Stallpflicht aufgehoben
Die bis dato gültige Stallpflicht für Geflügel in Gebieten mit stark erhöhtem Vogelgrippe-
Risiko wurde österreichweit am Samstag, 22. April 2023, aufgehoben. Die Situation der Geflügelpest hat sich zwar gebessert, aber noch nicht vollständig entspannt.
Ein Risiko, dass es zu einer Verbreitung des Virus kommt, ist nach wie vor gegeben. Deshalb bleibt im gesamten Bundesgebiet der Status des erhöhten Risikos aufrechterhalten.
Folgende Biosicherheitsmaßnahmen müssen von allen Geflügelhalter:innen eingehalten werden:
- Enten und Gänse sind von anderem Geflügel getrennt zu halten.
- Das Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer).
- Die Fütterung und Tränkung der Tiere darf nur im Stall oder einem Unterstand erfolgen, der das Zufliegen von Wildvögeln verhindert.
- Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen.
- Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
- Der Behörde (der Amtstierärztin/dem Amtstierarzt) ist zu melden, wenn beim Geflügel - ein Abfall (Rückgang) der Futter- und Wasseraufnahme um mehr als 20 Prozent oder - ein Abfall (Rückgang) der Eierproduktion um mehr als fünf Prozent für mehr als zwei Tage besteht, oder - wenn die Sterberate höher als drei Prozent in einer Woche ist.