Wichtige Weichenstellung für Almwirtschaft!
Nach intensiver Vorarbeit wurde vergangenen Mittwoch die Novelle zum Tiroler Jagdgesetz im Tiroler Landtag beschlossen. Damit wurden zentrale Forderungen der Landwirtschaftskammer umgesetzt und – was vor allem wichtig ist: sie treten noch vor der Almsaison, nämlich am 1. April, in Kraft.
Schnell und effizient
Wölfe können nach diesem Beschluss der Novelle zum Tiroler Jagdgesetz bei konkreten Gefahrensituationen auch ohne vorherige Verordnung entnommen werden. Ist beispielsweise ein Angriff im Almgebiet absehbar, kann eine berechtigte Person mit Einverständnis des Jagdausübungsberechtigten einen Wolf bei unmittelbarer Gefährdung von Nutztieren entnehmen. „Die Novelle wird das Tiroler Wolfsmanagement schneller und damit effizienter machen. Für die Bäuerinnen und Bauern ist das ein wichtiger Schritt, der von uns als Interessenvertretung auch gefordert wurde. Dass hier alle Beteiligten den Ernst der Lage erkannt haben und diese entscheidende Weichenstellung gemeinsam mit uns vorangetrieben haben, ist ein wichtiger Schritt für die künftige Entwicklung der Tiroler Almwirtschaft“, so LK-Präsident Josef Hechenberger.
Der Tiroler Jägerverband zeigt sich ebenfalls mit der Novelle zufrieden, unterstreicht jedoch die Notwendigkeit der Zusammenarbeit: „Voraussetzung für eine funktionierende und rechtssichere Entnahme ist der laufende wechselseitige Austausch – und dass im jeweiligen Jagdgebiet für den Wolf neben einer gültigen Tiroler Jagdkarte eine schriftliche Jagderlaubnis des Jagdausübungsberechtigten vorliegt“, betont Landesjägermeister Anton Larcher.
Gemeinschaftserfolg
Damit diese Novelle zum Beschluss vorgelegt werden konnte, brauchte es jahrelange Bemühungen und vorausgehende gesetzliche Anpassungen. Dass beispielsweise die lange als unmöglich geltende Senkung des Schutzstatus in der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie auf EU-Ebene im Vorjahr erreicht werden konnte, ist vielen engagierten Persönlichkeiten zu verdanken, die nicht müde geworden sind, über Jahre hinweg die Auswirkungen der Wolfsproblematik aufzuzeigen. „Das Beispiel Wolf zeigt eindrucksvoll, was erreicht werden kann, wenn wirklich alle zusammenhelfen. Gesetzliche Mühlen mahlen ja bekanntlich langsam, bis die Räder in Schwung gebracht werden, braucht es Ausdauer und Einsatz. Ich bin froh, dass wir gemeinsam nun ein praktikables Wolfsmanagement haben. Ein wichtiger Schritt für eine positive Zukunft unserer Almwirtschaft. Diese Zusammenarbeit braucht es jetzt weiterhin in der Praxis“, zeigt sich auch Elmar Monz, Obmann des Tiroler Almwirtschaftsvereines, zufrieden.
Zahlen aus 2025
- Entschädigungszahlungen durch das Land Tirol für 869 von Großraubtieren verursachte tote, verletzte und vermisste Nutztiere (2024: 403 Tiere)
- Steigerung von 31 Prozent bei toten Nutztieren im Vergleich zu 2024
- 86 Wolfsnachweise (Schwerpunkt Bezirk Lienz)
- 31 nachgewiesene Wolfs- individuen (35 Prozent Steigerung zu 2024)
- 27 Abschussverordnungen für Wölfe
- sechs entnommene Wölfe: Osttirol (4), Landeck (1) und Imst (1)