Stabilität und Sicherheit
So wie in den letzten
Jahren versendet die AMA auch heuer wieder Informationsschreiben an jene Almbauern, bei denen sich Veränderungen der Almfutterfläche durch neue Luftbilder ergeben. Betroffen davon sind hauptsächlich das Oberland und das Außerfern. Vor allem durch Verbuschung, Zunahme der Überschirmung oder ähnliche Umstände ergeben sich immer wieder Flächenreduktionen, was in der Vergangenheit oft zu Unmut geführt hat. Nach intensiven Verhandlungen ist es gelungen, dass es ab der kommenden Förderperiode, also dem Mehrfachantrag 2023, eine semi-automatisierte Flächenermittlung geben wird. Das System der Almflächenfeststellung wird gänzlich neu aufgestellt. Somit soll die am Anfang der Förderperiode (2023 - 2028) ermittelte Almweidefläche für die gesamte Förderperiode gelten, sofern keine Nutzungsänderung in der Natur stattfindet. Dies wäre etwa dann der Fall, wenn Flächen aufgeforstet oder verbaut werden, beziehungsweise durch Muren oder ähnliches nicht mehr almwirtschaftlich genutzt werden können. Damit wird eine unserer langjährigen Forderungen umgesetzt. Stabilität und Rechtssicherheit waren die zentralen Anliegen und Vorgaben bei der Neugestaltung der Almflächenfeststellung. Ab 2023 sind wir in diese Richtung einen großen Schritt weiter.