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Mehrfachantrag 2023 startet

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24.10.2022 | von Andreas Schallhart - Gültigkeit: Tirol

Ab 3. November 2022 kann auf der überarbeiteten Oberfläche im eAMA der Mehrfachantrag 2023 gestellt werden. Abweichend zur Vergangenheit wird es keinen Herbstantrag mehr geben. Dieser hat ausgedient und wird in den MFA integriert.

Kühe auf Herbst-Weide © frangipani.s – stock.adobe.com
© frangipani.s – stock.adobe.com
Die AMA versendet mit Ende Oktober 2022 an über 12.000 Antragsteller:innen in Tirol ihren Serienbrief, in welchem auf den Start des Mehrfachantrages (MFA) hingewiesen wird. Die bekannten Papiervor- drucke vor Beginn eines Mehrfachantrages werden für den MFA 2023 nicht mehr übermittelt. Auch werden keine Merkblätter oder Arbeitsanweisungen der AMA in Papierform versendet. Diese können auf der Webseite unter www.ama.at abgerufen werden. Die Antragstellung erfolgt wie bereits in den Vorjahren ausschließlich online über das Internetserviceportal eAMA.

Art der Antragstellung

Die Online-Antragstellung können Antragsteller:innen entweder
  • selbsttätig unter: eama.at oder
  • mit Hilfestellung der Bezirkslandwirtschaftskammer (BLK) durchführen.

Im Falle einer selbsttägigen Antragstellung ist zwingend eine Handy-Signatur notwendig. Bei der Antragstellung mit Hilfestellung der BLK kann in Ausnahmefällen auch die Unterschrift auf dem Papierausdruck der Verpflichtungserklärung erfolgen. Dennoch wird unbedingt empfohlen, dass jede/r Antragsteller:in über eine Handy-Signatur verfügt.

LK als Dienstleister

Die Landwirtschaftskammer Tirol ist ihren Mitgliedern gerne bei der Antragstellung behilflich. Die Bezirkslandwirtschaftskammern werden daher, wie in den vergangenen Jahren üblich, allen Antrag- steller:innen einen Termin für die Antragsbearbeitung zusenden. Um den Antrag in der vorgegebenen Zeit mit der bestmöglichen Qualität bewältigen zu können, ist es erforderlich, dass die in der Einladung der BLK geforderten Unterlagen vorbereitet und die vorgegebenen Termine verlässlich eingehalten werden. Es wird um Rückmeldung ersucht, falls die Antragstellung selbsttätig ohne Mithilfe der BLK gemacht wird, damit freiwerdende Termine an andere Antragsteller:innen vergeben werden können. Die Online-Antragstellung erfordert, dass bei Inanspruchnahme der Landwirtschaftskammer der oder die Antragsteller:in selbst oder ein Bevollmächtigter oder der oder die Vertretungsbefugte persönlich bei der Antragstellung anwesend ist. Wird der oder die Antragsteller:in vertreten, so ist in jedem Fall eine gültige Vollmacht erforderlich. Im Fall der Handy-Signatur ist die Vollmacht vom Vollmachtgebenden unter https://vollmachten.stammzahlenregister.gv.at/ zu erteilen. Der Mehrfachantrag beinhaltet mehrere Beantragungs- bzw. Fördergegenstände, die bis zu einem bestimmten Datum beantragt bzw. als Korrektur zu einem bereits abgegebenen Antrag fristgerecht nachgemeldet werden müssen. Bis spätestens 31. Dezember 2022 und somit zeitgerecht vor Verpflichtungsbeginn des ÖPUL 2023 (das ist der 1. Jänner 2023) müssen die entsprechenden ÖPUL-Maßnahmen beantragt worden sein.
Broschüre FörderungenGAP LK Tirol © LK Tirol
© LK Tirol

Weitere Termine im Frühjahr 2023

Nachdem Flächen- und Tierangaben in vielen Fällen erst im Frühjahr sinnvoll sind, wird bei vielen Betrieben beim MFA 2023 ein zusätzlicher Termin zwischen Jänner und Anfang April 2023 notwendig sein. Die dafür notwendigen, zusätzlichen Einladungen werden dann zu einem späteren Termin durch die BLK erfolgen. Zukünftig wäre jedoch das Ziel, dass die Mehrheit der Antragsteller:innen für ihren Mehrfachantrag nur noch einen Termin benötigt. Bei diesem erwähnten Frühjahrstermin stehen dann auch für die Bezirke Lienz, Kitzbühel und Kufstein neue Luftbilder zur Verfügung. Nachdem die AMA in diesem Zuge auch die Referenzflächen (maximal beihilfefähige Fläche) aktualisiert, können hier noch Anpassungen anstehen.

Bewirtschaftungswechsel

Antragsberechtigt ist immer nur der oder die jeweils aktuelle Bewirtschafter:in. Ein Wechsel in der Betriebsführung ist umgehend über die zuständige BLK an die AMA zu melden. Die Bearbeitung und Beurteilung eines Bewirtschafterwechsels erfordert Zeit. Es ist daher unbedingt erforderlich, dass dieser so rasch wie möglich gemeldet wird. Ansonsten kann es passieren, dass keine rechtzeitige Antragstellung mehr möglich ist. In jedem Fall muss damit gerechnet werden, dass eine Antragstellung frühestens zwei bis drei Wochen nach Meldung des Bewirtschafterwechsels an die AMA möglich ist. Eine Antragsstellung durch den oder die „alten“ Bewirtschafter:in sollte unbedingt vermieden werden. Bewirtschafterwechsel sollten somit bereits jetzt durchgeführt werden, damit der oder die neue Bewirtschafter:in von Beginn an den Antrag richtig stellen kann. Im Rahmen des Mehrfachantrages können auch die Entlastungsmaßnahmen hinsichtlich Agrardieselrückvergütung und CO2-Bepreisung beantragt werden. Diese Anträge sind bis zum 31. Dezember 2022 zu stellen. Hierzu können auch vorhandene Forstflächen eingetragen werden. Daher sind diese Flächenangaben bei der Antragstellung im November und Dezember unbedingt bereit zu halten, um die ohnehin enge Terminschiene einhalten zu können.

Gute Vorbereitung als Notwendigkeit

Eine gute Vorbereitung gilt aber nicht nur bezüglich den erforderlichen Unterlagen, sondern ist aufgrund der neuen Förderperiode ohnehin notwendig. Jeder Betrieb sollte sich bereits im Vorfeld Gedanken machen, welche Maßnahmen am besten zu seinen Gegebenheiten passen, damit Fördermöglichkeiten gut genützt werden können. Beim Antragstermin auf der BLK fehlt hierzu die notwendige Zeit.

Naturschutz

Einige Betriebe haben leider die Beantragung der Fortführung dieser ÖPUL- Maßnahme versäumt, welche im Frühjahr 2022 notwendig gewesen wäre. Daher müssen jene Betriebe, welche auch ab 2023 an der Maßnahme teilnehmen wollen, umgehend einen „Antrag auf Begutachtung“ stellen. Die Abteilung Umweltschutz des Amtes der Tiroler Landesregierung wird hier dankenswerterweise erhöhte Kapazitäten zur Verfügung stellen, um die Anträge zeitgerecht abzuarbeiten.

Förderungen Abwicklung 2023-2027

  • Neu beim MFA 2023: Einzeltierbezogene Erfassung von Schafe und Ziegen

  • Das ist beim Almauftrieb zu beachten

  • Verpflichtende AMA-Meldung "Verbundene Unternehmen"

  • Mehrfachantrag: Einreichung bis 15. April 2025 ohne Nachfrist

  • Die vielen Gesichter der ID Austria

  • ID-Austria: Grundvoraussetzung für Antragstellung

  • Bekanntgabe einer E-Mail-Adresse für umfassende Information zu MFA und Co.

  • Melde- und Korrekturnotwendigkeiten bei nicht-landwirtschaftlichen Nutzungen (Grundinanspruchnahme)

  • Vor-Ort-Kontrolle III: Kontrolle auf Almen in der GAP ab 2023

  • Vor-Ort-Kontrolle II: In neuer GAP ersetzt Konditionalität Cross Compliance

  • Agrarmarketingbeitrag: Mehrfachantrag ersetzt Beitragserklärung

  • Vor-Ort-Kontrolle I: Neuerungen bei der Vor-Ort-Kontrolle in der GAP ab 2023

  • Digitale Förderplattform zur Antragstellung für Sektor- und Projektmaßnahmen

  • Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen im Rahmen der GAP 23-27

  • Invekos-Service der österreichischen Landwirtschaftskammern

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