Aufzeichnungsbonus für Junglandwirt:innen
In der aktuellen Förderperiode werden Junglandwirtinnen und Junglandwirte bei der Erstniederlassung auf einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unter anderem mit Hilfe eines sogenannten Aufzeichnungsbonus unterstützt. Junglandwirtinnen und Junglandwirte, welche die allgemeinen Förderungsvoraussetzungen für die Niederlassungsprämie erfüllen und Aufzeichnungen über die Einnahmen und Ausgaben für ihren Betrieb führen wollen, können in der laufenden Förderperiode zusätzlich einen einmaligen Aufzeichnungsbonus in der Höhe von 4.000 Euro beantragen.
Welche Aufzeichnungen sind zu führen?
Es müssen zumindest schriftliche Aufzeichnungen in Form einer Einnahmen- Ausgaben- Rechnung in Verbindung mit einem Anlagenverzeichnis geführt werden. Die Aufzeichnungen müssen alle betrieblichen Einnahmen und Ausgaben von jedem Aufzeichnungsjahr enthalten. Im Anlageverzeichnis sind Anlagegüter wie Gebäude, Maschinen, Grundverbesserungen, Dauerkulturen etc. mit der jeweiligen Bezeichnung, Anschaffungsjahr, Anschaffungswert, Nutzungsdauer und Abschreibungshöhe zu erfassen.
Es werden neben der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auch umfangreichere Aufzeichnungen, wie eine doppelte Buchführung oder Aufzeichnungen im Rahmen des Grünen Berichts anerkannt. Die Aufzeichnungen können handschriftlich auf Papier, mit einem Tabellenkalkulationsprogramm wie Excel oder mit einer Buchhaltungssoftware geführt werden.
Über welchen Zeitraum muss aufgezeichnet werden?
Es müssen über drei aufeinanderfolgende Jahre Aufzeichnungen geführt werden. Es kann zwischen Wirtschaftsjahr und Kalenderjahr gewählt werden, wobei die Landwirtschaftskammer Tirol das Kalenderjahr empfiehlt. Als frühestmöglicher Beginn wird das Wirtschafts- bzw. Kalenderjahr, in dem die erste Niederlassung stattgefunden hat, akzeptiert.
Beispiel:
Die erste Niederlassung erfolgte am 1. Juni 2024. Der Startzeitpunkt für die Aufzeichnungen kann der 1. Jänner 2024 sein, wenn z.B. schon Aufzeichnungen von den Übergebern (Eltern) vorhanden sind.
Spätestens muss im Wirtschafts- bzw. Kalenderjahr, welches der Antragstellung zur Niederlassungsprämie folgt, begonnen werden.
Beispiel:
Die erste Niederlassung erfolgte am 1. Juni 2024. Der Antrag für die Niederlassungsprämie muss innerhalb eines Jahres z.B. am 1. April 2025 gestellt werden. Mit spätestens 1. Jänner 2026 muss mit den Aufzeichnungen begonnen werden.
Welche Kennzahlen werden berechnet?
Nach Ablauf jedes Aufzeichnungsjahres müssen definierte Kennzahlen ermittelt werden. Mithilfe des Kennzahlenberechnungsblattes, welches dem oder der Förderwerber:in zur Verfügung gestellt wird, müssen folgende Kennzahlen errechnet werden:
Welche Unterlagen müssen aufbewahrt werden?
Im Zusammenhang mit dem Aufzeichnungsbonus sind für eine etwaige Vor-Ort-Kontrolle folgende Unterlagen aufzubewahren:
Wo bekomme ich Unterstützung?
Die Landwirtschaftskammer Tirol, sowie das LFI Tirol bieten ein umfangreiches Bildungs- und Beratungsangebot zum Thema an. Näheres dazu finden Sie unter tirol.lko.at und tirol.lfi.at sowie in unseren Bezirkslandwirtschaftskammern.
Unser nächstes Webinar zum Thema Aufzeichnungsbonus für Jungübernehmerinnen und Jungübernehmer findet am Dienstag, den 10. Dezember 2024, von 19.30 bis 21.10 Uhr statt.
Welche Aufzeichnungen sind zu führen?
Es müssen zumindest schriftliche Aufzeichnungen in Form einer Einnahmen- Ausgaben- Rechnung in Verbindung mit einem Anlagenverzeichnis geführt werden. Die Aufzeichnungen müssen alle betrieblichen Einnahmen und Ausgaben von jedem Aufzeichnungsjahr enthalten. Im Anlageverzeichnis sind Anlagegüter wie Gebäude, Maschinen, Grundverbesserungen, Dauerkulturen etc. mit der jeweiligen Bezeichnung, Anschaffungsjahr, Anschaffungswert, Nutzungsdauer und Abschreibungshöhe zu erfassen.
Es werden neben der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auch umfangreichere Aufzeichnungen, wie eine doppelte Buchführung oder Aufzeichnungen im Rahmen des Grünen Berichts anerkannt. Die Aufzeichnungen können handschriftlich auf Papier, mit einem Tabellenkalkulationsprogramm wie Excel oder mit einer Buchhaltungssoftware geführt werden.
Über welchen Zeitraum muss aufgezeichnet werden?
Es müssen über drei aufeinanderfolgende Jahre Aufzeichnungen geführt werden. Es kann zwischen Wirtschaftsjahr und Kalenderjahr gewählt werden, wobei die Landwirtschaftskammer Tirol das Kalenderjahr empfiehlt. Als frühestmöglicher Beginn wird das Wirtschafts- bzw. Kalenderjahr, in dem die erste Niederlassung stattgefunden hat, akzeptiert.
Beispiel:
Die erste Niederlassung erfolgte am 1. Juni 2024. Der Startzeitpunkt für die Aufzeichnungen kann der 1. Jänner 2024 sein, wenn z.B. schon Aufzeichnungen von den Übergebern (Eltern) vorhanden sind.
Spätestens muss im Wirtschafts- bzw. Kalenderjahr, welches der Antragstellung zur Niederlassungsprämie folgt, begonnen werden.
Beispiel:
Die erste Niederlassung erfolgte am 1. Juni 2024. Der Antrag für die Niederlassungsprämie muss innerhalb eines Jahres z.B. am 1. April 2025 gestellt werden. Mit spätestens 1. Jänner 2026 muss mit den Aufzeichnungen begonnen werden.
Welche Kennzahlen werden berechnet?
Nach Ablauf jedes Aufzeichnungsjahres müssen definierte Kennzahlen ermittelt werden. Mithilfe des Kennzahlenberechnungsblattes, welches dem oder der Förderwerber:in zur Verfügung gestellt wird, müssen folgende Kennzahlen errechnet werden:
- Anteil des Einnahmen-/Ausgabenüberschusses an den Einnahmen (in Prozent)
- Anteil der Ausgaben an den Einnahmen (in Prozent)
- Anteil der öffentlichen Gelder an den Einnahmen (in Prozent)
- Anteil der Abschreibungen an den Ausgaben (in Prozent)
Welche Unterlagen müssen aufbewahrt werden?
Im Zusammenhang mit dem Aufzeichnungsbonus sind für eine etwaige Vor-Ort-Kontrolle folgende Unterlagen aufzubewahren:
- Betriebliche Aufzeichnungen über die Einnahmen und Ausgaben von den definierten drei aufeinanderfolgenden Jahren
- Anlageverzeichnis
- Kennzahlenberechnungsblätter
Wo bekomme ich Unterstützung?
Die Landwirtschaftskammer Tirol, sowie das LFI Tirol bieten ein umfangreiches Bildungs- und Beratungsangebot zum Thema an. Näheres dazu finden Sie unter tirol.lko.at und tirol.lfi.at sowie in unseren Bezirkslandwirtschaftskammern.
Unser nächstes Webinar zum Thema Aufzeichnungsbonus für Jungübernehmerinnen und Jungübernehmer findet am Dienstag, den 10. Dezember 2024, von 19.30 bis 21.10 Uhr statt.
Aufzeichnungsbonus für Hofübernehmer:innen
Das LFI Tirol bietet am Dienstag, den 10. Dezember 2024, von 19.30 bis 21.10 Uhr, ein Webinar zur Führung von betrieblichen Aufzeichnungen an, welches die für den Aufzeichnungsbonus im Rahmen der Existenzgründungsbeihilfe relevanten Informationen beinhaltet.
Der Kurs wird mit Praxisbeispielen verständlich aufbereitet und schafft die Grundlage für die eigenständige Erstellung der Aufzeichnungen.
Für die Teilnahme ist ein Beitrag von 40 Euro zu bezahlen, weitere Informationen können online und über das LFI-Kundenservice oder unter der Nummer T 05 92 92-1111 eingeholt werden. Anmeldungen erfolgen online unter: tirol.lfi.at
Der Kurs wird mit Praxisbeispielen verständlich aufbereitet und schafft die Grundlage für die eigenständige Erstellung der Aufzeichnungen.
Für die Teilnahme ist ein Beitrag von 40 Euro zu bezahlen, weitere Informationen können online und über das LFI-Kundenservice oder unter der Nummer T 05 92 92-1111 eingeholt werden. Anmeldungen erfolgen online unter: tirol.lfi.at