Wert der Wirtschaftsdünger richtig nutzen!?
Wirtschaftsdünger haben in der österreichischen Landwirtschaft im Sinne der Kreislaufwirtschaft und als Basis einer guten Nährstoffversorgung unserer Kulturpflanzen und Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit eine große Bedeutung. Zusätzlich haben die hofeigenen Wirtschaftsdünger aufgrund der aktuell extrem sichtbar gewordenen Energieabhängigkeit der Welt eine noch nie dagewesene wirtschaftliche Bedeutung gewonnen. War bis vor 2-3 Jahren der Kilogramm Stickstoff „nur“ zwischen 0,5 und 1,0 € wert, ist dieser mittlerweile auf schwindelerregende 2,5 bis 3,2€/ kg gestiegen. Werden die anderen Nährstoffe (Phosphor, Kali, Kalzium, …) die ebenfalls in unseren Wirtschaftsdüngern zu finden sind mit bewertet, dann ist eine klassische Milchviehgülle bis zu 16 €/m3 wert. Aber nicht nur deshalb ist es hoch an der Zeit sich mit möglichen Effizienzverbesserungen im Wirtschaftsdüngermanagement zu beschäftigen, sondern auch aufgrund der immer intensiver werdenden Diskussion um die geruchliche Belästigung im Zusammenhang mit der Wirtschaftsdüngerausbringung. In diesem Spannungsfeld steht nun zusätzlich verschärfend die NEC Richtlinie, eine EU-Richtlinie zur Umsetzung bereit. Diese NEC Richtlinie gibt den einzelnen Mitgliedsstaaten Höchstmengenbegrenzungen von Luftschadgasen vor. Damit soll die Feinstaubbelastung in Europa deutlich reduziert werden. Davon betroffen ist neben Schwefeldioxid (SO2), Stickoxid (NOx) und Nicht-Methan-flüchtige Kohlenwasserstoffe (NMVOC) auch der Ammoniak (NH3). Bei Ammoniak ist die Landwirtschaft mit 94% die Hauptemissionsquelle. Ammoniak wird zu den Feinstaub-Vorläufersubstanzen gezählt. Über 40% des Ammoniaks geht dabei bei der Wirtschaftsdüngerausbringung verloren. Damit ist die Ausbringung der am stärksten betroffene Aktivitätsbereich. Aus den Stallungen und den Wirtschaftsdüngerlagern zusammen emittieren rund 50 % der Ammoniakemissionen. Verteilt auf die Tierkategorien, stammen annähernd 60% aus der Rinderhaltung 25 % aus der Schweinehaltung und 10% aus der Geflügelhaltung. Den Rest teilen sich die anderen Tierkategorien. Bis zum Jahr 2030 müssen die Ammoniakemissionen um 12 % bezogen auf das Basisjahr 2005 reduziert werden. 2020 betrugen die Ammoniakemissionen 65,4 kt, der Zielwert liegt bei 55 kt. Damit sind knapp 10,5 kt Ammoniak bis 2030 zu reduzieren.