Dürre-Hilfspaket beschlossen
Durch dieses Paket sollen die Ausgaben für Futter, Saatgut und andere Betriebsmittel abgesichert werden.
Insgesamt umfasst es eine Summe von 240 Millionen Euro, aufgeteilt auf mehrere Maßnahmen:
- Erhöhung der Prämienzuschüsse für die Dürreversicherung um zehn Prozent auf insgesamt 65 Prozent im Jahr 2027 durch Geldmittel von Bund und Ländern in der Höhe von 50 Millionen Euro
- Entlastung von 140 Millionen Euro (entspricht zwei Monatsraten) bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Umgesetzt wird dies bei den Beiträgen
des vierten Quartals 2026, im Jänner 2027. Das heißt es wird im Jänner 2027 nur 1/3 der Quartalszahlung vorgeschrieben.
Diese Maßnahme stellt einen vollständigen Entfall von zwei Monatsbeiträgen dar, der für die Versicherten keinen Nachteil bei späteren Pensionsleistungen haben wird.
- Vergünstigte Betriebsmittelkredite durch Zinszuschüsse von Bund und Ländern in der Höhe von 25 Millionen Euro, dadurch wird eine Mobilisierung eines Kreditvolumens von bis zu 300 Millionen Euro ermöglicht
- Stundungsmöglichkeit bei Agrarinvestitionskrediten (AIK) im Ausmaß von 25 Millionen Euro, welche durch Bund und Länder finanziert werden
Vereinbarte Gegenfinanzierung
Zur Gegenfinanzierung dieser Hilfsmaßnahme wird der reguläre Hebesatz von 387 Prozent in der Krankenversicherung der bäuerlichen Sozialversicherung im Zeitraum von 2027 bis 2031 jährlich um 50 Millionen Euro reduziert.
Bundesmittel für Zinszu
schüsse und Stundungen werden durch Umschichtungen innerhalb des Landwirtschaftsministeriums aufgebracht.
Klimagesetz als Gegenforderung
Für die Zustimmung zum Dürre-Hilfspaket kam man beim geforderten Klimagesetz zu einer Übereinstimmung. Vorgesehen ist, dass die Bundesregierung Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz forciert und Österreich bis 2040 klimaneutral wird. Bei Nicht-Erreichung der Klimaneutralität drohen jedoch keine Strafen. Ein konkreter Klimafahrplan mit Sektorzielen, Maßnahmen, Zeitplänen und Zuständigkeiten soll bis Ende 2027 von der Bundesregierung beschlossen werden. Das Klimagesetz wird ebenso wie eine Novelle zur Beschleunigung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und das Carbon-Capture-and-Storage-Gesetz zeitnah in Begutachtung geschickt. Darüber hinaus werden bis Ende 2026 Bodenschutz-Maßnahmen ausgearbeitet, um das 2,5-Hektar-Ziel zu erreichen.