Nationaler Klimaplan eingereicht
Der „Nationale Energie- und Klimaplan“, kurz NEKP, hätte bereits vor längerer Zeit der EU-Kommission vorgelegt werden müssen. Unterschiedliche Standpunkte der Koalitionspartner führten jedoch dazu, dass zu den jeweils festgesetzten Fristen weder ein Entwurf noch ein fixer Plan abgegeben wurden. Einigen konnte man sich schlussendlich doch noch. Die konkrete Umsetzung wird von den Parteien allerdings unterschiedlich interpretiert.
Sinn und Zweck des Klimaplans
Im Klimaplan wird erläutert, mit welchen Maßnahmen die Nation ihre Treibhausgas-Emissionen in Zukunft eingrenzen wird. Um den vorgegebenen EU-Klimazielen gerecht zu werden, sollen bis zum Jahr 2030 48 Prozent weniger Treibhausgase produziert werden als noch im Jahr 2005. Bereits bestehende Maßnahmen sorgten dafür, dass die Emissionen während der letzten Jahre zwar verringert wurden, im aktuellen Tempo würde das Ziel der Emissions-Halbierung aber erst 2040 erreicht werden.
Geplante Maßnahmen
Statt ursprünglich geplanter Sektorziele wurde ein Maßnahmenpaket ausgearbeitet, welches teilweise auch schon gesetzlich geltend ist. Der Umstieg von Gasheizungen auf Wärmepumpen oder auch die Sanierung bestehender Gebäude werden bereits umgesetzt. Für Bereiche, in welchen fossile Brennstoffe nicht vermieden werden können, werden alternative Ausgleichsmöglichkeiten noch vom Finanzministerium überprüft.
Das Klimaministerium sieht jedoch die größten Chancen im Abbau von sogenannten „klimaschädlichen Subventionen“. Hierzu wurden bis jetzt noch keine Maßnahmen umgesetzt. Für die Überprüfung möglicher Maßnahmen nach dem Sommer wird eine Arbeitsgruppe aus dem Finanzministerium zuständig sein. Insgesamt über 60 Prozent der „klimaschädlichen Subventionen“ entfallen laut einer WIFO-Studie auf den Verkehrssektor. Dadurch geraten vor allem das Dieselprivileg, das Pendlerpauschale und die steuerlich begünstigte Behandlung von Dienstautos in Kritik.
Gerade viel diskutierte „Dieselprivileg“ hilft jedoch der heimischen Wirtschaft inklusive der Landwirtschaft. Da die Mineralölsteuer für Diesel um zirka 8,5 Cent je Liter geringer ausfällt als jene für Benzin, werden die Betriebe, welche auf die Verwendung von Dieselmotoren angewiesen sind, durch das Dieselprivileg entlastet. Kehrseite der Medaille ist, dass durch die günstigen Konditionen der sogenannte „Tanktourismus“ in Österreich floriert. Josef Hechenberger, Präsident der Landwirtschaftskammer Tirol, betonte in diesem Zusammenhang, dass die Landwirtschaft aufgrund fehlender Alternativen aktuell noch nicht auf die Verwendung der Dieselmotoren verzichten könne. Die Entwicklung zu weniger Emissionen sei aber nötig. Er hob hervor, dass die Landwirt:innen in Österreich im Verlauf der letzten Jahre die Menge an ausgestoßenem CO₂ bereits merklich reduzieren konnten.
Konkrete Umsetzung und mögliche Kompromisse
Für die tatsächliche Umsetzung zuständig ist die kommende Regierung. Diese kann die Maßnahmen konkretisieren und festlegen oder aber auch einen neuen Klimaplan bei der EU einreichen. Sollte sich diese neue Regierung für eine Abschaffung des Dieselprivilegs entscheiden, könnte die Landwirtschaft mit einer Förderung von Agrardiesel unterstützt werden. Im heurigen Jahr wurde diese als Ausgleich für die enormen Teuerungen bereits umgesetzt.
Der österreichische Klimaplan in der EU
Seitens des Klimaschutzministeriums zeigt man sich positiv gestimmt, dass der Klimaplan die Vorgaben der EU-Kommission ausreichend erfüllt und somit akzeptiert wird. In diesem Fall hätte der Staat auch nicht mit Strafzahlungen aufgrund der Fristversäumnis zu rechnen. Im Falle einer Nicht-Erreichung der gesteckten Ziele besteht laut Plan außerdem die Möglichkeit, im Rahmen der EU-Lastenteilungsverordnung CO₂-Zertifikate zu erwerben. Solche Zertifikate können aus EU-Staaten, welche die vorgegebenen Ziele übertreffen, zugekauft werden.
Konkret steht somit im Moment noch nicht fest, ob die Abschaffung des Dieselprivilegs durchgesetzt wird. Darüber entscheiden wird unter anderem der Nationalrat, welcher Ende September in Österreich gewählt wird.
Der vorläufige Klimaplan kann auf der Homepage des „Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie“ abgerufen werden. Das 345 Seiten starke Dokument stellt einen möglichen Fahrplan für die Erreichung der Klimaziele dar. Mit welchen konkreten Maßnahmen eine Umsetzung erfolgt, ist jedoch noch nicht entschieden. Es besteht außerdem die Möglichkeit, dass nach den Wahlen im September ein neuer Plan entwickelt und eingereicht wird.
https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/klimaschutz/nat_klimapolitik/energie_klimaplan.html