Demnächst, ab 15. November, kann der früheste Umbruch der ÖPUL-Begrünungsvariante 3 erfolgen und leider wird der sogenannte "Tag des Pfluges" weiterhin praktiziert. Erfreulich ist jedoch, dass die Bedeutung der Begrünungsvariante 3 in Oberösterreich immer mehr abnimmt. Grundsätzlich ist der Umbruch von gut entwickelten Zwischenfruchtbeständen jetzt im Herbst nicht sinnvoll und soll aus Sicht des Boden- und Gewässerschutzes sowie aus Gründen der Förderung der Biodiversität nicht durchgeführt werden.
Wie viele Betriebe in Oberösterreich wählen aktuell die Begrünungsvariante 3?
Die Bedeutung der Begrünungsvariante 3 nimmt ab. Aktuell haben 474 Betriebe die Variante 3 im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau" gewählt. Im Herbstantrag 2021 waren es beispielsweise noch 1.895 Betriebe in OÖ. Auffallend ist, dass besonders in jenen Bezirken, in denen die Belastung der Oberflächengewässer mit Nährstoffeinträgen (Phosphor) hoch ist bzw. in Regionen außerhalb der Gebietskulisse "GRUNDWasser 2030", die Variante 3 noch häufiger ausgewählt wird. In Oberösterreich dürfen Teilnehmer an der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz-Acker (GRUNDWasser 2030)" die ZWF-Begrünungsvariante 3 nicht beantragen. Das ist auch ein Grund, warum diese Begrünungsvariante in der Gebietskulisse nahezu keine Bedeutung mehr hat.
Oberflächengewässer schützen - ganzjährige Bodenbedeckung und qualitativ hochwertiger Zwischenfruchtanbau und Mulch- bzw. Direktsaat helfen!
Große Mengen an wertvoller Erde können innerhalb von nur wenigen Minuten verloren gehen und in weiterer Folge unsere Gewässer mit Nährstoffen, insbesonders mit Phosphor, belasten. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie legt als zentrales Ziel den "guten Zustand" für unsere Seen und Flüsse fest. Erosionsbedingte Stoffeinträge von Phosphor, Stickstoff u.a. gefährden diesen "guten Zustand" in einigen Gewässern Oberösterreichs. Diese Stoffeinträge in die Gewässer stehen in Verbindung mit Stoffausträgen aus landwirtschaftlich genutzten Flächen und dem Verlust von Boden, der wertvollen landwirtschaftlichen Produktionsgrundlage. Ziel jeder ackerbaulichen Maßnahme muss sein, eine Reduktion des Nährstoffeintrages, insbesondere von Phosphor und Stickstoff, aber auch von Pflanzenschutzmitteln in Oberflächengewässer zu erreichen. Leider befinden sich einige Gewässer im mäßigen Zustand. Ziel muss es sein, diese Gewässer in den guten Zustand zu führen und auch langfristig eine Verbesserung zu erreichen. Auffallend ist, dass besonders in Regionen, wo verstärkt die ÖPUL-Begrünungsvariante 3 angewendet wird, die Nährstoffbelastung der Oberflächengewässer höher ist, wie nachfolgende Darstellung zeigt.
Ziel: Bodenstruktur erhalten!
Die Zwischenfrüchte haben sich heuer wieder großteils gut entwickelt, viel Wurzelmasse gebildet und gute Bodenstrukturen aufgebaut.
Die Zwischenfrüchte jetzt im Herbst einzupflügen, bedeutet einerseits Stress für den Boden, insbesondere für das Bodenleben, weil aufgrund der niedrigen Bodentemperaturen keine Umsetzung des organischen Materials mehr erfolgen kann ("Silage" & Pflugsohlenverdichtung), und andererseits steigt in der Folgekultur besonders bei Mais, Hirse, Soja und Zuckerrübe im Frühjahr die Erosionsanfälligkeit in Abhängigkeit der Hangneigung, Hanglänge und Bodenart enorm an. Oberstes Ziel muss daher sein, die aufgebaute Bodenstruktur langfristig zu erhalten.
Fazit
Zwischenfrüchte im Herbst erfüllen vielfältige Aufgaben. Sie bereichern das Landschaftsbild, steigern die Biodiversität, schützen vor Nährstoffverlusten "in allen Richtungen" und garantieren im Frühjahr einen umfassenden Erosionsschutz. Die Begrünungsvariante 3 der ÖPUL-Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau" kann ab 15. November umgebrochen werden - sie muss es aber nicht! Ziel muss sein, unsere Böden durch ausreichende Bodenbedeckung gerade im Hinblick auf die unvorhersehbaren Begebenheiten im Rahmen des Klimawandels umfassend zu schützen.
Informationen bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung, (050/6902-1426); www.bwsb.at.