Weideaufzeichnungen für Bio-Betriebe
Die Bio-Kontrollen sind bereits voll im Gange. Seit heuer (2022) gelten die neuen Weide-Bestimmungen.
Weideaufzeichnungen unbedingt aktuell führen
Biobetriebe müssen ihre Weideaufzeichnungen immer auf dem aktuellen Stand halten, um sie jederzeit der Kontrollstelle vorweisen zu können. Die Aufzeichnungen müssen lückenlos Aufschluss über die Einhaltung der Weidevorgabe geben. Die Art und Weise, wie die Aufzeichnungen zu führen sind, ist nicht festgelegt. Es können die Vorlagen verschiedener Organisationen verwendet werden.
LK-Weideblatt
Von der Landwirtschaftskammer Tirol wird empfohlen die Aufzeichnungen mit dem bekannten LK-Weideblatt durchzuführen. Dieses wurde bereits letztes Jahr entsprechend angepasst und beinhaltet alle nötigen Vorgaben. Es ist nicht notwendig, verschiedene Aufzeichnungen (ÖPUL-Weide und Bio) zu führen.
Das Weideblatt wird wie in den Vorjahren bei der Abwicklung des Mehrfachantrages in den Bezirkslandwirtschaftskammern ausgegeben. Zusätzlich wird es auch online zum Download bereitgestellt:
WEIDEBLATT (PDF)
WEIDEBLATT (Excel-Datei)
Sollte dies nicht möglich sein, dann wird das Weideblatt auf eine andere Art zur Verfügung gestellt, hierzu wird um Kontaktaufnahme mit den Bio-Beraterinnen und Berater der Landwirtschaftskammer Tirol gebeten.
LK-Weideblatt
Von der Landwirtschaftskammer Tirol wird empfohlen die Aufzeichnungen mit dem bekannten LK-Weideblatt durchzuführen. Dieses wurde bereits letztes Jahr entsprechend angepasst und beinhaltet alle nötigen Vorgaben. Es ist nicht notwendig, verschiedene Aufzeichnungen (ÖPUL-Weide und Bio) zu führen.
Das Weideblatt wird wie in den Vorjahren bei der Abwicklung des Mehrfachantrages in den Bezirkslandwirtschaftskammern ausgegeben. Zusätzlich wird es auch online zum Download bereitgestellt:
WEIDEBLATT (PDF)
WEIDEBLATT (Excel-Datei)
Sollte dies nicht möglich sein, dann wird das Weideblatt auf eine andere Art zur Verfügung gestellt, hierzu wird um Kontaktaufnahme mit den Bio-Beraterinnen und Berater der Landwirtschaftskammer Tirol gebeten.
Was muss dokumentiert werden?
Das wichtigste Prinzip dabei ist: Die Aufzeichnungen müssen tagaktuell und für jeden Kontrolleur eindeutig nachvollziehbar sein.
Notwendige Inhalte der Dokumentation sind:
Notwendige Inhalte der Dokumentation sind:
- Weidezeitraum – Weidebeginn, Weideende
- Weidetiere – Kategorie, Anzahl
- Weideflächen – Heimweide, Zinsweide, Alm, Feldstücke, die beweidet werden
- Die Betriebsnummer der Alm, auf welche aufgetrieben wird, ist anzuführen
- Weideunterbrechungen – nasse Bodenverhältnisse, Trockenheit und Wassermangel, Wintereinbruch während der Weidezeit, tierärztliche Behandlungen.
Umfang der Aufzeichnungen
Der Aufzeichnungsumfang hängt wesentlich vom Weidesystem des Betriebes ab. Ein Betrieb, der alle Tiere die ganze Vegetationsperiode den ganzen Tag auf der Weide (Heimweide, Alm) hat, braucht nur den Weidebeginn, das Weideende und die Bemerkung „alle Tiere“ zu dokumentieren.
Ein Beispiel:
Sollten einzelne Tiere, zum Beispiel wegen einer Abkalbung oder einer tierärztlichen Behandlung, nicht auf der Weide sein, muss dies in den Aufzeichnungen dokumentiert werden, zum Beispiel Kuh mit OM AT 123456789 1. Juni im Stall wegen tierärztlicher Behandlung, 10. Juni wieder auf der Weide. Entsprechend umfangreicher müssen Betriebe die Aufzeichnungen führen, die wenige beweidbare Flächen zur Verfügung haben und mit verschiedenen Kategorien die geforderte Weideverpflichtung schaffen.
Ein Beispiel:
Sollten einzelne Tiere, zum Beispiel wegen einer Abkalbung oder einer tierärztlichen Behandlung, nicht auf der Weide sein, muss dies in den Aufzeichnungen dokumentiert werden, zum Beispiel Kuh mit OM AT 123456789 1. Juni im Stall wegen tierärztlicher Behandlung, 10. Juni wieder auf der Weide. Entsprechend umfangreicher müssen Betriebe die Aufzeichnungen führen, die wenige beweidbare Flächen zur Verfügung haben und mit verschiedenen Kategorien die geforderte Weideverpflichtung schaffen.
Weidebesatz
Es gibt keine konkreten Vorgaben, wie viele RGVE je Hektar die Weide bestoßen dürfen oder wieviel Hektar pro RGVE vorhanden sein müssen. Besatz und Weidedauer sind so zu wählen, dass die Grasnarbe nicht zerstört wird und die Tiere ausreichend Bewegung auf der Weide haben.
Für Fragen stehen Ihnen die Bio-Beraterinnen und Berater der Landwirtschaftskammer Tirol gerne zur Verfügung.