Photovoltaikförderung beantragen!
Entgegen der Kürzung vieler Förderprogramme im Energiebereich ist die Förderung für die Errichtung von Photovoltaikanlagen nach wie vor aufrecht. Im Jahr 2025 sind drei Zeitfenster für diese Förderung vorgesehen. Nachdem das erste Fenster bereits im April stattgefunden hat, besteht ab 23. Juni bis 7. Juli wieder die Möglichkeit, eine Photovoltaikförderung beim Bund zu beantragen. Das letzte Zeitfenster wird von 8. bis 22. Oktober stattfinden.
Die Antragstellung erfolgt über die sogenannte EAG-Abwicklungsstelle (www.eag-abwicklungsstelle.at). Wichtig zu beachten ist, dass die Förderbeantragung vor der Bestellung einer Anlage erfolgen muss! Um einen Antrag stellen zu können, muss einerseits zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits ein gültiges Netzangebot des Netzbetreibers mit der Angabe einer Zählpunktnummer vorliegen, sowie allenfalls gültige behördliche Bescheide. Bezüglich letzterer ist anzumerken, dass laut Tiroler Bauordnung Dachanlagen, die eine Modulfläche von max. 100 m² (ca. 22-23 kW) nicht überschreiten und dachparallel errichtet werden (Oberkante Module nicht mehr als 30 cm über Dachhaut) keine Bauanzeige oder sonstige behördliche Genehmigungen einholen müssen.
Die Antragstellung erfolgt über die sogenannte EAG-Abwicklungsstelle (www.eag-abwicklungsstelle.at). Wichtig zu beachten ist, dass die Förderbeantragung vor der Bestellung einer Anlage erfolgen muss! Um einen Antrag stellen zu können, muss einerseits zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits ein gültiges Netzangebot des Netzbetreibers mit der Angabe einer Zählpunktnummer vorliegen, sowie allenfalls gültige behördliche Bescheide. Bezüglich letzterer ist anzumerken, dass laut Tiroler Bauordnung Dachanlagen, die eine Modulfläche von max. 100 m² (ca. 22-23 kW) nicht überschreiten und dachparallel errichtet werden (Oberkante Module nicht mehr als 30 cm über Dachhaut) keine Bauanzeige oder sonstige behördliche Genehmigungen einholen müssen.
Förderkategorien
Die Fördervergabe sowie die Höhe der Förderung erfolgt in unterschiedlichen Kategorien je nach Anlagengröße.
In der Kategorie A werden 160 Euro/kW gefördert, in der Kategorie B 150 Euro/kW. Die Reihung der Anträge erfolgt nach dem Antragszeitpunkt. In beiden Kategorien stehen jeweils ein Fördertopf von 2 Mio. Euro zur Verfügung. Bewilligungen werden solange erteilt, bis der Fördertopf erschöpft ist.
In den Kategorien C und D erfolgt die Fördervergabe durch ein Bieterverfahren. Nicht der Antragszeitpunkt ist entscheidend, sondern die Abgabe eines Gebots zur Förderhöhe, das in der Kategorie C max. 140 Euro/kW hoch sein kann und in der Kategorie D max. 130 Euro/kW. Die Reihung der Anträge wird jeweils vom niedrigsten Gebot aufwärts aufgefüllt bis der Fördertopf erschöpft ist. In beiden Kategorien stehen jeweils 4 Mio. Euro zur Verfügung.
Für alle Kategorien kann im Zuge der Neuerrichtung oder Erweiterung einer Anlage ein Stromspeicher mitbeantragt werden (die Investition in einen Speicher ohne PV Errichtung wird nicht gefördert). Die Höhe der Speicherförderung beträgt 150 Euro/kWh für alle Kategorien.
- Kategorie A: Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung
- Kategorie B: Anlagen größer 10 -20 kW
- Kategorie C: Anlagen größer 20-100 kW
- Kategorie D: Anlagen größer 100-1.000 kW
In der Kategorie A werden 160 Euro/kW gefördert, in der Kategorie B 150 Euro/kW. Die Reihung der Anträge erfolgt nach dem Antragszeitpunkt. In beiden Kategorien stehen jeweils ein Fördertopf von 2 Mio. Euro zur Verfügung. Bewilligungen werden solange erteilt, bis der Fördertopf erschöpft ist.
In den Kategorien C und D erfolgt die Fördervergabe durch ein Bieterverfahren. Nicht der Antragszeitpunkt ist entscheidend, sondern die Abgabe eines Gebots zur Förderhöhe, das in der Kategorie C max. 140 Euro/kW hoch sein kann und in der Kategorie D max. 130 Euro/kW. Die Reihung der Anträge wird jeweils vom niedrigsten Gebot aufwärts aufgefüllt bis der Fördertopf erschöpft ist. In beiden Kategorien stehen jeweils 4 Mio. Euro zur Verfügung.
Für alle Kategorien kann im Zuge der Neuerrichtung oder Erweiterung einer Anlage ein Stromspeicher mitbeantragt werden (die Investition in einen Speicher ohne PV Errichtung wird nicht gefördert). Die Höhe der Speicherförderung beträgt 150 Euro/kWh für alle Kategorien.
Registrierung notwendig
Zur Antragstellung ist eine Registrierung der Person unter www.eag-abwicklungsstelle.at notwendig, die auch schon vor Beginn des Förderfensters erledigt werden kann. Im Zuge der Antragstellung ist analog zur bisherigen ÖMAG-Förderung ein Ticket zu ziehen mit der Angabe einiger Basisdaten. Nach der Ticketziehung kann der Antrag innerhalb von 10 Tagen vervollständigt werden.
In der Kategorie A und B entscheidet der Zeitpunkt der Ticketziehung über die Reihung des Antrages!
In den Kategorien A, B und C ist die Kombination der genannten Bundesförderung mit Landes- und Gemeindeförderungen unter Einhaltung von Förderobergrenzen zulässig.
In Tirol kann für bestimmte Anlagen eine Landesförderung über die Wohnbauförderung beantragt werden. Davon betroffen sind Anlagen, die u.a. der privaten Nutzung dienen, die Module auf der gleichen Parzelle errichtet sind, auf der das Wohnhaus steht, und der Netzanschlusspunkt im Wohnhaus liegt. Die Förderung wird für max. 20 kW vergeben, wobei die Anlagengröße auch größer sein kann. Die Förderhöhe beträgt max. 250 Euro/kW.
In der Kategorie A und B entscheidet der Zeitpunkt der Ticketziehung über die Reihung des Antrages!
In den Kategorien A, B und C ist die Kombination der genannten Bundesförderung mit Landes- und Gemeindeförderungen unter Einhaltung von Förderobergrenzen zulässig.
In Tirol kann für bestimmte Anlagen eine Landesförderung über die Wohnbauförderung beantragt werden. Davon betroffen sind Anlagen, die u.a. der privaten Nutzung dienen, die Module auf der gleichen Parzelle errichtet sind, auf der das Wohnhaus steht, und der Netzanschlusspunkt im Wohnhaus liegt. Die Förderung wird für max. 20 kW vergeben, wobei die Anlagengröße auch größer sein kann. Die Förderhöhe beträgt max. 250 Euro/kW.
Bei Fragen steht die Landwirtschaftskammer gerne zur Verfügung.
Kontakt:
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- Betriebe aus dem Tiroler Oberland:
Tel. 05 92 92-2104 - Betriebe aus dem Unterland und Osttirol:
Tel. 05 92 92-1305