Unabhängige Energieversorgung jetzt forcieren
Die hohen Energiepreise stellen zahlreiche bäuerliche Betriebe vor massive Herausforderungen. Gleichzeitig erfordern die voranschreitenden klimatischen Veränderungen auch eine Umstellung des Energiesystems auf erneuerbare Ressourcen. Im Rahmen der Ökosozialen Steuerreform werden nun Betriebe mit dem neuen Förderprogramm „Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe“ beim Umstieg auf erneuerbare Energien gezielt unterstützt. „Wenn die Eigenversorgung mit Energie gesteigert wird, stärkt das auch gleichzeitig die Versorgungssicherheit. Die letzte Zeit hat uns deutlich vor Augen geführt, dass die Unabhängigkeit durch regionale Lebensmittel besonders in Krisenzeiten das A und O ist“, betont LK-Präsident Josef Hechenberger, der die neuen Fördermaßnahmen ausdrücklich begrüßt: „Besonders erfreulich ist der modulare Aufbau, der es ermöglicht, dass für jeden Betrieb individuelle Lösungen gefunden werden können.“ Bis 2025 werden hundert Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Jeder land- und forstwirtschaftliche Betrieb mit entsprechender Betriebsnummer kann einen Antrag auf Förderung stellen. Die Obergrenze pro Betrieb liegt bei 250.000 Euro. Die Ausschreibung gilt bis
28. November 2025.
Vier Module
Gefördert werden Einzelmaßnahmen, aber auch integrierte Gesamtlösungen, die zur Zielerreich
ung des Programms beitragen.
Zur Programmzielerreichung werden vier verschiedene Module ausgeschrieben:
Modul A „Einzelmaßnahme“
Hier können ausgewählte Einzelinvestitionsmaßnahmen eingereicht werden, die ohne Energieberatung und ohne Gesamtenergiekonzept umgesetzt werden können. Beispiele dafür sind: - Photovoltaikanlagen bis 50 kW (Speicher und Notstromfunktionalität verpflichtend) - Nachrüstung von Speichern bei bestehenden Photovoltaikanlagen - Umrüstung auf LED-Beleuchtung
Modul B „Gesamtenergiekonzept
“ In Modul B wird die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts durch qualifizierte Energieberater:innen gefördert mit dem Ziel, den Eigenversorgungsgrad sowie die Resilienz des Betriebes zu erhöhen.
Modul C „Kombimaßnahmen“
In Modul C können verschiedene Investitionsmaßnahmen kombiniert in einem Förderungsantrag eingereicht werden. Auch hier wird eine Energieberatung sowie ein Gesamtenergiekonzept vorausgesetzt. Kombiniert werden können Maßnahmen aus den Bereichen Energieeffizienz, Erneuerbare Ener- gien und Energiespeicherung, E-Mobilität und Energiemanagement. Bei den Modulen A, B und C erfolgt die Einreichung vor Umsetzung der Maßnahme.
Modul D „Notstrom“
Im Rahmen des Moduls D werden die Errichtung einer Notstromeinspeisestelle und der Umbau des Zählerkastens hinsichtlich Notstromfähigkeit gefördert. Das Modul kann unabhängig von den Modulen A, B und C nach Umsetzung der Maßnahme eingereicht werden. Eine Energieberatung ist hier nicht erforderlich.
Zur Programmzielerreichung werden vier verschiedene Module ausgeschrieben:
Modul A „Einzelmaßnahme“
Hier können ausgewählte Einzelinvestitionsmaßnahmen eingereicht werden, die ohne Energieberatung und ohne Gesamtenergiekonzept umgesetzt werden können. Beispiele dafür sind: - Photovoltaikanlagen bis 50 kW (Speicher und Notstromfunktionalität verpflichtend) - Nachrüstung von Speichern bei bestehenden Photovoltaikanlagen - Umrüstung auf LED-Beleuchtung
Modul B „Gesamtenergiekonzept
“ In Modul B wird die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts durch qualifizierte Energieberater:innen gefördert mit dem Ziel, den Eigenversorgungsgrad sowie die Resilienz des Betriebes zu erhöhen.
Modul C „Kombimaßnahmen“
In Modul C können verschiedene Investitionsmaßnahmen kombiniert in einem Förderungsantrag eingereicht werden. Auch hier wird eine Energieberatung sowie ein Gesamtenergiekonzept vorausgesetzt. Kombiniert werden können Maßnahmen aus den Bereichen Energieeffizienz, Erneuerbare Ener- gien und Energiespeicherung, E-Mobilität und Energiemanagement. Bei den Modulen A, B und C erfolgt die Einreichung vor Umsetzung der Maßnahme.
Modul D „Notstrom“
Im Rahmen des Moduls D werden die Errichtung einer Notstromeinspeisestelle und der Umbau des Zählerkastens hinsichtlich Notstromfähigkeit gefördert. Das Modul kann unabhängig von den Modulen A, B und C nach Umsetzung der Maßnahme eingereicht werden. Eine Energieberatung ist hier nicht erforderlich.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt online auf www.umweltfoerderung.at/betriebe. Wichtig ist, dass für die Module A, B und C zuerst der Förderungsantrag gestellt, und dann erst die Anlage bestellt wird. Die Antragstellung des Modul D erfolgt nach Umsetzung der Maßnahme. Zu beachten ist, dass Förderanträge nur so lange möglich sind, bis das jährliche Förderbudget erschöpft ist. Der Leitfaden mit näheren Informationen zur Abwicklung sowie zur Höhe der Förderungen ist unter www.klimafonds.gv.at abrufbar