Mindestanforderung an Zäune mit Herdenschutzfunktion
Merkblatt Herdenschutzzaun (Download)
- Mindestanforderungen an Zäune mit Herdenschutzfunktion (Grundschutz)
- Förderprogramm Herdenschutzzaunmaterial Land Tirol
Litzenzäune
Litzenzäune mit mindestens vier stromführenden Litzen 20, 40, 60 und 90 cm über dem Boden
- Besonders wichtig ist, dass die unterste Litze maximal 20 cm Bodenabstand aufweist und die Litzen für einen optimalen Stromfluss in regelmäßigen Abständen untereinander verbunden werden.
Stromführende Weidenetze
- Mindesthöhe: ca. 90 cm
- Bei Neuanschaffung werden Netze mit einer Höhe von 105 cm empfohlen.
- Die Farben Weiß und Blau sowie Kontrastfarben und Flatterbänder erhöhen die Sichtbarkeit der Litzen für Nutz- und Wildtiere. Bestehende Festzäune mit nachträglicher Elektrifizierung
- Knottengitterzaun mit mindestens 90 cm Höhe, mindestens eine stromführende Litze außen am Zaun in der Höhe von 15 - 20 cm über dem Boden sowie eine weitere stromführende Litze im Abstand von 15 - 20 cm über dem Zaun.
- Sonstige Festzäune (Bretterzaun) mit mindestens 90 cm Höhe, stromführenden Litzen außen am Zaun im Abstand von 20, 40, 60 und 90 cm über dem Boden.
Die Stromspannung muss an jeder Stelle des Zaunes jederzeit mindestens 3.500 Volt betragen. Dafür ist je nach Zaunlänge unbedingt auf hochwertiges Zaunmaterial, ausreichend schlagstarke Weidezaungeräte sowie eine ausreichende Erdung zu achten.
Förderprogramm
- Das verpflichtende Beratungsgespräch sowie die Antragstellung werden von den Bezirkslandwirtschaftskammern durchgeführt.
- Die Investitionssumme beträgt mindestens 400 Euro netto.
- Förderfähig sind: Litzenzaun, Weidenetze, Weidezaungeräte und Zaunüberprüfungstechnik
- Gefördert werden 60 % der Nettokosten.
- Für den Arbeitsaufwand werden bei Heimweiden 0,30 Euro/lfm und bei Almweiden 1,50 Euro/lfm als förderbarer Aufwand berechnet.
- Almflächen (= alle im Almbuch eingetragenen Weideflächen) gelten laut Alpschutzverordnung als nicht schützbar, d.h. auf Almen sind Herdenschutzmaßnahmen für die Tierhalter:innen nicht machbar oder nicht zumutbar.
- Für Heimweideflächen (= alle Weideflächen, die keine Almflächen sind) gelten jedoch für die Tierhalter:innen eine grundsätzliche Machbarkeit und Zumutbarkeit von Herdenschutzmaßnahmen.