Musteretiketten für Fleischprodukte
Das Etikett ist der Blickfang jedes Produktes und spielt bei der Kaufentscheidung eine große Rolle. Zählt für die Konsument:innen der optische Aspekt, müssen auch die Angaben auf dem Etikett den detaillierten rechtlichen Vorgaben entsprechen. Leider wird diesen verpflichtenden Kennzeichnungselementen oft zu wenig Beachtung geschenkt und es kommt viel zu oft zu empfindlichen Strafen. Viele beanstandete Mängel bei der Kennzeichnung von Produkten können leicht vermieden werden.
Grundlegendes zur Etikettierung
Für alle Produkte gilt, dass die Etiketten gut leserlich, übersichtlich gestaltet und fest mit dem Produkt verbunden sein müssen. Konkrete Vorgaben regeln die Schriftgröße (Mindestschriftgröße Kleinbuchstaben: 1,2 mm) und die Anordnung einzelner Kennzeichnungselemente. So schreibt die Sichtfeldregelung vor, dass die Produktbezeichnung und die Füllmenge auf einen Blick erkennbar sein müssen. Als eine Einheit anzugeben sind das Verbrauchsdatum und die Aufbewahrungsbedingungen sowie der Name und die Anschrift des Lebensmittelunternehmens. Diese müssen in unmittelbarer Nähe zueinander platziert werden und dürfen nicht durch andere Zeichen getrennt werden.
Fehlerquellen bei der Kennzeichnung der Lebensmittel sind vielfältig. Aus diesem Grund legt das Referat Direktvermarktung einen Beratungsschwerpunkt auf diese Thematik. Informieren Sie sich vor dem nächsten Etikettendruck bei Ihrer regionalen Direktvermarktungsberaterin und beugen Sie so Strafzahlungen vor.
Kennzeichnung von Frischfleisch
Wird Frischfleisch vorverpackt zum Verkauf angeboten, sind spezielle Vorgaben, wie Herkunftsort bzw. Ursprungsland und betriebsindividuelle Angaben verpflichtend anzugeben. Aufgrund der komplexen Materie lautet die unbedingte Empfehlung, die Direktvermarktungsberaterin der LK zu kontaktieren.