Erleichterungen nach enormen Niederschlägen beschlossen
Aufgrund der extrem hohen Niederschläge von 12. bis 16. September 2024 kam es in weiten Teilen Österreichs, vor allem in den Bundesländern Niederösterreich, Wien und Oberösterreich, zu großräumigen Schädigungen wie Verschlämmungen, Vermurungen, Überflutungen, Abschwemmungen und Hangrutschen sowie zu einer enormen Wassersättigung der Böden. Neben Schäden an Häusern und Höfen waren auch großräumig landwirtschaftliche Nutzflächen mit bestehenden Förderverpflichtungen betroffen.
In einem aktuellen Schreiben des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft wurden nachfolgend beschriebene Festlegungen und Erleichterungen getroffen.
"Dieser Schritt ist dringend notwendig, weil in dieser gravierenden Notsituation die Einhaltung von Terminen und Maßnahmen für viele nicht möglich ist. Es ist uns gemeinsam mit BML, AMA und Bauernbund gelungen, hier rasch eine Klärung herbeizuführen", betont LK Österreich-Präsident Josef Moosbrugger dazu.
Ausnahmeregelungen für ganz Österreich bei bestimmten ÖPUL-Maßnahmen
Lockerung von Anbaufristen
- noch nicht angelegte Begrünungen der Variante 5 mit Frist 20. September in der Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau"
- Anlage von Zwischenfrüchten oder Hauptkulturen in der Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün", wenn die Zeiträume für den nachfolgenden Anbau von Zwischenfrüchten (30 Tage) oder von nachfolgenden Hauptkulturen (30 Tage nach Zwischenfrüchten, 50 Tage nach Hauptkulturen) nicht einhaltbar sind; abfrostende Zwischenfrüchte können auch noch nach dem 20. September angelegt werden, wenn ansonsten der Anbau bis zu diesem Termin erfolgt wäre; der Umstand ist in den verpflichtend zu führenden Aufzeichnungen zu dokumentieren
Nachbau von Folgekulturen
Meldung und Anerkennung von höherer Gewalt
Ausnahmeregelungen für besonders betroffene Gebiete
- in Niederösterreich alle Bezirke
- in Wien alle Bezirke
- in Oberösterreich Braunau, Eferding, Freistadt, Grieskirchen, Kirchdorf, Linz, Linz-Land, Perg, Rohrbach, Steyr, Steyr-Land, Urfahr-Umgebung, Vöcklabruck, Wels und Wels-Land
Einzelbetriebliche Meldung der höheren Gewalt nicht erforderlich
- Nicht-Einhaltung der Ernteverpflichtung im ÖPUL und bei der Ausgleichszulage für noch am Feld stehende Kulturen
- Erneuerung/Rekultivierung von Flächen mit mehrjähriger Verpflichtungsdauer wie beispielsweise verschlämmte Acker-Biodiversitätsflächen (DIV), dauerhaft begrünte "Auswaschungsgefährdete Ackerflächen" (AG) und "Begrünte Abflusswege" (BAW)
- Nichteinhaltung einer flächendeckenden Begrünung bereits angelegter und bereits beantragter Begrünungen im Rahmen der Maßnahmen "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau" und "Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün"
- Kulturen können nicht geerntet werden, da sie umgeknickt, vermurt oder stark von Hochwasser beeinträchtigt sind
- Grünbrachen sind mit Sedimenten bedeckt
- Saatgut von Begrünungen ist abgeschwemmt oder die Samen können aufgrund von Verschlämmungen nicht durchkeimen
Meldung einer nicht-landwirtschaftliche Nutzung kann entfallen
Einzelbetriebliche Meldung von Fällen höherer Gewalt
- Zerstörung von mindestens drei punktförmigen Landschaftselementen oder einem GLÖZ-Landschaftselement
- (nicht rekultivierbare) Flächenverluste durch Flussausweitungen und Muren
- Umstände, die beantragte Tiere in verschiedenen Fördermaßnahmen betreffen
- Nicht-Einhaltung von Naturschutzauflagen (Abstimmung mit der projektgenehmigenden Stelle erforderlich)
- Nichteinhaltung der jährlich notwendigen Pflegemaßnahme
- Verlust von Unterlagen
Generelle Informationen zur höheren Gewalt sind im Merkblatt "Mehrfachantrag 2024" unter www.ama.at/formulare-merkblaetter zu finden.