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23.09.2025 | von LK Tirol

Inhaltlicher Überblick zum Rahmenübereinkommen

Felder © LK Tirol
Ein zentraler Aspekt des Rahmenübereinkommens ist die Schad- und Klagloshaltung betroffener Grundbesitzer:innen. © LK Tirol
Ziel des Rahmenübereinkommens betreffend die Hochwasserschutzprojekte am Inn ist es, eine verlässliche Grundlage für alle betroffenen Grundbesitzer:innen zu schaffen. Über knapp vier Jahre wurden die Inhalte gemeinsam mit den Wasserverbänden und den Mitgliedern des Ausschusses Boden- und Hochwasserschutz unter der Leitung von Romed Giner und Rechtsabteilungsleiter Hans Gföller verhandelt. Das nun unterzeichnete Rahmenübereinkommen bildet die Basis, auf die bei der Errichtung von Einzelverträgen zurückgegriffen werden kann, aber nicht muss. Es stellt eine einheitliche, angemessene und partnerschaftliche Vorgangsweise bei der Berechnung der Entschädigungen und bei der Festlegung von wichtigen Vertragseckpunkten für eine allfällige Grundinanspruchnahme land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke im Rahmen der Hochwasserschutzprojekte am Inn sicher.

Die Wasserverbände haben sich verpflichtet, Erstentschädigungen für die Bodenwertminderung im Rahmen der Bereitstellung sowie Nachentschädigungen bei Änderung der dem jeweiligen Projekt zugrunde gelegten Ereignishäufigkeit im Betrachtungszeitraum zu leisten. Die Wasserverbände leisten vollständige Schadloshaltung in jedem Ereignisfall und haben Sorge zu tragen, die durch jede Flutung verursachten Schäden an Flächen und Kulturen wiedergutzumachen. Dazu zählen Schäden des Aufwuchses, Mehraufwand und Ertragsausfall durch bzw. bei Neueinsaat, Schäden an ausgeführten Bestellungs- und Pflegearbeiten, Schäden durch vorübergehende Umstände in der Viehhaltung (z.B. Aufstallung), Schäden an Sonderkulturen wie Obst, Gemüse, Wein, etc., Schäden an Bio-Flächen, Folgeschäden und Erstattung bei Abnahmeverträgen.  Auch Informationen zu Ablöse und Tausch von Flächen, steuerlichen Fragen sowie zur Indexierung, Boden- und Ertragswertminderung sowie Beeinträchtigung in der Bewirtschaftung sind im Rahmenübereinkommen enthalten.

Bodenschutz

Ebenso umfassend geregelt sind das Thema Grundinanspruchnahme und alle damit verbundenen Verfahrensschritte, inklusive der Schwerpunkte Bodenschutz, Rekultivierung und Schadensbehebung. Ziel ist, dass die Bewirtschaftung möglich und die Qualität der Flächen gewährleistet bleibt. In den Allgemeinen Bestimmungen sind weitere wichtige Punkte enthalten, wie beispielsweise eine Meistbegünstigungsklausel, Informationen über das Inkrafttreten, Ansprechpersonen und Ablauf des Vertragsabschlusses. Auch eine Schlichtungsstelle wurde eingerichtet, um bei der Regelung etwaig auftretender Probleme zu unterstützen. Es ist enthalten, dass sämtliche Kosten der Errichtung, der allfälligen Vergebührung sowie der Verbücherung von Dienstbarkeitsverträgen und Zustimmungserklärungen zu Lasten der Wasserverbände gehen.

Aktueller Stand

Aktuell laufen die Detailplanungen der Projekte, weshalb noch nicht feststeht, wer final von der Umsetzung betroffen sein wird. Die Landwirtschaftskammer ist als Interessenvertretung im Austausch mit den Wasserverbänden, weitere Informationsveranstaltungen sind in Planung.

Kontakt bei Fragen

Für Fragen steht Hans Gföller, Leiter der LK-Rechtsabteilung gerne zur Verfügung:
Tel. 05 92 92-1200
Romed Giner © DieFotografen
Romed Giner, Obmann Ausschuss Boden- und Hochwasserschutz:

Hochwasserschutz löst auf allen Seiten Emotionen aus. Doch das geschaffene Rahmenübereinkommen zeigt, dass es um weit mehr geht – nämlich um Fairness, Ernährungssicherheit und Zukunft. Wer heute über Schutzbauten spricht, spricht auch über Landwirtschaft: Hochproduktive Flächen sind das Fundament unserer Lebensmittelversorgung. Gehen diese im Wasser unter, fehlen nicht nur kurzfristig Kartoffeln und Brotgetreide, sondern auch die wirtschaftliche Basis vieler bäuerlicher Betriebe. Planungssicherheit im Anbau gibt es nur, wenn auch die Gefahr gebannt ist. Klug ist daher, dass das Übereinkommen Lasten gerecht verteilt: Wer Flächen für Schutzmaßnahmen zur Verfügung stellt, erhält eine Entschädigung in Geldform. Das schafft Akzeptanz und Gerechtigkeit. Und wenn trotz aller Vorsorge doch das Wasser kommt, springen Solidaritätsfonds des Landes und der Gemeinden ein – damit Felder und Existenzen schnell wieder aufgebaut und bewirtschaftet werden können. Und zwar auf Generationen!
Die Landwirtschaftskammer Tirol und die Mitglieder des Ausschusses für Boden- und Hochwasserschutz denken damit weiter als nur in Bauprojekten und Flächen: Das Rahmenübereinkommen verbindet Technik mit Natur, Vorsorge mit Gerechtigkeit und Solidarität mit Sicherheit. Genau so muss Hochwasserschutz aussehen – nicht als Pflichtübung, sondern als Investition in das, was uns alle trägt: unsere Lebensqualität und unsere Lebensmittelsicherheit für besiedelten Raum.

Nun liegt es an den Grundbesitzer:innen, ob sie mit dem Werkzeug des „Rahmenübereinkommens“ bereit sind, gemeinsam mit den Wasserverbänden diesen Weg zu gehen.
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