Neue Luftbilder – neue Flächenreferenz
Ab Mitte Jänner 2021 stehen für viele Betriebe in den Bezirken Innsbruck und Schwaz sowie teilweise auch Imst, Kufstein und Landeck neue Orthofotos im AMA-GIS zur Verfügung. Die Befliegung hat im Sommer 2019 stattgefunden. Luftbilder sind die Basis für die Beurteilung der Beihilfefähigkeit landwirtschaftlicher Nutzflächen. Die regelmäßige Aktualisierung der Luftbilder ist eine EU-Vorgabe. Die AMA ist beauftragt, die Referenz-
fläche als maximal beihilfe-
fähige Fläche amtlich festzu-
stellen und muss dabei auch erkennbare Änderungen gegenüber älteren Luftbildern einarbeiten. Die Referenzfläche bildet die Grundlage für die Beantragung von flächenbezogenen Ausgleichszahlungen wie den Direktzahlungen, ÖPUL und Ausgleichszulage. Dabei werden auch aktuelle Vor-Ort-Kontrollergebnisse entsprechend berücksichtigt.
AMA informiert über Abweichung
Veränderungen in der Referenz gibt es erfahrungsgemäß verstärkt bei Almfutterflächen und bei Hutweiden. Es wurde daher vereinbart, dass jene Bewirtschafter, bei denen die Neubeurteilung der Luftbilder eine gegenüber der bisherigen Beantragung verringerte Alm- bzw. Hutweidereferenzfläche ergibt, mit einem persönlichen Schreiben von der AMA direkt verständigt werden.
Diese Verständigungen werden ebenfalls Mitte Jänner versendet und enthalten detaillierte Informationen, bei welchen Feldstücken bzw. Schlägen es aufgrund der Neubeurteilung Abweichungen gibt. Dabei wurden die neu festgestellten Referenzflächen auf Schlagebene mit der Beantragung im letztjährigen Mehrfachantrag verglichen. Verringert sich die Referenzfläche gegenüber dem MFA 2020, so wird ein sogenannter „Plausifehler“ ausgewiesen. Aus technischen Gründen können Positivabweichungen (die Referenzfläche ist größer als bisher beantragt) dabei nicht berücksichtigt werden, weil diese zu keinem Plausifehler führen. Wie groß also tatsächlich die neu festgestellte maximal beihilfefähige Fläche einer Alm insgesamt ab dem MFA 2021 ist, kann erst beurteilt werden, wenn die neuen Referenzflächen im AMA-GIS übernommen werden.
Antrag auf Änderung
Es wird empfohlen, die neue Referenzfläche der AMA genau zu prüfen. Stimmt die von der AMA festgestellte Referenzfläche nicht mit den Verhältnissen in der Natur überein, so ist umgehend ein Referenzänderungsantrag (RÄA) auf elektronischem Wege einzubringen.
Dies kann vom jeweiligen Bewirtschafter entweder selbsttätig über www.eama.at erfolgen oder unter Zuhilfenahme der Landwirtschaftskammer (bitte unbedingt zeitgerecht telefonisch einen Termin zu vereinbaren).
Dies kann vom jeweiligen Bewirtschafter entweder selbsttätig über www.eama.at erfolgen oder unter Zuhilfenahme der Landwirtschaftskammer (bitte unbedingt zeitgerecht telefonisch einen Termin zu vereinbaren).
Wird der Referenzänderungsantrag bis Mitte Februar 2021 eingebracht, so kann die AMA noch vor der Mehrfachantragstellung 2021 eine Beurteilung vornehmen, sodass die endgültige Referenz für den MFA ab circa Mitte März zur Verfügung steht.