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Mehrfachantrag 2023

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24.01.2023 | von Andreas Schallhart

Start zur zweiten Beantragungsrunde ist erfolgt.

20200728_145537.jpg © Strickner
Auch alle Tier- und Flächenangaben sind bis 17. April erforderlich. © Strickner
Nach der ersten MFA-Beantragungsphase der neuen ÖPUL-Maßnahmen im November und Dezember, welche bis zum 31. Dezember 2022 beantragt werden mussten, werden bei einer Vielzahl von Betrieben in den nächsten Wochen weitere Beantragungsschritte bzw. Korrekturen des bereits eingereichten Mehrfachantrages notwendig sein. Die Beantragung der Direktzahlungen sowie die Ausgleichszulage muss bis spätestens 17. April 2023 erfolgen. In diesem Zusammenhang sind auch alle Tier- und Flächenangaben bis zu diesem Termin erforderlich. Darüber hinaus sind noch gesondert die Einreichfristen für die Almauftriebsliste, die Bekanntgabe der bodennah ausgebrachten Güllemenge sowie die Angabe der Begrünungsvariante notwendig, falls man an den entsprechenden ÖPUL-Maßnahmen teilgenommen hat (Details dazu siehe Tabelle). Bei allen Terminen handelt es sich nun um Fallfristen, d.h. Nachfristen wird es ab 2023 keine mehr geben. Wie bisher kann die Antragstellung selbsttätig im eAMA oder mit Hilfestellung der jeweiligen Bezirkslandwirtschaftskammer durchgeführt werden. Aufgrund des geänderten Antragsmodus konnten bereits bis zum 31. Dezember 2022 einige Betriebe den vollständigen Antrag abschließen. Beim Großteil der Antragsteller:innen ist allerdings eine Korrektur des Antrages notwendig, um diesen zu vervollständigen. Die dazu notwendigen Einladungen sind bereits bei den Antragsteller:innen eingelangt bzw. werden die kommenden Wochen versendet.
Grafik-Innovation.jpg © LK
© LK

Vorbereitung für die Antragsstellung im Frühjahr

Bei Inanspruchnahme der Landwirtschaftskammer zur Hilfestellung bei Anträgen und Korrekturen müssen die Antragsteller:innen selbst, die Bevollmächtigten oder die Vertretungsbefugten persönlich anwesend sein.

Bei einem Termin auf der Landwirtschaftskammer sind einige Punkte für den reibungslosen Ablauf zu beachten und vorzubereiten, wie zum Beispiel:
  • Bekanntgabe von Änderungen in der Flächennutzung, Ab- und Zugänge von Flächen
  • Lage und Ausmaß der Biodiversitätsflächen bei der Teilnahme an UBB und Bio (Vorgaben siehe AMA Merkblätter)
  • Nötige Vorbereitungen zum Ausfüllen der Tierliste (Stichtag 1. April bzw. Durchschnittstierliste)
  • Überprüfung der förderfähigen punktförmigen Landschaftselemente bei UBB und Bio. Obstbäume erhalten hier eine höhere Prämie.
  • Notwendige Unterlagen im Falle der Zahlung für Junglandwirt:innen
  • Aufzeichnungen der zu beantragenden Tiere im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme „Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen“
  • Im Falle einer Vorortkontrolle im Jahr 2022 unbedingt Prüfbericht mitnehmen
  • Mitnahme der Projektbestätigung bei der Teilnahme ÖPUL „Naturschutz“ I
m Falle einer Abwicklung der anstehenden Anträge bzw. Korrekturen mithilfe der Landwirtschaftskammer bitten wir um verlässliche Einhaltung des mitgeteilten Termins. In dringenden Fällen kann der vorgegebene Termin telefonisch
Bodennahe_Gu╠êlleausbringung_c_Lindner-(1).jpg © Lindner
Die Beantragung der Direktzahlungen sowie die Ausgleichszulage muss bis spätestens 17. April 2023 erfolgen. © Lindner

Neue Luftbilder

Seit Anfang November stehen für viele Betriebe, hauptsächlich in den Bezirken Lienz, Kitzbühel und Kufstein, neue Orthofotos im eAMA zur Verfügung. Die Befliegung fand im Sommer 2021 statt. Die AMA hat auf Basis dieser Bilder die Referenz aktualisiert. Soll bei der Antragstellung über diese Referenzfläche hinaus Fläche beantragt werden, so ist dafür ein separater Antrag notwendig (Referenzänderungsantrag). Auch dieser Antrag kann ausschließlich auf elektronischem Weg eingebracht werden. Änderungsanträge haben nur dann Aussicht auf eine positive Beurteilung, wenn entsprechend plausible Erklärungen bzw. aussagekräftige Belege und Unterlagen beigelegt werden (z.B. Fotos, Rodungsbescheid).
20200905_103525(0).jpg © Strickner
Schafe und Ziegen müssen künftig auch bei der Maßnahme Tierwohl – Weide und beim Almauftrieb als Einzeltier mittels Ohrmarkennummer gemeldet werden. © Strickner

Ausblick für das Jahr 2023

Mit Start der neuen GAP-Periode werden die Antragsteller:innen auch mit einigen Neuerungen konfrontiert. So müssen zukünftig lt. EU-Vorgabe, wie bereits berichtet, Schafe und Ziegen für die entsprechenden ÖPUL-Maßnahmen sowie beim Almauftrieb als Einzeltier mittels Ohrmarkennummer gemeldet werden. Die notwendigen Masken im eAMA sind zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht verfügbar. Betroffene Betriebe werden daher von den jeweiligen Bezirkslandwirtschaftskammern bei den Terminen aktuell noch nach hinten gereiht. Weitere Herausforderungen werden jedenfalls die Neufestlegung beihilfefähiger Flächen auf den Almen und Hutweiden sowie das geplante Flächenmonitoring sein. Die Landwirtschaftskammer Tirol wird hier noch entsprechend informieren und ihre Mitglieder wie gewohnt unterstützen.
© LK Tirol

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