Musteretiketten für Marmeladen
Endlich ist es soweit - Marmelade soll wieder als Marmelade bezeichnet werden dürfen und nicht wie gewohnt als Fruchtaufstrich. Grund dafür ist eine Änderung der "EU-Frühstücksrichtlinie", in welcher Lebensmittel geregelt sind, die typischerweise für das Frühstück verwendet werden. Der Begriff Marmelade wurde bisher für eine Mischung von Zitrusfrüchten verwendet. Lediglich für Konfitüren, die ab Hof oder auf Bauernmärkten verkauft werden, gab es eine Ausnahme und sie durften als Marmelade bezeichnet werden.
Keine Herkunftspflicht
Eine geforderte Herkunftskennzeichnung von Früchten und Zucker bei Marmeladen konnte in der EU-Richtlinie jedoch nicht umgesetzt werden. Zudem gibt es noch die Konfitürenverordnung, in der festgelegt ist, welche Eigenschaften eine Marmelade haben muss, um als solche bezeichnet werden zu dürfen. Doch was muss neben der Bezeichnung sonst noch auf einem Marmeladenetikett draufstehen?
Richtige Etikettierung
Ein Etikett sollte gut lesbar und übersichtlich gestaltet sein. Wichtig ist dabei, dass die Schrift nicht zu klein geschrieben ist. Um das zu verhindern, gibt es eine vorgeschriebene Mindestschriftgröße. Musteretiketten und Details im Download
- Produktbezeichnung. Ob Konfitüre, Marmelade, Fruchtaufstrich, Gelee, Obstmus, Kompott oder kandierte Früchte - wie ein Produkt bezeichnet werden muss, ist genau geregelt.
- Name und Anschrift. Durch Name und Anschrift des Produzenten kann rückverfolgt werden, von wem das Produkt stammt. Das ist vor allem wichtig, wenn beispielsweise eine Charge fehlerhaft ist und zurückgeholt werden muss.
- Füllmenge. Des Weiteren muss die Füllmenge in Gramm angegeben werden. Dabei gibt es zu beachten, dass es dafür festgelegte Ziffernhöhen gibt. Hier gilt, je größer die Nettofüllmenge desto höher muss die Ziffernhöhe sein.
- Losnummer. Sie ist eine frei wählbare Ziffern- oder Buchstabenkombination, welche mit "L" beginnt. Der Hersteller kann daraus die Produktionscharge ableiten. Sie kann entfallen, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum auf den Tag genau angeben wird.
- Mindesthaltbarkeit. Um über die Haltbarkeit zu informieren, gibt es das Mindesthaltbarkeitsdatum. Das ist jenes Datum, bis zu dem die Marmelade ihre spezifischen Eigenschaften behält. Es kann auf den Tag genau oder mit Angabe von Monat und Jahr angeführt sein.
- Lagerhinweis. Damit das Produkt auch so lange haltbar ist, ist es wichtig, dass es richtig gelagert wird. Dafür gibt es den Lagerhinweis. Für Marmelade wird meist "trocken und vor Licht geschützt lagern" verwendet. Damit die Haltbarkeit auch nach dem Öffnen der Verpackung gewährleistet wird, kann zusätzlich ein Hinweis "nach dem Öffnen gekühlt aufbewahren und bald verbrauchen" gemacht werden.
- Zutaten. Ein weiteres Element am Etikett ist die Zutatenliste. Sie gibt Auskunft über die Zusammensetzung der Marmelade und beginnt mit dem Wort "Zutaten". Diese werden in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils angegeben. Zusammengesetzte Zutaten wie Gelierzucker müssen aufgeschlüsselt werden, Zusatzstoffe sind jeweils mit ihren Zusatzstoffklassen anzugeben und Allergene eindeutig zu kennzeichnen.
- Frucht- und Zuckergehalt. Aufgrund der Regelungen der Konfitürenverordnung ist bei Marmelade zusätzlich der Gesamtzuckergehalt und der Fruchtgehalt je 100 Gramm anzugeben. Unter dem Gesamtzuckergehalt versteht man die Summe aller in der Konfitüre enthaltenen Zuckerarten wie Fruchtzucker und zugesetzter Zucker. Der unterschiedliche Zuckergehalt der Früchte macht eine exakte Berechnung schwierig und letztendlich bringt nur eine Untersuchung mithilfe eines Refraktometers ein genaues Ergebnis.