Vereinfachung ausgeweitet
Seit dem verheerenden Hochwasser im Unterinntal vor mittlerweile 19 Jahren beschäftigt die Thematik auf vielen Ebenen – Behörden, Interessenvertretungen, Gemeinden und natürlich die von potentiellen weiteren Wetterextremen Betroffenen befassen sich damit. Auf Basis von neuen Gefahrenzonenplänen wurde ein Projekt zum Hochwasserschutz fürs Mittlere und Untere Unterinntal entwickelt, welches Sicherheit für die Betroffenen auf der einen Seite, massive Einschränkungen für die Grundeigentümerinnen und –eigentümer auf der anderen Seite mit sich bringt. Als Interessenvertretung waren wir stets bemüht, den sachlichen Ausgleich voranzutreiben und konnten im Sinne unserer Mitglieder einige Adaptierungen der Planung erreichen. Je weiter das Projekt voranschreitet, desto detailreicher werden die zu klärenden Fragen. Ein zentraler Punkt war es, die Abgeltungen für die Zurverfügungstellung von Grundstücken für Retentionsräume steuerlich mit jenen Dienstbarkeitsentgelten aus Leitungsservituten gleichzustellen. Das ist glücklicherweise gelungen und somit ist sichergestellt, dass es im Fall eines Vertragsabschlusses keine negativen steuerlichen Überraschungen gibt und zudem kein Verwaltungsaufwand für die Betroffenen entsteht.