Einbindung der Übergebergeneration
Mit der Novelle unseres Kammergesetzes wird nun eine Lücke geschlossen. Das war mir ein großes Anliegen. Nicht nur, dass die sehr geschätzten Altbäuerinnen und Altbauern in allen anderen Kammern Österreichs immer schon Mitglieder und damit wahlberechtigt waren; aus meiner Sicht ist es nur richtig und gerecht, dass jene Menschen, welche einen Hof über Jahrzehnte geführt und bewirtschaftet haben, auch im Alter mitbestimmen sollen, wenn sie auch nach erfolgter Übergabe noch aktiv mitarbeiten. Gerade bei den kleinstrukturierten Betrieben in Tirol ist eine Fortführung der Bewirtschaftung ohne den Einsatz der Übergebergeneration oftmals nur schwer möglich. Nach dem Motto „wer mitarbeitet soll auch mitreden können“ sehe ich die Einbindung unserer Altbäuerinnen und Altbauern als wichtigen Schritt der Mitbestimmung in der Interessenvertretung. Ein starker Zusammenhalt von Alt und Jung ist Garant für die Weiterführung der Betriebe. Jetzt gilt es, diese Neuerung auch entsprechend publik zu machen. Die im nächsten Februar aufgerufenen Mitglieder der Landwirtschaftskammer sollen auch von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und mit ihrer Stimmabgabe ein kräftiges Zeichen für die Bedeutung der bäuerlichen Interessenvertretung abgeben. Unser Land benötigt auch künftig eine starke Land- und Forstwirtschaft und diese wiederum braucht eine ebenso starke Interessenvertretung.