Beutegreifer: Nicht nur Großraubtiere bereiten Probleme

Im heurigen Jahr wurde das EU-Schutzniveau für den Wolf von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgesetzt. Diese Änderung erfolgte im Kontext der Berner Konvention, des Habitatsrechts und mit dem Ziel, den nationalen Mitgliedsstaaten mehr Flexibilität für regional angepasste Managementmaßnahmen zu geben.
Gerade beim Wolf hat sich hier vieles bereits eingespielt, allein 2025 wurden 20 Verordnungen erlassen, neun sind aktuell aufrecht. Fünf Wölfe wurden geschossen.
In der Tiroler Landwirtschaft bringen allerdings nicht nur der Wolf, sondern auch Bär, Biber und Fischotter große Probleme mit sich. Die steigenden Bestände von Biber und Fischotter verursachen massive Schäden an landwirtschaftlichen Flächen beziehungsweise Tierbeständen: Biber-Dämme führen zu Überflutungen und gefährden Infrastruktur, während Fischotter Fischzucht-
anlagen plündern und oft nur Teile wie Herz und Leber fressen. Wolf und Bär verursachen immenses Tierleid bei landwirtschaftlichen Nutztieren und hohe Schäden in der Almwirtschaft. Bis zum 2. Juli 2025 wurden in Tirol 31 bestätigte Wolfnachweise und sechs Bärenbegegnungen gemeldet, weitere Fälle befinden sich in Prüfung.

Die Landwirtschaftskammer Tirol fordert daher eine weitere Ausweitung des rechtlichen und präventiven Rahmenwerks für ein wirksames Schadtiermanagement, in dem neben Wolf und Bär auch Biber und Fischotter berücksichtigt werden.
Dazu hat die Landwirtschaftskammer Tirol eine Arbeitsgruppe mit Fachleuten eingerichtet, um dem Landesgesetzgeber eine umfassende Ausweitung
Dazu hat die Landwirtschaftskammer Tirol eine Arbeitsgruppe mit Fachleuten eingerichtet, um dem Landesgesetzgeber eine umfassende Ausweitung
- der rechtlichen und präventiven Maßnahmen,
- des Monitorings durch Einrichtung einer zentralen Meldestelle und Datenbank für Sichtungen, Schäden und DNA-Analysen, sowie
- des Entschädigungs- und Versicherungsmodells unter Ausnutzung des neuen EU-Rechtsrahmens vorzuschlagen. Ziel ist, dass in Tirol eine europaweite Modellregion für praxisnahes Wildtiermanagement etabliert wird und dadurch die Land- und Almwirtschaft in Tirol erhalten bleibt, ohne gegen EU-Recht zu verstoßen.