Antragsformular Betriebsmittelkredit
Günstige Betriebsmittelkredite für unsere Betriebe
Die ausbleibenden Niederschläge im Jahr 2026 führten vielerorts zu schlechten Ernteerträgen, sowohl im Acker- als auch im Grünland. In dem vom Bund beschlossenen Dürrepaket wird ein Teil dieser Landwirtschaftshilfen für Betriebsmittelkredite verwendet, mit dem Ziel den Betrieben ausreichend Liquidität zu verschaffen. Dabei ist zu betonen, dass jeder Landwirtschaftsbetrieb in Tirol diesen Kredit zum Zweck der Beschaffung von Betriebsmitteln in Anspruch nehmen kann. Als Betriebsmittel sind unter anderem Futtermittel, Saatgut, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel etc. angeführt.
Details zum Kredit
- Die Darlehen sind mit 5.000 Euro Untergrenze und 75.000 Euro Obergrenze begrenzt.
- Die Bemessung der maximalen Kredithöhe eines Betriebes errechnet sich entweder aus der bewirtschafteten Nutzfläche in Hektar oder alternativ nach dem GVE Besatz mit je 750 Euro pro Hektar oder GVE (für Sonderkulturen bis 4.500 Euro/ha). Der Kreditwerber kann damit die für ihn günstigere Form wählen!
Beispielsweise würde ein viehhaltender Betrieb mit 25 Hektar Nutzfläche und 35 GVE Tierhaltung das Darlehen nach dem Tierbesatz wählen und damit einen Kredit in Höhe von 26.250 Euro (750 Euro/GVE multipliziert mit 35 GVE) beantragen können. - Die Kreditabwicklung ist bei allen Bankinstituten möglich. Jedoch darf der Kredit einen maximalen Gesamtzinssatz von 3,9 Prozent nicht überschreiten. Die Kreditlaufzeit ist zwischen einem und drei Jahren frei wählbar.
- Die Kreditunterstützung, die von Bund und Land getragen wird, beträgt bei Betrieben mit Dürreversicherung 2,75 Prozent bzw. bei Betrieben ohne Dürreversicherung 2,5 Prozent. Letztere können bei einem Einstieg in die Dürreversicherung ab 2027 mit Nachweis bei der Antragstellung den höheren Zinsenzuschuss erhalten.
Besondere Konditionen
Die Leitung der Landwirtschaftskammer Tirol hat erfolgreich mit der Raiffeisen Bank besondere Konditionen für diese Betriebsmittelkredite verhandelt. Demnach verzichten die Raiffeisenbanken in Tirol auf einen weiteren Kreditaufschlag, womit der Zinssatz mit der Höhe des Zinsenzuschusses abgedeckt ist. Damit erhält der Kreditwerber bei Abschluss des Kredits bei einer Raiffeisenbank in Tirol ein zinsenloses Darlehen.
Abwicklung
Anträge können bis 31. März 2027 mit Hilfe der zuständigen Bezirkslandwirtschaftskammer gestellt werden. Zur Antragstellung ist jedenfalls bereits eine Bankbestätigung mitzubringen. Ein Musterformular für die Bankbestätigung erhalten Sie bei der Bezirkslandwirtschaftskammer. Von den Nicht-Dürreversicherten, die den erhöhten Zuschuss mit 2,75 Prozent erhalten möchten, ist zusätzlich der Nachweis des Versicherungseinstiegs ab 2027 vorzulegen.
Die Antragsabwicklung und Genehmigung des Antrages erfolgt über die Abteilung Agrarwirtschaft beim Land Tirol. Nach der Genehmigung des Antrages erhält Ihre Bank die Anweisung zur Auszahlung des Kredits. Die Abrechnung des Zuschusses erfolgt direkt zwischen dem Kreditinstitut und dem Bund bzw. dem Land.
Für Fragen steht Ihnen Ihre Bezirkslandwirtschaftskammer gern zur Verfügung.
Die Antragsabwicklung und Genehmigung des Antrages erfolgt über die Abteilung Agrarwirtschaft beim Land Tirol. Nach der Genehmigung des Antrages erhält Ihre Bank die Anweisung zur Auszahlung des Kredits. Die Abrechnung des Zuschusses erfolgt direkt zwischen dem Kreditinstitut und dem Bund bzw. dem Land.
Für Fragen steht Ihnen Ihre Bezirkslandwirtschaftskammer gern zur Verfügung.
Ihr Weg zum Kredit
- Laden Sie das Antragsformular „Betriebsmittelkredit“ herunter.
- Befüllen Sie die Seite 1 bis 3 des Antrages. Bei Fragen hilft Ihnen gern Ihre Bezirkslandwirtschaftskammer.
Die Seite 4 des Formulars ist die Kreditbestätigung der Bank, die Ihnen den Kredit vergibt
(Achtung: nur vollständig ausgefüllte Anträge werden von der Förderstelle akzeptiert!). - Übermitteln Sie (oder ihre Bank oder ihre BLK) den vollständig ausgefüllten Antrag per Mail mit dem Betreff „Betriebsmittelantrag“ an die Abteilung Agrarwirtschaft beim Land Tirol:
agrarwirtschaft@tirol.gv.at