Zentrale Vorhaben für die Land- und Forstwirtschaft

Kernstück ist ein Bekenntnis zur Gemeinsamen Agrarpolitik: “Eine finanziell ausreichend ausgestattete Agrarpolitik sichert eine flächendeckende Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen besonders in benachteiligten Gebieten sowie die Stärkung der Eigenversorgung mit Nahrungsmitteln.“ Die Regierung will sich für eine wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltige Agrarpolitik einsetzen, die betriebliche Einkommen sichert und multifunktionale Leistungen für die Gesellschaft festlegt. Die Ausfinanzierung der derzeitigen GAP (2023-27) wird auf dem bisherigen Niveau (samt Impulsprogramm) gewährleistet. EU-Vorschriften müssen im Einklang mit allen drei Säulen der Nachhaltigkeit (ökologisch, ökonomisch, sozial) stehen und so praktikabel wie möglich sein. Überdies setzt sich Österreich für eine Marktbeobachtungsstelle für EU-Lebensmittelimporte ein.
Beim Pflanzenschutz plädiert die Regierung für einen EU-einheitlichen risiko- und gefahrenbasierten Ansatz auf der Grundlage wissenschaftlicher Studien und eine Stärkung des Einsatzes von schonenden Alternativen. In Österreich soll eine Forschungsstrategie für alternative Ansätze entwickelt werden. Besonders die Produktion von Obst, Gemüse und kleinflächigen Kulturen sollen gestärkt und erhalten werden.
Beim Pflanzenschutz plädiert die Regierung für einen EU-einheitlichen risiko- und gefahrenbasierten Ansatz auf der Grundlage wissenschaftlicher Studien und eine Stärkung des Einsatzes von schonenden Alternativen. In Österreich soll eine Forschungsstrategie für alternative Ansätze entwickelt werden. Besonders die Produktion von Obst, Gemüse und kleinflächigen Kulturen sollen gestärkt und erhalten werden.
Wertschöpfung/Wettbewerbsfähigkeit
Zur Stärkung der Wertschöpfung soll das AMA-Gütesiegel weiterentwickelt und eine enge Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft, Gastronomie und Tourismus gestärkt werden. Im Veranstaltungscatering ist eine verpflichtende Umsetzung von Maßnahmen im Sinne des Umweltzeichens vorgesehen (Green Catering). Um die Effektivität der Mittelverwendung zu erhöhen, soll eine umfassende Evaluierung der Agrarförderungen durch ein unabhängiges Institut durchgeführt werden. Auch die AMA soll auf ihre Effizienz hin evaluiert werden. Bürokratische Hemmnisse sollen reduziert und die Digitalisierung vorangetrieben werden.
Zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit wird der Agrardiesel weitergeführt. Eine stärkere Verbreitung der Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie soll forciert werden. Die Bundesregierung setzt sich gegen die Zulassung von Laborfleisch auf EU-Ebene ein und fordert eine Folgenabschätzung. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und für die Umsetzung des Aktionsplans nachhaltige öffentliche Beschaffung (naBe) sollen soziale und ökologische Kriterien bestmöglich berücksichtigt und damit der Einsatz von regionalen, tiergerechten und insbesondere Bio-Lebensmitteln in der öffentlichen Verwaltung laufend gesteigert werden.
Zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit wird der Agrardiesel weitergeführt. Eine stärkere Verbreitung der Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie soll forciert werden. Die Bundesregierung setzt sich gegen die Zulassung von Laborfleisch auf EU-Ebene ein und fordert eine Folgenabschätzung. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und für die Umsetzung des Aktionsplans nachhaltige öffentliche Beschaffung (naBe) sollen soziale und ökologische Kriterien bestmöglich berücksichtigt und damit der Einsatz von regionalen, tiergerechten und insbesondere Bio-Lebensmitteln in der öffentlichen Verwaltung laufend gesteigert werden.
Bio-Landwirtschaft
Die Bundesregierung bekennt sich zur Förderung und Weiterentwicklung der Bio-Landwirtschaft in Österreich. Es soll eine ressortübergreifen de Bio-Strategie (Bio-Aktionsprogramm Österreich) etabliert werden, die das Bio-Aktionsprogramm des Landwirtschaftsministeriums und dessen Ziele erweitert und in Zusammenarbeit mit allen notwendigen Akteurinnen und Akteuren organisiert, wobei alle Sektoren, inklusive Konsumentinnen und Konsumenten bzw. Abnehmerinnen und Abnehmer, aktiv eingebunden werden sollen. Die Verfügbarkeit von biotauglichem Pflanzenvermehrungsmaterial soll durch Schwerpunktprojekte zur biologischen Saatgutzüchtung und Vermehrung von Saat- und Pflanzgut erhöht werden.
Transformation und Innovation
Österreich ist unverändert gegen Patente auf Saatgut und auf Eigenschaften von Pflanzen. Überdies setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür ein, dass neue genomische Techniken eine Risikobewertung sowie ein Zulassungsverfahren durchlaufen und die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit garantiert werden, um eine Koexistenz zu gewährleisten (z.B. mit der biologischen Produktion). Der Prozess “Vision 2028+“ wird weitergeführt auch das eigenständige land- und forstwirtschaftliche Bildungs- und Forschungswesen soll aufgrund der großen Nachfrage weiterentwickelt werden; in den Lehrplänen sollen aktuelle Themenfelder wie z.B. Klimawandel, Biodiversität, Digitalisierung und Tierwohl abgebildet werden. Aufgebaut wird überdies ein Kompetenznetzwerk für digitale Landwirtschaft und KI-Forschung im Agrarbereich - mit dem Ziel, einen österreichischen Agrardatenraum zu schaffen.
Tierschutz
Im Tierschutz will die Bundesregierung fokussiert Mittel für das Tierwohl von Nutztieren bereitstellen, insbesondere für Stallumbauten, und den Prozess zu einer kombinierten Haltungs- und Herkunftskennzeichnung begleiten. Angestrebt wird ein gesetzlicher Rahmen, der sowohl inländische als auch ausländische Produkte umfasst und praxisnah umgesetzt werden kann. In einem Stakeholder-Prozess soll die erste ressortübergreifende Tierwohlstrategie im Nutztierbereich ausgearbeitet werden - vom Hof bis zum Teller.
Die Kontrolldatenbank (KIS - Kontrollinformationssystem) soll ab 2025 schnellst möglich ausgerollt werden, um einen modernen und offenen (unter Wahrung des Datenschutzes) Kontrollverbund mit effizienten Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls zu ermöglichen und Doppelkontrollen zu vermeiden. Die Bundesregierung setzt sich weiters auf europäischer Ebene für eine Harmonisierung bzw. Anhebung der Tiertransport-Standards ein. Weideschlachtung und mobile Schlachtung sollen forciert werden sowie etwaige rechtliche Möglichkeiten zum Ausbau dieser genutzt werden. Die Übergangsfrist für ein Verbot der unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereich in der Schweinehaltung aufgrund der VfGH-Entscheidung wird gesetzlich bis spätestens Ende Mai 2025 neu geregelt.
Die Kontrolldatenbank (KIS - Kontrollinformationssystem) soll ab 2025 schnellst möglich ausgerollt werden, um einen modernen und offenen (unter Wahrung des Datenschutzes) Kontrollverbund mit effizienten Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls zu ermöglichen und Doppelkontrollen zu vermeiden. Die Bundesregierung setzt sich weiters auf europäischer Ebene für eine Harmonisierung bzw. Anhebung der Tiertransport-Standards ein. Weideschlachtung und mobile Schlachtung sollen forciert werden sowie etwaige rechtliche Möglichkeiten zum Ausbau dieser genutzt werden. Die Übergangsfrist für ein Verbot der unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereich in der Schweinehaltung aufgrund der VfGH-Entscheidung wird gesetzlich bis spätestens Ende Mai 2025 neu geregelt.
Forstwirtschaft
Österreich soll international als Vorzeigeland für eine aktive, nachhaltige Forstwirtschaft positioniert werden. Der Waldfonds wird fortgeführt, evaluiert und entsprechend den budgetären Möglichkeiten weiterentwickelt. Die bisherigen Ansätze zur Kalamitätsbekämpfung werden zu einer bundesweiten Schädlingsstrategie (insbesondere Borkenkäfer) gebündelt. Die Bundesregierung setzt sich für ein ausgeglichenes Wald-Wild-Verhältnis und eine nachhaltige Reduktion des Wildverbisses ein. Dazu wird im Forst- und Jagddialog ein Schwerpunkt auf die Wildschadensreduktion gesetzt.