Pflanzenschutz mit Köpfchen: Wirksam, umweltschonend, punktgenau
Wasserschutzgebiete und Co.: Wirkstoffverbote beachten
Ob in Wasserschutzgebieten oder im Rahmen des vorbeugenden Grundwasserschutzes - bei beidem ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln genau zu hinterfragen. So gilt ein Anwendungsverbot für die Pflanzenschutzwirkstoffe Dimethachlor, Metazachlor und Terbuthylazin gilt in Wasserschutz- und Schongebieten. Hier erfahren Sie mehr.
Abdriftvermeidung bei der Pflanzenschutzarbeit
In den letzten Jahren ist das Thema Abdrift immer mehr in den Vordergrund getreten. Bei der Pflanzenschutzarbeit ist unbedingt darauf zu achten, dass eine Abdrift in Nachbarflächen vermieden wird. Worauf es dabei ankommt und welche Faktoren entscheidend sind, erfahren Sie hier.
Pflanzenschutzmittel lagern und entsorgen
Lagern meine Pflanzenschutzmittel noch dem Gesetz entsprechend? Gibt es Produkte im Lager, die nicht mehr zugelassen und fachgerecht zu entsorgen sind? Antworten auf diese Fragen finden Sie hier.
Pflanzenschutzgeräte regelmäßig überprüfen
Alle in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte müssen regelmäßig durch autorisierte Werkstätten überprüft werden. Ausgenommen von dieser Überprüfungspflicht sind handgehaltene, schulter- und rückentragbare Geräte sowie solche, die ausschließlich der Ausbringung von Nützlingen dienen. Hier geht´s zum Artikel.
Spritzenbefüllung, Anwenderschutz und Restmengenmanagement
Respekt und Vorsicht sind angesagt, wenn es um Pflanzenschutzmittel geht. Was Bäuerinnen und Bauern dabei beachten sollten, um Unfälle bereits im Vorfeld zu verhindern, lesen Sie hier.