Verkürzte Risikoanalyse für Kleinbetriebe
Seit 2024 müssen alle Schweinehalter:innen jährlich mit Stichtag 31. März eine sogenannte Tierhaltererklärung für das vorangegangene Jahr elektronisch im VIS abgeben. Dies gilt sowohl für Betriebe, die kupierte Schweine halten, als auch für Betriebe mit unkupierten Tieren.
Zusätzlich müssen Schweinehalter:innen mit kupierten Tieren jährlich eine Risikoanalyse durchführen. Dazu sollen sie eigenverantwortlich Faktoren für Ohren- und Schwanzbeißen identifizieren und betriebsindividuelle Optimierungsmaßnahmen umsetzen, um die Notwendigkeit des Schwanzkupierens kontinuierlich zu verringern. Diese Optimierungsmaßnahmen müssen sie in der Tierhaltererklärung eintragen. Hintergrund: In der EU ist das routinemäßige Schwanzkupieren von Ferkeln verboten. Nur wenn eine sogenannte Unerlässlichkeit über die Tierhaltererklärung festgestellt wird, darf man weiterhin kupieren oder kupierte Tiere halten. Diese Unerlässlichkeit ergibt sich aus der Häufigkeit von Schwanz- und Ohrenverletzungen. Wenn ein Schwellenwert von zwei Prozent überschritten wird, liegt die Unerlässlichkeit vor und man darf weiterhin kupieren und kupierte Tiere halten.
Zusätzlich müssen Schweinehalter:innen mit kupierten Tieren jährlich eine Risikoanalyse durchführen. Dazu sollen sie eigenverantwortlich Faktoren für Ohren- und Schwanzbeißen identifizieren und betriebsindividuelle Optimierungsmaßnahmen umsetzen, um die Notwendigkeit des Schwanzkupierens kontinuierlich zu verringern. Diese Optimierungsmaßnahmen müssen sie in der Tierhaltererklärung eintragen. Hintergrund: In der EU ist das routinemäßige Schwanzkupieren von Ferkeln verboten. Nur wenn eine sogenannte Unerlässlichkeit über die Tierhaltererklärung festgestellt wird, darf man weiterhin kupieren oder kupierte Tiere halten. Diese Unerlässlichkeit ergibt sich aus der Häufigkeit von Schwanz- und Ohrenverletzungen. Wenn ein Schwellenwert von zwei Prozent überschritten wird, liegt die Unerlässlichkeit vor und man darf weiterhin kupieren und kupierte Tiere halten.
Neu: Erleichterung für kleinere Betriebe
Betriebe mit weniger als 50 kupierten Tieren können ab diesem Jahr eine verkürzte Risikoanalyse durchführen. Diese Variante ist weniger umfangreich und bietet Vorschläge für Optimierungsmaßnahmen. Diese kann man in die Tierhaltererklärung, die jedes Jahr bis Ende März vorliegen muss, übernehmen. Betriebe, die weniger als zehn Schweine halten, können die Tierhaltererklärung in Papierform ausfüllen. Sie sind von der Verpflichtung zur Eingabe im VIS-System ausgenommen.
Weitere Informationen und das Dokument zur verkürzten Risikoanalyse finden Sie unter lko.at > Tiere > Schweine > Aktionsplan Schwanzkupieren.
Weitere Informationen und das Dokument zur verkürzten Risikoanalyse finden Sie unter lko.at > Tiere > Schweine > Aktionsplan Schwanzkupieren.