Was bringt die neue GAP?
Wie berichtet, hat Österreich fristgerecht seinen nationalen GAP-Strategieplan bei der Europäischen Kommission (EK) eingereicht. Darin ist auf rund 1.200 Seiten beschrieben, wie und mit welchen Maßnahmen (Interventionen) Österreich die heimische Landwirtschaft und den Ländlichen Raum in der kommenden GAP-Periode bis 2027 unterstützen und fördern möchte. Im Zuge des Genehmigungsprozesses wurde von der EK in einer umfassenden Rückmeldung viele Punkte gelobt, in einigen Punkten möchte die Kommission jedoch noch Nachschärfungen bzw. genauere Informationen. Mit einer endgültigen Genehmigung ist im Herbst 2022 zu rechnen, bevor die neue GAP dann mit 1. Jänner 2023 in Kraft tritt und umgesetzt wird.
Welche Mittel sind vorgesehen?
Welche finanziellen Auswirkungen die neue GAP für die gesamtösterreichische Landwirtschaft hat, wurde im Bauernjournal im Februar 2022 detailliert beschrieben. Was bedeutet das aber nun heruntergebrochen für Tirol? Insgesamt stehen mit jährlich rund 140,5 Millionen Euro in der kommenden Periode rund 9 Prozent oder 12 Millionen Euro mehr pro Jahr zur Verfügung. In manchen Bereichen müssen Kürzungen vorgenommen werden, in anderen Bereichen – vor allem im Österreichischen Umweltprogramm (ÖPUL) – kommt es zu einer deutlichen Aufstockung der zur Verfügung stehenden Mittel.
Direktzahlungen
Im Bereich der Direktzahlungen (DIZA) ist eine zentrale Vorgabe der EU, dass mindestens 25 Prozent der Mittel für die sogenannten Öko-Regelungen zur Verfügung gestellt werden müssen. Österreich hat im Vergleich zu anderen Mitgliedsstaaten mit seinem Umweltprogramm bereits seit Betritt zur Union im Jahr 1995 ein hohes Maß an Vorleistungen im Bereich Umwelt- und Klimaschutz im Rahmen der GAP erbracht. Dies wurde auch von der EU gewürdigt und so konnte der verpflichtende Anteil an Öko-Regelungsmaßnahmen von 25 auf rund 15 Prozent verringert werden. Dadurch – und durch eine deutlich höhere gekoppelte Alpungsprämie und eine verpflichtende Umverteilungszahlung für die ersten Hektare – konnte für Tirol das DIZA-Volumen trotzdem fast gehalten werden.
Im Gegenzug kann das Österreichische Umweltprogramm (ÖPUL) für Tirol rund 12 Millionen Euro jährlich mehr bringen. Von dieser Aufstockung profitieren vor allem die Bereiche Tierwohl und Klimaschutz. Die Mittel für die Maßnahmen „Tierwohl-Weide“, „Tierwohl-Stallhaltung Rinder“, „Tierwohl-Behirtung“, für die „umweltgerechte, biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ und die „bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern“ werden deutlich angehoben. Die Maßnahme „Humuserhalt und Bodenschutz für umbruchsfähiges Grünland“ wird in Tirol gänzlich neu angeboten.
Ausgleichszulage
Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AZ) hat für Tirol eine besondere Bedeutung. Bisher entfielen fast 40 Prozent der Flächenzahlungen auf die AZ, die in der kommenden Periode geringfügig verbessert, weitergeführt wird. So wird eine neue Prämienstufe für Flächen zwischen 10 und 20 Hektar eingeführt und auch eine leicht modifizierte Berechnungsformel führt zu einer Erhöhung der Prämie. Zugewinne gibt es auch für jene Betriebe, die aufgrund ihrer hohen Bodenklimazahl bisher mit pauschal 25 Euro je Hektar gedeckelt waren. Künftig erhalten auch sie ihre AZ nach der tatsächlichen Erschwernis des Betriebes berechnet.
Wenn in der grafischen Darstellung dennoch ein geringes Minus in der künftigen gegenüber der bisherigen Periode ersichtlich ist, so hat das seinen Grund im nach wie vor anhaltenden Strukturwandel. Die angeführten Beträge stellen den Durchschnitt der Jahre einer Förderperiode dar. Die AZ berücksichtigt die Kostendegression besonders stark und fördert die ersten Hektare eines Betriebes deutlich höher als die weiteren. Wenn ein Betrieb aufgelassen wird, so werden die Flächen meist von anderen Betrieben übernommen. Die so dazu genommenen Flächen fallen dann zumeist in einen niedrigeren Fördersatz.
Eine deutliche Aufstockung soll es auch im Rahmen der Investitionsförderung geben. Für diese Maßnahme gilt aber – wie auch für das ÖPUL – dass der tatsächliche Mittelbedarf erst bei entsprechender Inanspruchnahme durch die Antragstellenden feststeht. Die genannten bzw. dargestellten Zahlen bedeuten die höchstmöglichen Summen, die für die jeweilige Maßnahme zur Verfügung stehen.
Wenn in der grafischen Darstellung dennoch ein geringes Minus in der künftigen gegenüber der bisherigen Periode ersichtlich ist, so hat das seinen Grund im nach wie vor anhaltenden Strukturwandel. Die angeführten Beträge stellen den Durchschnitt der Jahre einer Förderperiode dar. Die AZ berücksichtigt die Kostendegression besonders stark und fördert die ersten Hektare eines Betriebes deutlich höher als die weiteren. Wenn ein Betrieb aufgelassen wird, so werden die Flächen meist von anderen Betrieben übernommen. Die so dazu genommenen Flächen fallen dann zumeist in einen niedrigeren Fördersatz.
Eine deutliche Aufstockung soll es auch im Rahmen der Investitionsförderung geben. Für diese Maßnahme gilt aber – wie auch für das ÖPUL – dass der tatsächliche Mittelbedarf erst bei entsprechender Inanspruchnahme durch die Antragstellenden feststeht. Die genannten bzw. dargestellten Zahlen bedeuten die höchstmöglichen Summen, die für die jeweilige Maßnahme zur Verfügung stehen.
Wer gewinnt, wer verliert?
Bei Betrieben, die nicht am ÖPUL teilnehmen (können), wird die Kürzung der Direktzahlungen „eins-zu-eins“ durchschlagen. Bei entsprechender Alpung lässt sich dieser Verlust teilweise abfedern. Jene Betriebe, die die angebotenen Maßnahmen im ÖPUL entsprechend nutzen können, werden den Verlust bei den Direktzahlungen zum Teil mehr als ausgleichen können. Besonders solche Betriebe, die an der neuen Maßnahme „Humuserhalt“ und an den Tierwohlmaßnahmen teilnehmen. Weiters werden bei der Mittelverteilung sowohl die Almbewirtschafter als auch die Almauftreiber verstärkt berücksichtigt. Ebenfalls leichte Zugewinne gibt es bei jenen Betrieben, die in der Ausgleichszulage bisher nur den Pauschalbetrag von 25 Euro je Hektar erhalten haben.