Antrag Entlastungsbeitrag TIWAG
Betriebe, die die nachfolgenden Kriterien erfüllen, können in der Zeit von 5. Mai bis 28. Juni 2025 den Entlastungsbeitrag der TIWAG beantragen:
- Der Haushalt und die Landwirtschaft werden über einen gemeinsamen Stromanschluss versorgt!
- Auf der Stromrechnung ist eines der folgenden Lastprofile ausgewiesen: "L0", "L1", "L2". (Überprüfung auf der Stromrechnung: Seite 2 im oberen Drittel)
- Der Hauptwohnsitz des Stromkunden ist ident mit der Adresse, an der der Stromanschluss gemeldet ist (Überprüfung: Verbrauchsstellenadresse in der Mitte der Seite 1 der Stromrechnung).
- Der Stromkunde, auf den der Stromanschluss gemeldet ist, hat bis dato noch keinen Entlastungsbeitrag von der TIWAG erhalten (Prüfung über das Girokonto: "Entlastungsbeitrag").
- Antragsteller:in ist die Person, auf die der Stromanschluss gemeldet ist.
Unterstützung bei der Antragstellung:
- Anleitung zur Beantragung des Entlastungsbeitrags TIWAG
- Bei Fragen zur Antragstellung hilft Ihnen Ihre Bezirkslandwirtschaftskammer gerne weiter.
- Mailanfragen können an energie@lk-tirol.at gerichtet werden.
Der Antrag ist in folgende fünf Abschnitte aufgeteilt:
- Bestätigung einer Datenschutzerklärung
- Zu Beginn erfolgt eine Abfrage der Kriterien zur Antragsberechtigung (siehe Text oben). Nur wenn diese Kriterien richtig beantwortet werden können, kann mit dem eigentlichen Antrag begonnen werden.
- Eingabe der persönlichen Daten der Stromkundin/des Stromkunden.
- Eingabe der Bezirkskammerzugehörigkeit des Betriebes und der Identifikationsdaten bei der TIWAG.
- Hochladen der letzten verfügbaren Stromrechnung und der Meldebestätigung der Antragstellerin/des Antragstellers.
Die Meldebestätigung ist gegen Kostenersatz über die Gemeinde erhältlich oder mit ID Austria abrufbar unter:
secure.oesterreich.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/zmr/checked/Meldebestaetigung
Hinweis:
Die hochgeladenen Seiten sollten, wenn möglich, als PDF im Format DinA4 hochgeladen werden. Handyfotos verzögern die Auswertung!
Antrag Entlastungsbeitrag TIWAG
Das Onlineformular zur Antragstellung steht ab 5. Mai hier zur Verfügung.
Positives Signal für viele Betriebe
Am Beispiel Entlastungsbeitrag TIWAG wird wieder einmal deutlich, welch wichtige Rolle die Landwirtschaftskammer Tirol als starke Interessenvertretung für ihre Betriebe spielt. Nach langen Verhandlungen mit dem Landesenergieversorger TIWAG konnte seitens der Kammerführung ein positives Ergebnis für die Bäuerinnen und Bauern erzielt werden, indem nun viele Betriebe, die bisher keinen Entlastungsbeitrag bekommen haben, die Möglichkeit erhalten, diesen zu beantragen. Die Argumentation, dass auf den meisten Betrieben der Stromanschluss der Landwirtschaft auch den Haushalt mitversorgt und diese Betriebe in vielen Fällen keine Zahlung erhalten haben, war die Grundlage für einen positiven Abschluss der Verhandlungen.