Stromkostenzuschuss für bäuerliche Betriebe
Für viele Bäuerinnen und Bauern stellen die aktuell enorm hohen Strompreise eine belastende Herausforderung dar. Das Landwirtschaftsministerium hat auf die aktuellen Teuerungen bereits mit entsprechenden Entlastungsmaßnahmen reagiert. Der Stromkostenzuschuss ist neben dem 110 Millionen Euro schweren Versorgungssicherungspaket, das noch in diesem Jahr ausbezahlt wird, ein weiterer Teil des umfassenden Entlastungspaketes, um bäuerliche Betriebe zu unterstützen. „Vor dem Hintergrund der krisenbedingten Teuerungen sind die 120 Millionen Euro Stromkostenzuschuss eine weitere wichtige Maßnahme, um die hohen Preise für die landwirtschaftlichen Betriebe weiter abzufedern. Mit der zielgerichteten und unbürokratischen Abwicklung wird dafür gesorgt, dass die Versorgungssicherheit mit heimischen Lebensmitteln weiterhin gewährleistet bleibt“, ist LK-Präsident Josef Hechenberger überzeugt.
Zwei-Stufen-Modell zur Auszahlung
Das Modell wurde gemeinsam mit dem Ministerium, der Interessensvertretung und der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen erarbeitet. Die Umsetzung erfolgt in zwei Stufen und umfasst die gesamte landwirtschaftliche Urproduktion, wie auch das landwirtschaftliche Nebengewerbe. Die Abwicklung erfolgt über ein Zwei-Stufen-Modell:
1. Stufe: pauschaler Zuschuss
Die Berechnung erfolgt hier nach den flächen- und tierbezogenen Bewirtschaftungseinheiten Hektar und/oder Großvieheinheiten.
Für Betriebe, die einen Mehrfachantrag (MFA) gestellt haben, erfolgt die Antragstellung automatisch. Basierend auf dem pauschalen Stromverbrauch pro Nutzung (siehe Tabelle) wird ein Zuschuss in Höhe von etwa 10,4 Cent/kWh gewährt, mindestens werden 100 Euro pro Betrieb ausbezahlt. Jene Landwirt:innen, die bisher keinen MFA abgegeben haben, können dies bis 31. Dezember 2022 nachholen, um den Stromkostenzuschuss zu beziehen. Die Auszahlung erfolgt im zweiten Quartal 2023.
2. Stufe: verbrauchsunabhängiger Zuschuss
Diese Form kommt in erster Linie für stromintensive Betriebszweige und Tätigkeitsfelder zu tragen, wie etwa für elektrisch betriebene Beregnung, Belüftung, Kühlung oder Trocknung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Produktion im geschützten Anbau, Aquakultur, Weinproduktion, Buschenschank oder Vermietung von Privatzimmern, Ferienwohnungen, usw.
Dafür muss ein Antrag auf Basis des tatsächlichen Stromverbrauchs gestellt werden. Als Nachweis für die Berechnung der Bemessungsgrundlage wird der Durchschnitt aus den vergangenen zwei Jahresabrechnungen zu Grunde gelegt. Die Auszahlung erfolgt im zweiten Halbjahr 2023.
Die Abwicklung erfolgt durch die Agrarmarkt Austria (AMA).
Agrardieselrückvergütung, CO2-Rückvergütung, Teuerungsausgleich und Stromkostenzuschuss für die Landwirtschaft:
Mit diesen vier unterschiedlichen Maßnahmen hat die Bundesregierung auf den starken Anstieg der Betriebsmittelpreise reagiert. Wie sich das auf den eigenen Betreib auswirkt, lässt sich im neuen Entlastungsrechner schnell und unkompliziert ermitteln: https://noe.lko.at/entlastungsrechner-landwirtschaft-wie-wirken-sich-die-entlastungsma%C3%9Fnahmen-auf-ihren-betrieb-aus+2400+3684703
Praxisbeispiele
Praxisbeispiele
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Milchbetrieb
Fläche: 12 Hektar Dauergrünland intensiv
GVE: 15 Milchkühe und 5 Jungrinder
Agrardieselrückvergütung, CO2-Rückvergütung, Teuerungsausgleich (Entlastungsrechner): 896 Euro
Stromkostenzuschuss Pauschalmodell: 973 Euro
Gesamt: 1.870 Euro
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Mittlerer Gemüsebaubetrieb
Fläche: 15 Hektar Agrardieselrückvergütung, CO2-Rückvergütung, Teuerungsausgleich (Entlastungsrechner): 1.083 Euro
Stromkostenzuschuss Pauschalmodell: 93 Euro
Gesamt: 1.176 Euro
Dazu kommen noch eventuelle stromintensive Bereiche (Stufe 2).