Erinnerung Alm-/ Weidemeldungen
Der Abtrieb von Rindern, Schafen und Ziegen muss in jedem Fall aktiv gemeldet werden. Die entsprechenden Fristen sind unbedingt zu beachten.
Rinder
Auch dieses Jahr ist nach erfolgtem Almabtrieb das tatsächliche Abtriebsdatum von den Almbewirtschaftenden innerhalb von 14 Kalendertagen online im RinderNET zu melden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Abtrieb vom angegebenen "voraussichtlichen" Abtriebsdatum abweicht oder mit diesem ident ist. Eine aktive Bestätigung ist somit in jedem Fall notwendig! Für die Meldung verantwortlich sind auch in diesem Fall die Obleute beziehungsweise die Bewirtschaftenden der Alm. Für den Heimbetrieb besteht kein Handlungsbedarf.
Schafe und Ziegen
Bei Schafen und Ziegen ist ebenfalls der Almabtrieb aktiv zu melden. Das gemeldete (voraussichtliche) Abtriebsdatum muss ab dem tatsächlich erfolgten Abtrieb innerhalb der 7-tägigen Meldefrist online in der Almauftriebsliste korrigiert oder bestätigt werden. Auch hier ist eine aktive Meldung jedenfalls notwendig, unabhängig davon, ob das gemeldete (voraussichtliche) Abtriebsdatum mit dem tatsächlichen Abtrieb übereinstimmt oder nicht. Die Meldung des tatsächlichen Abtriebsdatums bei Schafen und Ziegen erfordert eine Korrektur des Mehrfachantrages durch die Almbewirtschaftenden. Für die selbstständige Korrektur ist eine Handysignatur beziehungsweise ID Austria notwendig. Die zuständige Bezirkslandwirtschaftskammer steht Ihnen gerne zur Seite. Sollte der auftreibende Heimbetrieb an der ÖPUL-Maßnahme "Tierwohl - Weide bei Schafen und Ziegen über 1 Jahr" teilnehmen, müssen die Tiere nicht mehr am Heimbetrieb angemeldet werden. Bleiben allerdings Tiere auf der Alm zurück oder sind diese auf der Alm verendet, müssen diese in der MFA-Beilage "Tierwohl-Weide" abgemeldet werden.
Benachrichtigungsservice der AMA
Zur Unterstützung der Obleute beziehungsweise Bewirtschaftenden bei der Bekanntgabe des tatsächlichen Abtriebsdatums hat die AMA einen E-Mail Benachrichtigungsservice eingerichtet. Dieser sieht vor, dass beim Erreichen des voraussichtlichen Abtriebsdatums die Obleute beziehungsweise Bewirtschafter:innen der Alm an die Notwendigkeit der Korrektur oder Bestätigung des Abtriebsdatums per E-Mail erinnert wird. Um diese nützlichen Serviceleistungen der AMA in Anspruch nehmen zu können, empfiehlt die Landwirtschaftskammer den Obleuten beziehungsweise Almbewirtschaftenden die der AMA bekanntgegebene E-Mail-Adresse zu überprüfen und bei Bedarf im eAMA im Bereich "Kundendaten - Stammdaten - Telefon/E-Mail" zu aktualisieren.
Wird das tatsächliche Abtriebsdatum nicht innerhalb der Meldefrist online gemeldet, können die betroffenen Tiere weder für die Alm noch für die Auftreibenden für die Prämiengewährung (AZ, ÖPUL und Direktzahlungen) berücksichtigt werden.