AMA informiert über die Antragstellung zum Mehrfachantrag 2024
Die Einreichung des Mehrfachantrages 2024 ist bereits seit 2. November möglich. Achtung: das Absenden des Antrags ist nur mittels Handy-Signatur oder ID Austria (qualifizierte elektronische Signatur) möglich. Die Einreichfrist für den Mehrfachantrag 2024 endet am 15. April 2024.
ür die Beantragung neuer ÖPUL-Maßnahmen ist eine fristgerechte Einreichung bis 31. Dezember 2023 erforderlich.
Zur Vorbereitung auf die Antragstellung kann vor dem Einstieg in das INVEKOS-GIS eine Feldstücksliste für 2024 heruntergeladen und händisch befüllt werden. Aktuelle Unterlagen mit fachlichen Informationen und einem Leitfaden zur elektronischen Antragstellung sowie Videoanleitungen sind unter www.ama.at/fachliche-informationen/mehrfachantrag zu finden.
Nutzen Sie auch das Beratungs- und Informationsangebot der Landwirtschaftskammer.
Sollten bei der Erfassung Probleme auftreten, stehen die Mitarbeiter:innen der AMA gerne zur Verfügung:
ür die Beantragung neuer ÖPUL-Maßnahmen ist eine fristgerechte Einreichung bis 31. Dezember 2023 erforderlich.
Zur Vorbereitung auf die Antragstellung kann vor dem Einstieg in das INVEKOS-GIS eine Feldstücksliste für 2024 heruntergeladen und händisch befüllt werden. Aktuelle Unterlagen mit fachlichen Informationen und einem Leitfaden zur elektronischen Antragstellung sowie Videoanleitungen sind unter www.ama.at/fachliche-informationen/mehrfachantrag zu finden.
Nutzen Sie auch das Beratungs- und Informationsangebot der Landwirtschaftskammer.
Sollten bei der Erfassung Probleme auftreten, stehen die Mitarbeiter:innen der AMA gerne zur Verfügung:
- Tel.-Nr.: 050 3151 99
- E-Mail: einstiegshilfe@ama.gv.at
Zeiträume für die Antragseinreichung
Bis spätestens 31. Dezember 2023
- ÖPUL-Maßnahmenantrag für die Beantragung von neuen ÖPUL-Maßnahmen, die noch nicht im Vorjahr gültig beantragt wurden
Bis spätestens 15. April 2024
- Antrag auf Direktzahlungen und Ausgleichszulage
- Lage, Ausmaß und Schlagnutzung der Flächen und Landschaftselemente einschließlich allfälliger Codes (Feldstücksliste)
- Tierliste
- Beilage "Tierwohl - Weide / Stallhaltung"
- Tierbeantragung für "Gefährdete Nutztierrassen"
- ÖPUL-Angaben wie z.B. Anzahl der Bio-Bienenstöcke und Verzicht auf Mähaufbereiter
- Referenzänderungsantrag
Bis spätestens 15. Juli 2024
Innerhalb von 14 Tagen nach dem Almauftrieb
Innerhalb von sieben Tagen nach dem Almauftrieb
- Alm/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste
Innerhalb von 14 Tagen nach dem Almauftrieb
- Alm-/Weidemeldung Rinder
Innerhalb von sieben Tagen nach dem Almauftrieb
- Beantragung von Schafen, Ziegen, Equiden und Neuweltkamelen
Bis spätestens 31. August 2024
Bis spätestens 30. September 2024
Bis spätestens 30. November 2024
Ausschließliche Änderungen der Schlagnutzungsart sind auch nach dem 15. April noch möglich.
- Zwischenfrucht-Begrünungen für die Varianten 1 bis 3
Bis spätestens 30. September 2024
- Zwischenfrucht-Begrünungen für die Varianten 4 bis 7
Bis spätestens 30. November 2024
- Bodennah ausgebrachte beziehungsweise separierte Güllemenge
Ausschließliche Änderungen der Schlagnutzungsart sind auch nach dem 15. April noch möglich.
Links zum Thema
- Wie bereits mehrfach angekündigt, startet ID Austria ab dem 5. Dezember 2023 den regulären Betrieb. ID Austria ist die österreichische Weiterentwicklung der bisherigen digitalen Identifizierung, also von Handy-Signatur und Bürgerkarte. Demnach werden ab der erstmaligen Nutzung nach dem 5. Dezember 2023 alle aktuellen User der Handy-Signatur aufgefordert, ihre digitale Signatur auf ID Austria umzustellen. Der Umstieg muss jedenfalls vor dem Termin zur Abgabe des MFA 2024 unbedingt selbstständig durchgeführt werden.