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Unlautere Praktiken werden verstärkt verfolgt

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27.02.2024 | von Andrea Dullnigg

Bundeswettbewerbsbehörde präsentiert Jahresbericht 2023.

Einkaufswagen_Handel_AdobeStock_79866587_Urheber_Minerva Studio.jpg © MInerva Studio – AdobeStock
© MInerva Studio – AdobeStock
„Abnehmer, insbesondere im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels, bauen Druck auf Lieferanten von Agrar- und Lebensmittelprodukten auf“, so lautet  eines der wesentlichen Ergebnisse des Jahresberichts der Bundeswettbewerbsbehörde  (BWB),  der diese Woche präsentiert  wurde. Für 71,6 Prozent der Lieferanten  ist der Lebensmitteleinzelhandel  (LEH) der wichtigste Absatzkanal. Entsprechend groß  ist damit auch die Abhängigkeit der Lieferanten gegenüber ihren  Abnehmern – vier Fünftel aller  Lieferanten sind einer spürbar  negativen Auswirkung ausgesetzt.  Die vier am häufigsten  genannten unlauteren Praktiken  sind dabei: Zahlungsverzug  von mehr als 30 Tagen bei  verderblichen Produkten (18  Prozent), einseitige Änderung  von Liefervereinbarungen (14,3  Prozent), Verlangen einer Zahlung  für nicht vom Lieferanten  verschuldeten Verlust oder Qualitätsminderung  (13,6 Prozent)  und Verlangen einer Zahlung,  die nicht im Zusammenhang  mit dem Verkauf von Agrar- und  Lebensmittelprodukten steht  (13,4 Prozent).

Angstfaktor spiel große Rolle

Die Lieferanten stimmen diesen Praktiken aus unterschiedlichen Gründen zu. Eine große Rolle spielt dabei der Druck, der vonseiten  der Konzerne ausgeübt  wird, so die Bundeswettbewerbsbehörde.  Lieferanten und  Produzenten  befürchten in Folge  einer Nichtzustimmung schwerwiegende,  wirtschaftliche Konsequenzen.  Die Auswertung der  Befragung der Lieferanten lässt  außerdem darauf schließen, dass unlautere Handelspraktiken auf dem österreichischen Markt in nicht unerheblichem Maße verbreitet sind. Das bestätigt auch der letzte Tätigkeitsbericht des Fairness-Büros: Vier von zehn Lieferanten waren bereits mit  unfairen Handelspraktiken durch die Top vier der LEH-Ketten konfrontiert, einem Drittel wurde sogar schon  mit Auslistung gedroht. Die BWB geht davon aus, dass die Dunkelziffer solcher Praktiken um ein Vielfaches  höher ist. Allerdings werden viele Beschwerden durch betroffene Lieferanten aus Angst vor Konsequenzen  erst gar nicht übermittelt. „Das zeigt, wie ungleich die Macht verteilt ist und wie diese Situation vom Handel  ausgenutzt wird. Es ist wichtig, dass mit dem Fairness-Büro eine Anlaufstelle für betroffene Produzentinnen und Produzenten geschaffen wurde. Je mehr Fälle gemeldet werden, umso eher kann ein Gegengewicht zu  den Konzernen entstehen. Daher fordere ich alle von unfairen Geschäftspraktiken Betroffenen auf, ihre  Erfahrungen dem Fairness-Büro zu melden“, appelliert LK-Präsident Josef Hechenberger.

Kampf mit ungleichen Waffen

Die BWB und das Fairnessbüro  werden künftig einen verstärkten  Schwerpunkt auf die Verfolgung  von unlauteren Handelspraktiken  legen, wie auch  Landwirtschaftsminister Norbert  Totschnig erklärt: „Entlang  der Lebensmittelkette herrscht  ein Kampf mit ungleichen Waffen.  Mehr als 110.000 Bäuerinnen  und Bauern und eine  Vielzahl von Lieferanten stehen  großen Handelskonzernen  gegenüber. Die Lieferanten sind nicht nur mit harten Preisverhandlungen konfrontiert, sondern auch mit drohenden Auslistungen und aufgezwungenen  Vertragsbedingungen. Solche unfairen Geschäftspraktiken verurteile ich aufs Schärfste.“ Basierend auf den Ergebnissen des Jahresberichts empfiehlt die BWB folgende Maßnahmen: 
  • von Amts wegen einzuleitende Branchenuntersuchungen
  • Verankerung eines Schriftlichkeitsgebots für Verträge im Anwendungsbereich des FWBG
  • Gleichsetzung der Praktiken im Anhang II mit jenen des Anhang I, da erstere nur dann verboten sind, wenn sie zuvor nicht klar und eindeutig in Liefer- oder Folgevereinbarungen vereinbart  worden sind
  • regelmäßiger Austausch mit anderen Durchsetzungsbehörden und Institutionen
Der Jahresbericht kann hier nachgelesen werden.

Fairness-Büro

Zum Schutz von unfairen Handelspraktiken wurde im Frühjahr 2022 das österreichische Fairnessbüro eingerichtet, das eng mit der BWB  zusammenarbeitet. Alle Personen, die der Ansicht sind, in ihren  Geschäftsbeziehungen im Zusammenhang mit Verkäufen von Agrar- und  Lebensmittelerzeugnissen mit unlauteren Praktiken konfrontiert zu sein, können sich an das Fairness-Büro wenden.  Das heißt: jede Bäuerin und jeder Bauer, alle landwirtschaftlichen  Erzeugerinnen und Erzeuger sowie jede natürliche oder juristische  Person, die Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse verkauft, aber auch  Gruppen landwirtschaftlicher Erzeuger, wie zum Beispiel Erzeugerorganisationen. 

Kontakt:  kostenlos und anonym
Telefon: 01 / 928 1654
E-Mail: beschwerde@fairness-buero.gv.at
© LK Tirol

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