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Zweite AMA-Förderauszahlung für 2023

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10.07.2024 | von Johannes Klotz

Am 26. Juni erfolgte die zweite Auszahlung für das Antragsjahr 2023. Die Frist für Beschwerden und Einsprüche beginnt mit der Zustellung der Bescheide und Mitteilungen.

Rinder auf der Weide © RW-Photodesign – stock.adobe.com
© RW-Photodesign – stock.adobe.com

Was wurde am 26. Juni 2024 ausbezahlt?

Restzahlung ÖPUL und Ausgleichzulage:
Mit Ende Juni erfolgte die Restzahlung der ÖPUL- und Ausgleichszulagen-Prämien für 2023. Die noch ausständigen 25 % der Ausgleichzulage und der ÖPUL-Prämien wurden mit dieser Auszahlung gemeinsam mit der vollständigen Prämie für die punktförmigen Landschaftselemente überwiesen. Auch die Prämie für die Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ wurde im Juni ausbezahlt, da nun alle Begrünungszeiträume abgeschlossen sind.
Die in Tirol sehr weit verbreitete ÖPUL-Maßnahme „Tierwohl-Weide“ aber auch die Maßnahmen „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ und „System Immergrün“ haben variable Prämiensätze. Die Höhe der Beträge hängt von den insgesamt beantragten förderfähigen Flächen bzw. Tieren ab. Die für das Antragsjahr 2023 nun fixierten Beträge für diese Maßnahmen sind in der Tabelle „Prämien Öko-Regelungen 2023“ ersichtlich.
Weitere Prämiensätze für Maßnahmen und Zuschläge im ÖPUL können den jeweiligen ÖPUL-Maßnahmeninformationsblättern auf www.ama.at entnommen werden.

Nachberechnungen 2015–2022:
Für die Antragsjahre 2015 bis 2022 erfolgte eine Neuberechnung, und alle etwaigen Ergebnisse einer Vor-Ort-Kontrolle sowie Einsprüche und Beschwerden wurden berücksichtigt. Betriebe, die aufgrund einer Vor-Ort-Kontrolle im Dezember keine Direktzahlungen 2023 erhalten haben, sind jetzt in dieser Auszahlung auch berücksichtigt.

Tiroler Milchkuhprämie 2023:
Das Land Tirol gewährte für Milchkühe, die auf eine Tiroler Alm aufgetrieben wurden, eine zusätzliche Beihilfe, um den Almauftrieb für Auftreiber weiterhin attraktiv zu halten.
Die Auszahlung erfolgte unter dem Namen „Ausgleichszulage 2024“ ebenfalls über die AMA. Die Prämie von 100 Euro pro gemolkene Kuh wir dem auftreibenden Landwirt ausbezahlt.

LE-Projektförderungen (Q-Plus Kuh, Investitionsförderungen):
Im Zuge des Auszahlungstermins kam es ebenfalls zu Auszahlung verschiedener Förderprojekte der ländlichen Entwicklung. Unter anderem wurde der Kontrollkostenzuschuss für das freiwillige AMA-Gütesiegel-Modul QPlus-Kuh ausbezahlt.
Die Auszahlung der AMA-Güte­siegel-Module QPlus-Rind, -Lamm und-Kitz erfolgen voraussichtlich mit 30. Juli 2024.
Prämien Öko-Regelungen 2023 © Archiv
Weitere Prämiensätze für Maßnahmen und Zuschläge im ÖPUL können den jeweiligen ÖPUL-Maßnahmeninformationsblättern auf www.ama.at entnommen werden.

Nachberechnungen 2015–2022:
Für die Antragsjahre 2015 bis 2022 erfolgte eine Neuberechnung, und alle etwaigen Ergebnisse einer Vor-Ort-Kontrolle sowie Einsprüche und Beschwerden wurden berücksichtigt. Betriebe, die aufgrund einer Vor-Ort-Kontrolle im Dezember keine Direktzahlungen 2023 erhalten haben, sind jetzt in dieser Auszahlung auch berücksichtigt.

Tiroler Milchkuhprämie 2023:
Das Land Tirol gewährte für Milchkühe, die auf eine Tiroler Alm aufgetrieben wurden, eine zusätzliche Beihilfe, um den Almauftrieb für Auftreiber weiterhin attraktiv zu halten.
Die Auszahlung erfolgte unter dem Namen „Ausgleichszulage 2024“ ebenfalls über die AMA. Die Prämie von 100 Euro pro gemolkene Kuh wir dem auftreibenden Landwirt ausbezahlt.

LE-Projektförderungen (Q-Plus Kuh, Investitionsförderungen):
Im Zuge des Auszahlungstermins kam es ebenfalls zu Auszahlung verschiedener Förderprojekte der ländlichen Entwicklung. Unter anderem wurde der Kontrollkostenzuschuss für das freiwillige AMA-Gütesiegel-Modul QPlus-Kuh ausbezahlt.
Die Auszahlung der AMA-Güte­siegel-Module QPlus-Rind, -Lamm und-Kitz erfolgen voraussichtlich mit 30. Juli 2024.

Bescheide und Mitteilungen

Die Bescheide und Mitteilungen werden ein paar Tage nach der Auszahlung zugestellt.

Für angemeldete Personen werden die Schreiben über „MeinPostkorb“ zur Verfügung gestellt. Außerdem können Betriebe mit eAMA-Zugang die Bescheide und Mitteilungen auch im eArchiv abrufen.
Wichtig ist, die Bescheide und Mitteilungen gut durchzulesen. Die Einspruchs- beziehungsweise Beschwerdefrist beträgt nur vier Wochen ab Zustellung. Bei Fragen zu den Bescheiden oder Mitteilungen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Bezirkslandwirtschaftskammer.
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