Biosicherheit bei Geflügel für Tiroler Betriebe
Damit dieser Fall auch nicht eintritt, bzw. so lange wie möglich verzögert wird, sind verpflichtend Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, die unter den Begriff Biosicherheit fallen. Diese gelten grundsätzlich für alle Geflügelhalter:innen in Tirol. Obwohl das Bundesland aktuell noch nicht in der Risikozone liegt, bedeutet dies keinesfalls, sorglos sein zu können.
Kontakt zu Wildvögeln verhindern!
Die wichtigste Maßnahme ist, den direkten oder indirekten Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln unbedingt zu verhindern, damit es zu keiner Übertragung des HPAI-Virus kommt.
Darunter zu verstehen ist:
Weitere Maßnahmen, die nicht verpflichtend, aber durchaus sinnvoll sind, um den eigenen Geflügelbestand zu schützen, sind
Diese Biosicherheitsmaßnahmen sollten daher permanent und konsequent eingehalten werden.
Darunter zu verstehen ist:
- Fütterung ausschließlich im Stall • Keine Verwendung von Oberflächenwassern für die Tränkung
- Bei unklaren Gesundheitsproblemen des Geflügels sofort eine tierärztliche Abklärung einleiten Weiters sind tot aufgefundene, wildlebende Vögel bei der zuständigen Amtstierärztin bzw. beim zuständigen Amtstierarzt zu melden (nicht berühren und Schuhwerk anschließend gründlich desinfizieren).
Weitere Maßnahmen, die nicht verpflichtend, aber durchaus sinnvoll sind, um den eigenen Geflügelbestand zu schützen, sind
- Hygienetassen beim Eingangsbereich, um das Schuhwerk zu desinfizieren
- Die Verwendung von Werkzeugen wie Besen, Schaufel, Schubkarre, etc. ausschließlich für den Geflügelbereich
Diese Biosicherheitsmaßnahmen sollten daher permanent und konsequent eingehalten werden.