„Von praktikablem Raubtiermanagement weit entfernt"
Das Landesverwaltungsgericht hat den Abschussbescheid für die beiden Wölfe 108MATK und 
121FATK im Bezirk Lienz zur neuerlichen Entscheidung an die Behörde zurückverwiesen. Im 
Falle des zum Abschuss freigegebenen Wolfes 158MATK im Wipptal wurde die aufschiebende 
Wirkung einer Beschwerde zuerkannt.
„Die Zeit drängt, und zwar nicht erst seit heute. Dass die bis Ende Oktober geltenden 
Abschussbescheide nun nicht mehr ausgeführt werden können, zeigt, wie weit wir von einem 
praktikablen Raubtiermanagement entfernt sind. Wenn es nicht rasch zu einer gesetzlichen 
Neuregelung bzw. einer Novellierung des Jagdgesetzes kommt, dann werden sich wohl viele 
Bäuerinnen und Bauern überlegen, ob sie ihre Tiere im nächsten Sommer überhaupt auf die Alm treiben 
oder die Tierhaltung komplett aufgeben. Wir setzen unsere Almwirtschaft zugunsten eines nicht mehr 
vom Aussterben bedrohten Raubtieres aufs Spiel, das kann es nicht sein, da muss gehandelt werden. 
Und zwar noch diesen Herbst – da müssen politische Zusagen dann auch umgesetzt werden“, 
unterstreicht LK-Präsident Josef Hechenberger.