verordnung zu überführen. Aus Sicht der Prüfer könnten die EU-Gesetzgeber hier noch einen Schritt weitergehen und noch mehr einschlägige Vorschriften verlagern, um die GAP umfassender zu regeln.
Auch bezüglich des Gesamtbetrags der GAP-Förderung könne Unsicherheit entstehen, da dieser erst bekannt sei, sobald die nationalen Pläne im Rahmen des Europäischen Fonds angenommen sind. Für die Mittelempfänger könne dies bedeuten, dass sie in der Planungsphase nicht abschätzen könnten, wie viel Förderung sie erhalten werden. Außerdem könne es schwierig werden, die GAP-Ausgaben im aktuellen Haushalt mit den Mittelzuweisungen im nächsten Haushalt zu vergleichen.
Unsicherheit entstehe auch dadurch, dass nicht klar genug geregelt werde, welche Interventionen im Rahmen der GAP auf konkreten Ergebnissen beruhen sollten und welche auf der Erfüllung von sogenannten Etappenzielen und Zielwerten. Dies könne zu einer unterschiedlichen Handhabung in den EU-Ländern führen. In diesem Zusammenhang betonen die Prüfer, dass Rechenschaftspflicht und Rückverfolgbarkeit auch dann sichergestellt werden müssen, wenn Interventionen auf Etappenzielen und Zielwerten beruhen. Insbesondere die Rückverfolgbarkeit der Zahlungen bis hin zu Empfängern wie Landwirten sei für den Rechnungshof eine Grundvoraussetzung dafür, seiner Prüfungsaufgabe nachkommen zu können.
Angesichts des Umfangs der vorgeschlagenen Änderungen und der Flexibilität, die den EU-Ländern bei der Ausarbeitung ihrer nationalen Pläne eingeräumt wird, sei es schwierig, realistisch abzuschätzen, welche Auswirkungen die Vorschläge der EU-Kommission auf die nationalen Ausgabenzuweisungen haben werden. Außerdem dürfe die größere Flexibilität, die den EU-Ländern eingeräumt werde, nicht die Ziele der GAP wie ein gerechtes Einkommen für die Landwirte, Umwelt- und Klimaschutz sowie Ernährungssicherheit gefährden, da dies zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen für die Landwirte führen und den fairen Wettbewerb sowie das Funktionieren des Binnenmarkts beeinträchtigen könnte. Um dieses Risiko zu mindern, werde die Kommission ihre gestärkten Lenkungsbefugnisse energisch einsetzen müssen.
2025 hatte die Kommission vorgeschlagen, den EU-Haushalt 2028 -2034 - auch als "mehrjähriger Finanzrahmen" (MFR) bekannt - mit insgesamt 2 Billionen Euro auszustatten. Mit einem Budget von rund 865 Mrd. Euro soll der Europäische Fonds den größten Teil des nächsten MFR ausmachen. Die GAP, derzeit das größte EU-Programm zur Deckung der Agrarausgaben, soll aus diesem neuen Fonds auf der Grundlage nationaler Pläne finanziert werden. Erstmals seit der Einführung der GAP im Jahr 1962 schlägt die EU-Kommission damit vor, für die Landwirtschaft keinen spezifischen Fonds mehr einzurichten. Der Vorschlag der Kommission enthält ferner eine einschneidende strukturelle Veränderung: Die GAP soll nicht länger in zwei Bereiche - Förderung für Landwirte und für den Agrar- und Lebensmittelsektor einerseits und für die Entwicklung des ländlichen Raums andererseits - aufgeteilt werden.
Die Prüfer stellten fest, dass die komplizierten Regelungen für die Erstellung und Annahme der Pläne und die komplexe rechtliche Struktur der GAP für Unsicherheit sorgen können. Dies könnte zu weniger Vorhersehbarkeit für Mittelempfänger führen, die Auszahlung der Gelder verzögern und somit letztlich das Ziel einer Vereinfachung untergraben. Im November 2025 hatten sich die Präsidentinnen von EU-Parlament und EU-Kommission sowie der Ratsvorsitz darauf geeinigt, bestimmte Vorschriften vom Europäischen Fonds in die GAP-Verordnung zu überführen. Aus Sicht der Prüfer könnten die EU-Gesetzgeber hier noch einen Schritt weitergehen und noch mehr einschlägige Vorschriften verlagern, um die GAP umfassender zu regeln.
Auch bezüglich des Gesamtbetrags der GAP-Förderung könne Unsicherheit entstehen, da dieser erst bekannt sei, sobald die nationalen Pläne im Rahmen des Europäischen Fonds angenommen sind. Für die Mittelempfänger könne dies bedeuten, dass sie in der Planungsphase nicht abschätzen könnten, wie viel Förderung sie erhalten werden. Außerdem könne es schwierig werden, die GAP-Ausgaben im aktuellen Haushalt mit den Mittelzuweisungen im nächsten Haushalt zu vergleichen.
Unsicherheit entstehe auch dadurch, dass nicht klar genug geregelt werde, welche Interventionen im Rahmen der GAP auf konkreten Ergebnissen beruhen sollten und welche auf der Erfüllung von sogenannten Etappenzielen und Zielwerten. Dies könne zu einer unterschiedlichen Handhabung in den EU-Ländern führen. In diesem Zusammenhang betonen die Prüfer, dass Rechenschaftspflicht und Rückverfolgbarkeit auch dann sichergestellt werden müssen, wenn Interventionen auf Etappenzielen und Zielwerten beruhen. Insbesondere die Rückverfolgbarkeit der Zahlungen bis hin zu Empfängern wie Landwirten sei für den Rechnungshof eine Grundvoraussetzung dafür, seiner Prüfungsaufgabe nachkommen zu können.
Angesichts des Umfangs der vorgeschlagenen Änderungen und der Flexibilität, die den EU-Ländern bei der Ausarbeitung ihrer nationalen Pläne eingeräumt wird, sei es schwierig, realistisch abzuschätzen, welche Auswirkungen die Vorschläge der EU-Kommission auf die nationalen Ausgabenzuweisungen haben werden. Außerdem dürfe die größere Flexibilität, die den EU-Ländern eingeräumt werde, nicht die Ziele der GAP wie ein gerechtes Einkommen für die Landwirte, Umwelt- und Klimaschutz sowie Ernährungssicherheit gefährden, da dies zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen für die Landwirte führen und den fairen Wettbewerb sowie das Funktionieren des Binnenmarkts beeinträchtigen könnte. Um dieses Risiko zu mindern, werde die Kommission ihre gestärkten Lenkungsbefugnisse energisch einsetzen müssen.
Hintergrundinformationen
Mit dem Europäischen Fonds sollen zuvor separat verwaltete Fonds in einem Instrument zusammengeführt werden. EU-Mittel für verschiedene seit Langem bestehende Politikmaßnahmen sollen nunmehr in einem nationalen Plan pro Land zusammenfließen. GAP-Zahlungen an die EU-Länder sind entweder an Outputs oder an die Erreichung bestimmter Etappenziele und Zielwerte gebunden. Mindestens 293,7 Milliarden Euro sollen aus dem EU-Haushalt für die Einkommensstützung der Landwirte in die GAP fließen (sogenannter zweckgebundener Betrag). Weitere nicht zweckgebundene Mittel würden zur Finanzierung anderer GAP-Maßnahmen wie des LEADER-Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums durch Stärkung der lokalen Gemeinschaften, der Unterstützung der Gebiete in äußerster Randlage und des EU-Schulprogramms bereitgestellt. Die Institutionen haben sich darauf geeinigt, dass 10% des nicht zweckgebundenen Betrags (mindestens 48,7 Milliarden Euro zu gegenwärtigen Preisen) in die Entwicklung des ländlichen Raums fließen solle. Außerdem hat die EU-Kommission im Rahmen des Mercosur-Abkommens vorgeschlagen, dass die EU-Länder ab 2028 auch Zugang zu rund 45 Milliarden Euro aus dem Flexibilitätsbetrag haben sollten, um Landwirte und ländliche Gemeinschaften zu unterstützen.
Die heute vorgelegte Stellungnahme ist Teil einer Reihe von Stellungnahmen zu den MFR-Vorschlägen. Sie ist in englischer Sprache auf der Website des Rechnungshofs abrufbar; weitere EU-Sprachen folgen demnächst. Der Europäische Rechnungshof hat kürzlich bereits Stellungnahmen zu den Vorschlägen betreffend den Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit, Horizont Europa, die MFR-Verordnung und die neuen Eigenmittel der EU abgegeben. Weitere Stellungnahmen zum Europäischen Fonds, zum Leistungsrahmen, zum Instrument "Europa in der Welt", zum Katastrophenschutzverfahren und zu Erasmus+ werden in Kürze veröffentlicht. Der Rat der EU und das Europäische Parlament haben die Prüfer um Stellungnahme gebeten, bevor sie die Vorschläge selbst unter die Lupe nehmen.
Stellungnahme zum neuen GAP-Vorschlag: Opinion 05/2026 | European Court of Auditors.
Die heute vorgelegte Stellungnahme ist Teil einer Reihe von Stellungnahmen zu den MFR-Vorschlägen. Sie ist in englischer Sprache auf der Website des Rechnungshofs abrufbar; weitere EU-Sprachen folgen demnächst. Der Europäische Rechnungshof hat kürzlich bereits Stellungnahmen zu den Vorschlägen betreffend den Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit, Horizont Europa, die MFR-Verordnung und die neuen Eigenmittel der EU abgegeben. Weitere Stellungnahmen zum Europäischen Fonds, zum Leistungsrahmen, zum Instrument "Europa in der Welt", zum Katastrophenschutzverfahren und zu Erasmus+ werden in Kürze veröffentlicht. Der Rat der EU und das Europäische Parlament haben die Prüfer um Stellungnahme gebeten, bevor sie die Vorschläge selbst unter die Lupe nehmen.
Stellungnahme zum neuen GAP-Vorschlag: Opinion 05/2026 | European Court of Auditors.