Ausbau der Hochspannungsleitungen wird vorangetrieben
Für die geplante Energiewende braucht es nicht nur eine Erhöhung der Stromproduktion, auch die Verteilung der elektrischen Energie stellt eine zunehmende Herausforderung dar.
Deshalb sind in Tirol durch die TINETZ und durch die APG (Austrian Power Grid, ehemals „Verbund“) umfangreiche Infrastrukturprojekte in Umsetzung oder in der Planungsphase.
Grundsatzübereinkommen der Landwirtschaftskammer
Die Umsetzung dieser Projekte erfolgt auf der Grundlage des Starkstromwegegesetzes, in dem auch der Anspruch der Entschädigung für die durch den Leitungsbau betroffenen Grundeigentümer angeführt ist. Auf dieser Grundlage wurden zwischen der Landwirtschaftskammer Tirol und den Energieversorgern Grundsatz-
übereinkommen abgeschlossen. Inhalt dieser Übereinkommen ist die Höhe und die Berechnung der Entschädigungszahlungen, aber auch zum Beispiel Inhalte der Vertragsgestaltung oder Vorgaben bei der Abwicklung der Bauphase.
Über diese Grundsatzübereinkommen wird erreicht, dass den Grundeigentümern Entschädigungszahlungen angeboten werden, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen. Die Energieversorger erhoffen sich den Vorteil, dass sie die Projekte schneller umsetzen können.
Ein Grundsatzübereinkommen ersetzt jedoch nicht den Dienstbarkeitsvertrag zwischen Grundeigentümer und Energieversorgern, er ist nur eine Vorgabe für die Vertragsgestaltung.
Erdkabel oder Freileitungen
Im Zuge der Projektplanungen kommt es regelmäßig zu Diskussionen über die Art der Verlegung, als Freileitung oder in Form der Erdverkabelung.
Zweifelsohne stellen Freileitungen eine Störung des Landschaftsbildes dar und Masten erschweren die land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung.
Andererseits ist aber auch die Erdverkabelung mit wesentlichen Nachteilen verbunden:
- Die Erdverlegung ist technisch nur in ebenen Flächen und tiefgründigen Böden möglich (nicht im Hang oder bei felsigem Untergrund) . Also nur auf den ertragreichsten Feldern, welche für die Landwirt:innen die wertvollste Produktionsgrundlage darstellen
- Bei der Verlegung werden sehr große Erdmassen bewegt und dabei wird das sensible Bodengefüge auf Jahrzehnte gestört.
- Durch die hohe Stromspannung kommt es zu einer Wärmebildung welche unweigerlich zu höherer Verdunstung und Austrocknung der darüberliegenden Bodenschicht führt. Dieser Effekt wäre im heurigen Sommer besonders fatal gewesen.
- Die Leitungen müssen vor Durchwurzelung geschützt werden. Über den Leitungen (im sogenannten Dienstbarkeitsstreifen) wird deshalb ein Anbauverbot von Dauerkulturen (Obst, Wein) ausgesprochen. Auch eine Bewaldung wäre unzulässig.
- Im Bereich des Dienstbarkeitsstreifen herrscht absolutes Bauverbot. Während man unterhalb von Freileitungen bis zu einer Höhe des Mindestsicherungsabstands der Leitungen Gebäude errichten darf, ist dies über der Erdkabeltrasse in jedem Fall untersagt.
- Bei der Erdverlegung von Mittelspannungsleitungen kann bei Bedarf eine Änderung der Kabelführung eingefordert werden. Bei Hochspannungsleitungen ist die Trassenführung auf Bestandesdauer fixiert und kann auch bei geänderten Rahmenbedingungen nicht angepasst werden.
Die Landwirtschaftskammer Tirol steht der Erdverlegung von Hochspannungsleitungen kritisch gegenüber. Im Anlassfall ist eine genaue Analyse der Vor- und Nachteile unabdingbar.