Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Kleinanzeigen
  • Landwirtschaftliche Blätter
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Tirol logo
LK Tirol logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Arbeitskreise
    • Bauen
    • Biolandbau
    • Konditionalität
    • Einkommenskombinationen und Direktvermarktung
    • Energie
    • Forstwirtschaft
    • Förderungen
    • Pflanzenbau
    • Recht und Steuern
    • Tierhaltung
    • Unternehmenskompetenz
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Tirol
    • Tirol
    • Aktuelles
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Funktionär/innen
      • Mitarbeiter/innen
      • Organigramm
      • Partnerschaftliche Interessenvertretung
      • Karriere
    • Verbände
      • Verbände
      • Mitarbeiter/innen Verbände
    • Bildergalerien
    • Videos
    • Publikationen
    • Landwirtschaftliche Blätter
    • anzeigen.lko.at
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Veranstaltungen
    • Lockpfosten
    • Fest-Service
      • Fest-Service
      • Bäuerliche Feste
      • Verpflegung | Tirol am Teller
      • Verpflegung Produkte
      • Rezepte „Tirol am Teller“
    • Tätigkeitsbericht
    • forum lk
    • Wetter
    • Kontakt
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere(current)1
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein(current)2
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Almwirtschaft
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe GAP 14-22
    • Weitere Förderungen
  • Recht & Steuer
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Soziales und Arbeit
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Spezialkulturen und Markt
    • Spezialkulturen und Markt
    • Obst und Obstverarbeitung
    • Gemüse
      • Gemüse
      • Interner Bereich
      • Login für Gemüsebauern
    • Ackerbau
    • Zierpflanzen
    • Pflanzenschutz
    • Direktvermarktung
    • Haus- und Kleingarten
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Arbeitskreise
    • Bauen
    • Biolandbau
    • Konditionalität
    • Einkommenskombinationen und Direktvermarktung
    • Energie
    • Forstwirtschaft
    • Förderungen
    • Pflanzenbau
    • Recht und Steuern
    • Tierhaltung
    • Unternehmenskompetenz
  • Wetter
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Landwirtschaftliche Blätter
  1. LK Tirol
  2. Tiere
  3. Tierhaltung Allgemein

Was für den Transport eigener Tiere gilt

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
04.07.2023 | von Tanja Kreiner

Bis 50 Kilometer gelten für Landwirte Erleichterungen für den Transport von eigenen Tieren mit eigenen Transportmitteln.

Bildergalerie (4 Fotos)
Tiertransport©Klaper.jpg © Klaper
Tiertransport©Ikarus.jpg © Ikarus
Tiertransport©Styriabrid.jpg © Styriabrid
Tiertransport Anforderungen.jpg © Grafik LK
Tiertransport©Klaper.jpg © Klaper
Tiertransport©Ikarus.jpg © Ikarus
Tiertransport©Styriabrid.jpg © Styriabrid
Tiertransport Anforderungen.jpg © Grafik LK
Für den Lebendtiertransport gelten strenge Regeln. Für Landwirte gibt es praktikable Erleichterungen © Klaper
Für den Lebendtiertransport gelten strenge Regeln. Für Landwirte gibt es praktikable Erleichterungen © Ikarus
Für den Lebendtiertransport gelten strenge Regeln. Für Landwirte gibt es praktikable Erleichterungen © Styriabrid
© Grafik LK
Für den landwirtschaftlichen Eigentransport von Nutztieren gibt es je nach Transportstrecke unterschiedliche Anforderungen:
  • Für bäuerliche Eigentransporte bis 50 km gelten Erleichterungen, wenn eigene Tiere in eigenen Transportmitteln transportiert werden. Einzuhalten sind die "Allgemeinen Bedingungen für den Transport von Tieren" sowie die tierschutzrelevanten Vorschriften zur Transportfähigkeit und zur Transportpraxis gemäß EU-Verordnung.
  • Bei (Eigen-)Transporten über 50 bis maximal 65 km (zugleich unter acht Stunden) sind zusätzlich die technischen Vorschriften zu erfüllen.
  • Für (Eigen-)Transporte über 65 km ist auch ein Befähigungsnachweis notwendig.
Tiertransport Anforderungen.jpg © Grafik LK
© Grafik LK

Bäuerliche Tiertransporte

Neben der Anforderung, dass nur dann Tierbeförderungen durchgeführt oder veranlasst werden dürfen, wenn den Tieren dadurch keine Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden, gelten auch folgende Bedingungen:
  • Die Beförderungsdauer muss so kurz wie möglich gehalten und die Bedürfnisse der Tiere während der Beförderung müssen erfüllt werden.
  • Transportmittel müssen für Tiere geeignet sein (unten).
  • Ver- und Entladevorrichtungen müssen so gebaut, gewartet und verwendet werden, dass den Tieren Verletzungen und Leiden erspart werden und ihre Sicherheit gewährleistet ist.
  • Die mit den Tieren umgehenden Personen sind hierfür in angemessener Weise geschult oder qualifiziert und wenden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit weder Gewalt noch sonstige Methoden an, die die Tiere unnötig verängstigen oder ihnen unnötige Verletzungen oder Leiden zufügen könnten.
  • Transport zum Bestimmungsort erfolgt ohne Verzögerungen und das Wohlbefinden der Tiere wird regelmäßig kontrolliert.
  • Bodenfläche und Standhöhe entsprechen den transportierten Tieren.
  • Die Tiere werden in angemessenen Zeitabständen mit Wasser und Futter, das qualitativ und quantitativ ihrer Art und Größe angemessen ist, versorgt und können ruhen.
  • Die Tiere müssen transportfähig sein.

Transportfähigkeit

Grundsätzlich dürfen nur gesunde Tiere transportiert werden. Verletzte Tiere und Tiere mit physiologischen Schwächen oder pathologischen Zuständen gelten als nicht transportfähig:
  • Tiere, die sich nicht schmerzfrei oder ohne Hilfe bewegen können
  • Bei großen offenen Wunden oder schweren Organvorfällen
  • Fortgeschritten trächtige Tiere (90% oder mehr) oder Tiere, die vor weniger als sieben Tagen geboren haben
  • Neugeborene Säugetiere, deren Nabelwunde noch nicht vollständig verheilt ist
  • Weniger als drei Wochen alte Ferkel, weniger als eine Woche alte Lämmer und weniger als zehn Tage alte Kälber, es sei denn, die Tiere werden über eine Strecke von weniger als 100 km befördert.

Ausnahmen

In Ausnahmefällen können kranke oder verletzte Tiere jedoch als transportfähig angesehen werden:
  • Tiere sind nur leicht verletzt oder leicht krank und der Transport würde für sie keine zusätzlichen Leiden verursachen; in Zweifelsfällen ist ein Tierarzt hinzuziehen.
  • Tiere werden unter tierärztlicher Überwachung zum Zwecke oder nach einer medizinischen Behandlung oder einer Diagnosestellung befördert.
Für den Fall, dass Tiere während des Transports erkranken oder sich verletzen, müssen sie von den anderen Tieren abgesondert werden und so schnell wie möglich Erste Hilfe erhalten. Sie werden von einem Tierarzt untersucht und behandelt und unter Vermeidung unnötiger Leiden erforderlichenfalls notgeschlachtet oder getötet.

Transportpapiere

Das Mitführen von Transportpapieren ist erst bei (Eigen-)Transporten über 50 km vorgeschrieben. Aufgrund unterschiedlicher nationaler Rechtsvorschriften, die ebenfalls Dokumentationen beim Transport von Tieren vorschreiben, ist das Mitführen von Transportpapieren allerdings bei allen Verbringungen empfehlenswert.

Nicht jeder Anhänger ist für den Tiertransport geeignet

Fahrzeuge, in denen Tiere befördert werden, müssen außen deutlich sicht- und lesbar mit dem Hinweis beschildert sein, dass sie mit lebenden Tieren beladen sind. Fahrzeuge, Anhänger oder Transportbehälter müssen Anforderungen erfüllen und auch dementsprechend gewartet und verwendet werden, dass:
  • Verletzungen und Leiden der Tiere vermieden werden und ihre Sicherheit gewährleistet ist
  • die Tiere vor Wetter, Extremtemperaturen und Klimaschwankungen geschützt sind, das heißt sie müssen stets überdacht sein
  • sie leicht zu reinigen und zu desinfizieren sind
  • die Tiere nicht entweichen oder herausfallen und den Belastungen durch Bewegungen des Transportmittels standhalten können
  • für die beförderte Tierart eine angemessene Frischluftzufuhr gewährleistet ist
  • die Tiere zur Kontrolle und Pflege zugänglich sind
  • die Bodenfläche rutschfest ist (Einstreu)
  • die Bodenfläche so beschaffen ist, dass das Ausfließen von Kot oder Urin auf ein Mindestmaß beschränkt wird (Einstreu)
  • eine zur Kontrolle und Pflege der Tiere während des Transports ausreichende Lichtquelle gewährleistet ist
  • innerhalb des Laderaums genügend Platz zur Verfügung steht, damit eine angemessene Luftzirkulation über den stehenden Tieren gewährleistet ist, wobei ihre natürliche Bewegungsfreiheit auf keinen Fall eingeschränkt werden darf.

Trennwände

Eine Trennung von Tieren am Fahrzeug ist nötig bei unterschiedlichen Tierarten, beträchtlichem Größen- oder Altersunterschied, ausgewachsenen Zuchtebern oder Hengsten, rivalisierenden Tieren oder wenn geschlechtsreife männliche und weibliche Tiere transportiert werden. Ausnahme: die betreffenden Tiere wurden in verträglichen Gruppen aufgezogen und sind aneinander gewöhnt.

Verladen

Beim Verladen muss sorgsam mit den Tieren umgegangen werden. Elektrische Viehtreiber dürfen lediglich als letztes Mittel bei ausgewachsenen Rindern und Schweinen eingesetzt werden, die jede Fortbewegung verweigern. Es dürfen nur Stromstöße von maximal einer Sekunde in angemessenen Abständen und nur am Hinterviertel verabreicht werden. Keine Wiederholung, wenn das Tier nicht reagiert.

Verboten ist es, Tiere zu schlagen, zu treten, Druck auf empfindliche Körperteile auszuüben oder sie an Kopf, Ohren, Hörnern, Beinen, Schwanz oder Fell zu zerren oder an Befestigungen am Körper mechanisch hochzuwinden. Auch Treibhilfen oder Geräte mit spitzen Enden sind verboten.
Zum vorigen voriger Artikel

Wasserverbrauch von Tieren

Zum nächsten nächster Artikel

Tierzuchtrechtliche Überwachung

LK Beratung

  • © lk beratung

    Tierhaltung

    Beratungsangebot der LK Tirol nutzen!

Weitere Fachinformation

  • Blauzungenkrankheit: Letzte Chance für rechtzeitige Impfung
  • Blauzungenkrankheit: Webinare zum Nachschauen
  • Blauzungenkrankheit: Aktuelle Informationen über die BT-Situation in Österreich
  • Biosicherheit - praktische Umsetzung am Wiederkäuerbetrieb
  • TGÖ-Webinar: Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor MKS
  • Maul- und Klauenseuche (MKS) in der Slowakei und Ungarn - Risikominimierende Maßnahmen in Österreich
  • Maul- und Klauenseuche: Infoblätter und Hinweisschilder
  • Maul- und Klauenseuche: Aktueller Stand und Schutzmaßnahmen
  • Fragen und Antworten zur Maul- und Klauenseuche
  • Impfung gegen Maul- und Klauenseuche?
  • zum ersten Set
  • zurück zum vorigen Set
  • Seite 1 von 5
  • weiter zum nächsten Set
  • zum letzten Set
41 Artikel | Seite 1 von 5

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Publikationen
  • Verbände

Partner-Services

  • Agrarmarketing Tirol
  • AIZ – Agrarisches Informationszentrum
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitiut (LFI) Tirol
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Lehrlings- und Fachausbildungsstelle
  • lk Bäuerinnen Tirol
  • Mein Hof – Mein Weg
  • Tiroler Jungbauernschaft/Landjugend
  • Tiroler Tiergesundheitsdienst
  • Schule am Bauernhof
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2025 tirol.lko.at

Landwirtschaftskammer Tirol
Brixner Straße 1, 6020 Innsbruck

Telefon: +43 5 92 92-0
E-Mail: office@lk-tirol.at

Impressum | Kontakt | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Instagram
  • Facebook
  • Youtube
Zum ersten Bild springen
Bild 1/2
Zum letzten Bild springen
Tiertransport©Klaper.jpg © Klaper

Für den Lebendtiertransport gelten strenge Regeln. Für Landwirte gibt es praktikable Erleichterungen © Klaper

Tiertransport©Ikarus.jpg © Ikarus

Für den Lebendtiertransport gelten strenge Regeln. Für Landwirte gibt es praktikable Erleichterungen © Ikarus

Tiertransport©Styriabrid.jpg © Styriabrid

Für den Lebendtiertransport gelten strenge Regeln. Für Landwirte gibt es praktikable Erleichterungen © Styriabrid

Tiertransport Anforderungen.jpg © Grafik LK

© Grafik LK

Tiertransport©Klaper.jpg © Klaper
Tiertransport©Ikarus.jpg © Ikarus
Tiertransport©Styriabrid.jpg © Styriabrid
Tiertransport Anforderungen.jpg © Grafik LK
Tiertransport Anforderungen.jpg © Grafik LK

© Grafik LK