Stromtrassen in Planung
Aufgrund des wachsenden Strombedarfs in der Zukunft und des Ziels, eine vollständige Stromversorgung aus erneuerbaren Quellen bis 2030 zu erreichen, soll der Ringschluss des 380 kV-Leitungssystems in Österreich umgesetzt werden. Die Verbindung der Photovoltaik- und Windkraftanlagen im Osten Österreichs mit den Pumpspeicherkraftwerken im Süden und Westen ist ein zentraler Meilenstein in der Energiewende und auch notwendig, um Netzstabilität und Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Umgesetzt wird das Projekt von der Austrian Power Grid AG (APG) – einer Tochtergesellschaft des Verbundes. Dabei sollten die Umspannwerke Lienz in Osttirol und Obersielach in Völkermarkt mit dem 380 kV-System verbunden werden. Als Datum der Inbetriebnahme der neuen Leitung wird das Jahr 2033 genannt.
Für dieses Vorhaben hat die APG auf Basis bestehender Grundlagedaten (Siedlungsstruktur, Geländedaten, Infrastruktur etc.) eine sogenannte Raumwiderstandsanalyse durchgeführt und in weiterer Folge ein Projektgebiet für mögliche Trassenkorridore ausgearbeitet. Dieses Projektgebiet betrifft nachstehend angeführte politische Gemeinden in Osttirol:
Dölsach, Iselsberg-Stronach, Lavant, Lienz, Nikolsdorf, Nußdorf-Debant und Tristach.
Für die Umsetzung dieses Projektes sind Vorarbeiten im Planungsgebiet notwendig, um zu prüfen, ob einzelne Grundstücke aufgrund der Bodenbeschaffenheit oder Neigung für die geplante Trasse in Frage kommen. Diese Erkenntnisse fließen in den Trassenfindungsprozess ein.
Diese Vorarbeiten auf privaten land- und forstwirtschaftlichen Eigentumsflächen bedürfen einer starkstromwegerechtlichen Bewilligung. Auf Antrag der APG erteilte das zuständige Bundesministerium für Klimaschutz dem Projektwerber für die Dauer von 36 Monaten ab 17. Februar 2025 die Bewilligung zur Inanspruchnahme von fremdem Gut zur Vornahme von Vorarbeiten.
Umfang der Vorarbeiten
- Begehungen und Befahrungen der Grundstücke zum Zweck der Feststellung technischer Rahmenbedingungen
- Feststellung der Wegeeignung für Befahrungen und den Einsatz der für Vorarbeiten benötigten maschinellen Hilfsmittel (Bohrgeräte, Vermessungseinheiten, Werkzeugtransporte etc.)
- Vermessungsarbeiten
- geologische Kartierungen und maschinenunterstützte Untersuchungen bezüglich der Bodenbeschaffenheit und anderer bodentechnischer Parameter
- Bodenuntersuchungen, insbesondere Bohrungen
- Einrichtung von temporären Messstellen für klimatische Untersuchungen
- Quellbeweissicherungen und die Erkundung von Quellschutzgebieten bezüglich ihrer Art und Größe
- Waldabschätzungen und -begutachtungen, insbesondere betreffend Maststandorte, Prüfung der Möglichkeiten des Waldaufschlagens oder von Überspannungen
- Festlegung von Maststandorten vor Ort
- Ortsmessungen elektromagnetischer Felder
- Tunlichste Schonung bei der Rechtsausübung gegenüber Grundeigentümer:innen Bei Fragen steht die Bezirkslandwirtschaftskammer Lienz zur Verfügung.
Erneuerung 220 kV-Leitung Lienz bis zur Staatsgrenze
Zur Energiewende bedarf es auch eines internationalen Stromaustausches, im konkreten Fall mittels einer 220 kV-Leitung nach Italien.
Die Leitung von Lienz über Untertilliach und dem Dorfertal zur Staatsgrenze nach Soverzene wird deshalb ebenfalls erneuert. Dabei wird die bestehende Leitung, sie stammt aus den 1950er Jahren, abgebaut und durch eine Leitung mit teilweise geänderter Trassenführung ersetzt. Bei diesem Projekt sind die Erkundungs- und Vorarbeiten bereits abgeschlossen, die Projektunterlagen liegen im Zuge der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Verfahren) bei den Standortgemeinden zur Einsichtnahme auf. Stellungnahmen können bis 28. März beim Amt der Tiroler Landesregierung eingebracht werden.
Die Landwirtschaftskammer als gesetzliche Interessenvertretung der Grundeigentümer:innen hat mit der APG Kontakt aufgenommen, um sich detailliert über die Projekte und die geplante Vorgangsweise informieren zu lassen. Ziel der LK Tirol ist es, die Interessen der Grundeigentümer:innen bestmöglich zu wahren und ihren Anliegen Gehör zu verschaffen.
Rahmenvereinbarung LK-Tirol – APG
Deshalb wurde bezüglich Umsetzung des 220 kV-Projektes zwischen der LK und der APG eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, bei der die grundlegenden Mindeststandards bei der Errichtung und bei der Entschädigung für die Grundeigentümer:innen festgeschrieben sind.
Die Landwirtschaftskammer als gesetzliche Interessenvertretung der Grundeigentümer:innen hat mit der APG Kontakt aufgenommen, um sich detailliert über die Projekte und die geplante Vorgangsweise informieren zu lassen. Ziel der LK Tirol ist es, die Interessen der Grundeigentümer:innen bestmöglich zu wahren und ihren Anliegen Gehör zu verschaffen.
Rahmenvereinbarung LK-Tirol – APG
Deshalb wurde bezüglich Umsetzung des 220 kV-Projektes zwischen der LK und der APG eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, bei der die grundlegenden Mindeststandards bei der Errichtung und bei der Entschädigung für die Grundeigentümer:innen festgeschrieben sind.