Zukunft nicht verbauen
Nach der umfassenden Novellierung im Jahr 2021, hat die Praxis gezeigt, dass das Tiroler Grundverkehrsgesetz angepasst werden muss. Der Gesetzesentwurf, den wir vorab zur Stellungnahme erhalten haben, ist grundsätzlich zu begrüßen. Besonders die Ergänzung der Selbstbewirtschaftung in die Grundsatzbestimmung des TGVG ist ein klares Bekenntnis im Sinne des aktiven Bauernstandes. Es ist auch ein klares Bekenntnis zur Absicherung der Eigenversorgung mit hochwertigen Lebensmitteln aus der Region. Was der Entwurf jedoch u. a. verabsäumt, für uns aber ein zentraler Punkt ist, ist die Wiedereinführung der Position eines Landesgrundverkehrsreferenten zur Kontrolle der Entscheidungen der Bezirkshauptmannschaften. Als unabhängige, weisungsfreie Instanz sollte dieser die Interessen des grünen Grundverkehrs schützen und damit dem rasanten Bodenverbrauch entgegenwirken. Es bleibt abzuwarten, inwieweit unsere Forderungen berücksichtigt werden. Klar ist aber, dass es oberste Priorität sein muss, die wenigen verbliebenen, hochwertigen landwirtschaftlichen Flächen vor dem Ausverkauf zu schützen. Dafür braucht es den geeinten Willen für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Grund und Boden – sowohl von der Landwirtschaft, als auch von Seiten der Gemeinden und der Wirtschaft.